Roll ohne Risiko!

  • Kampagne „Roll ohne Risiko!“ klärt über Regeln für‘s Fahren mit E-Scootern auf

    Seit vier Jahren sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen zugelassen. In einigen Städten sorgen Elektrokleinstfahrzeuge und der richtige Umgang mit ihnen für Diskussionen und Konflikte. Wenig überraschend, da falsch abgestellte E-Scooter beispielsweise eine Gefahr für den Fußverkehr darstellen können. Auch die Unfallzahlen sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Daher startete der DVR mit Unterstützung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2020 die Kampagne „Roll ohne Risiko!", die seitdem jedes Jahr durchgeführt wird.

     

    "Roll ohne Risiko!" 2023

    Im Sommer 2023 ging die Kampagne in eine neue Runde: Mit Lenkerschildern direkt an E-Scootern und Botschaften über Apps klärt sie über die geltenden Regeln auf und weist auf die Gefahren und Konsequenzen von Regelverstößen beim Rollern hin. Zudem werden drei humorvolle Präventionsspots zu den Themen Alkohol, Gehweg und Zu-Zweit-Fahrten auf Social Media verbreitet. Neben konkreten Botschaften zum sicheren Fahren auf E-Scootern steht auch die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr im Fokus der Kampagne.

    Spot "Zwei-Fahrer-Escape"
    Spot "Drunk-Escape"
    Spot "Gehweg-Escape"

    Aufklärung über Regeln direkt an den E-Scootern

     

    Um die Nutzerinnen und Nutzer direkt zu erreichen, kooperiert der DVR mit sechs Leih-Anbietern von E-Scootern in Deutschland (Tier, Voi, Lime, Bolt, Zeus und Superpedestrian). Die Unternehmen statten im Rahmen dieser Kooperation eine Vielzahl ihrer E-Scooter mit Stickern und Lenkerschildern in den Sprachen Deutsch und Englisch aus, auf denen die Regeln durch Piktogramme und kurze Texte veranschaulicht werden.

     

    Möchte Ihre Organisation die Kampagne des DVR unterstützen? Auf dieser Seite können Sie diverse Grafiken downloaden, auf Ihren Social Media-Kanälen posten und dann den DVR verlinken.
    Wir freuen uns!

    Häufige Regelverstöße von E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzern

    Gegen diese Regeln haben Fahrerinnen und Fahrer von E-Scooter einmal oder mehrmals verstoßen.

    Fahren mit E-Scooter: Wichtige Regeln *

    *Die Tabelle erhebt keine Ansprüche auf Vollständigkeit. Die abgebildeten Regeln wurden ausgewählt, weil Verstöße gegen sie besonders häufig von der Polizei erfasst wurden.
    Regeln für alle, die E-Scooter fahren  
    Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe? Für E-Scooter Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Auto Fahrende: Ab 0,5 Promille drohen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Aber: Am besten trinkst Du gar keinen Alkohol!
    Darf ich auf dem Gehweg fahren? Nein, das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies.
    Wo soll ich sonst fahren? E-Scooter Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden, die Fahrbahn.
    Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren? Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
    Wo darf ich meinen E-Scooter abstellen? Grundsätzlich gilt: Abgestellte E-Scooter dürfen niemanden behindern oder Wege versperren. Am Straßenrand oder auf Gehwegen müssen sie so abgestellt werden, dass Zu Fuß Gehende oder andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder gefährdet werden
    Gibt es eine Helmpflicht? Nein, es gibt keine Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch, einen Helm zu tragen.

    Ergebnisse der E-Scooter-Umfrage

    Im Auftrag des DVR und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im August 2020 eine repräsentative Umfrage unter 1.003 E-Scooter Nutzenden ab 14 Jahren durch. Die Teilnehmenden wurden in diesem Rahmen über das Verhalten und die Erfahrungen bei der Nutzung von E-Scootern befragt. Ungefähr zwölf Prozent der deutschen (Online-) Bevölkerung sind seit der Einführung der E-Scooter am 15. Juni 2019 schon mindestens einmal mit diesen gefahren. Ausschließlich diesen Befragten wurden im Rahmen der Umfrage weiterführende Fragen zum Nutzerverhalten und zur Nutzererfahrung gestellt. Insbesondere die Kenntnis von Regeln sowie deren Befolgung oder Missachtung standen dabei im Fokus.

    Einige Ergebnisse der Befragung wurden in der Pressemitteilung vom 20. Oktober 2020 veröffentlicht,​​​​​​​ für alle Interessierten werden weitere Ergebnisse im Folgenden dargelegt:

    Häufigkeit und Anlass der Nutzung von E-Scootern

    • Seit der Einführung der E-Scooter am 15. Juni 2019 ist die Hälfte der Befragten einmal damit gefahren, 28 Prozent bis zu fünf Mal und 21 Prozent bis zu zehn Mal und häufiger*). Die Nutzenden von E-Scootern, die seit deren Einführung bis zu fünf Mal oder häufiger gefahren sind, nutzten E-Scooter in der großen Mehrheit (86 Prozent) eher sporadisch und je nach Anlass. 10 Prozent nutzten E-Scooter eher regelmäßig im Alltag*).
    • Die Mehrheit der E-Scooter Fahrenden (69  Prozent) nutzten für Fahrten mit dem E-Scooter Leihangebote. 15 Prozent fuhren mit dem E-Scooter von Freunden bzw. der Familie, 5 Prozent mit einem E-Scooter aus dem eigenen Haushalt. 6 Prozent nutzen ihren eigenen E-Scooter. Vielfahrende, die seit der Einführung der E-Scooter bis zu zehn Mal oder häufiger gefahren sind, nutzen überdurchschnittlich häufig ein eigenes Fahrzeug (23 Prozent).
    • Am häufigsten wurden laut der Forsa-Umfrageergebnisse E-Scooter als Zeitvertreib und zum Spaß genutzt (62 Prozent gaben dies an). Ein Drittel der Befragten hat die Fahrzeuge schon einmal als Tourist oder Touristin in einer anderen Stadt verwendet. Für Ausflüge, Besuche bei Familie/ Freunden und andere Freizeitaktivitäten nutzten 17 Prozent schon einmal einen E-Scooter, für Einkäufe und andere Besorgungen 14 Prozent. Für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte dagegen wurde der E-Scooter seltener genutzt (13 Prozent). Kaum jemand (2 Prozent) hat E-Scooter dazu genutzt, eine zweite Person zu ihrem Zielort zu bringen (dies ist nicht erlaubt, auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren). 9 Prozent nutzten ihn für „Sonstiges“. **)

    Regelkenntnis

    1. Gehwege innerorts: 45 Prozent gaben eine tendenziell richtige Antwort, sie waren der Meinung, dass es generell nicht erlaubt sei. Ein gutes Viertel (27 Prozent) wusste es genau: das Befahren von Gehwegen innerorts mit einem E-Scooter ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt ist. 18 Prozent dachte fälschlicherweise, dass es generell erlaubt sei, 10 Prozent antworteten mit „weiß nicht“.
    2. Fußgängerzonen innerorts: Hierzu wussten 26 Prozent genau Bescheid (nur erlaubt, wenn durch ein Zusatzschild ausdrücklich gekennzeichnet). 49 Prozent gaben eine tendenziell richtige Antwort (generell nicht erlaubt). 14 Prozent dachte fälschlicherweise, es sei generell erlaubt und 11 Prozent antworteten mit „weiß nicht“.
    3. Radwege: Dass Fahrende von E-Scootern generell Radwege benutzen müssen, gab die große Mehrheit (86 Prozent) an. Jeweils 7 Prozent meinten, dass es generell nicht erlaubt sei, auf Radwegen zu fahren bzw. kennen die Regelung nicht.
    4. Straßen bzw. Fahrbahnen: Die Mehrheit (59 Prozent) antwortete richtig, dass das Befahren von Straßen bzw. Fahrbahnen mit einem E-Scooter nur erlaubt ist, wenn kein Radweg vorhanden ist. Knapp ein Viertel der E-Scooter Fahrenden (24 Prozent) ist fälschlicherweise der Meinung, dass es generell erlaubt ist, mit einem E-Scooter auf Straßen bzw. Fahrbahnen zu fahren. 8 Prozent gaben an, dass E-Scooter generell nicht auf Straßen bzw. Fahrbahnen fahren dürfen. 9 Prozent antworteten mit „weiß nicht“.
    5. Promillegrenzen: Knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) wusste, dass für E-Scooter die Promillegrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge gelten (0,5 Promille Alkohol im Blut, bei Fahrauffälligkeit bzw. einer Straftat bereits 0,3 Promille). Ein Fünftel war der Ansicht, dass die Höhe der Promillegrenze für E-Scooter und Fahrrad Fahrende identisch ist (1,6 Promille Alkohol im Blut, bei Fahrrauffälligkeit bzw. einer Straftat bereits 0,3 Promille). Jeweils 3 Prozent nannten eine spezifische Promillegrenze von 0,8 für E-Scooter Fahrende (fiktiv) oder glaubten, es gebe keine festgelegten Promillegrenzen. Ein Viertel der Befragten wusste es nicht.
    6. Mindestalter: Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern liegt bei 14 Jahren. Knapp ein Viertel der E-Scooter Fahrenden (23 Prozent) wusste dies. 31 Prozent nennen 16 Jahre als Mindestalter, 13 Prozent 18 Jahre und 7 Prozent waren der Ansicht, dass bereits 12-Jährige einen E-Scooter fahren dürfen. 7 Prozent meinten, es gebe keine Altersbeschränkung und knapp ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) kennt die Regelung zur Altersbeschränkung gar nicht.

    Regelverstöße

    Die Teilnehmenden wurden auch befragt, welche der folgenden Regelverstöße sie schon einmal oder mehrmals begangen hätten. Daraufhin wurden nur diejenigen E-Scooter Fahrenden, die angegeben haben, bereits mindestens einmal einen Regelverstoß begangen zu haben, gebeten zu sagen, ob sie diesen Verstoß bewusst, sowohl bewusst als auch unbewusst (bei mehrmaligem Verstoß) oder ausschließlich unbewusst begangen haben. *)

    1. Gehweg oder Fußgängerzonen befahren: 27 Prozent bereits einmal und 30 Prozent mehrmals. 38 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. Ein Drittel gab an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, 32 Prozent sowohl bewusst als auch unbewusst und 32 Prozent unbewusst.
    2. Mit anderen E-Scooter Fahrenden nebeneinander gefahren: 22 Prozent bereits einmal und 23 Prozent mehrmals. Die Hälfte gab an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. Ein Drittel gab an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, ein Viertel sowohl bewusst als auch unbewusst und 39 Prozent unbewusst.
    3. Mit anderen E-Scooter Fahrenden sehr dicht hintereinander gefahren: 16 Prozent bereits einmal und 16 Prozent mehrmals. 62 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. 27 Prozent gaben an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, 34 Prozent sowohl bewusst als auch unbewusst und 37 Prozent unbewusst.
    4. Zu zweit auf einem E-Scooter gefahren: 16 Prozent bereits einmal und 6 Prozent mehrmals. 73 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. 61 Prozent gaben an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, 18 Prozent sowohl bewusst als auch unbewusst und 17 Prozent unbewusst.
    5. Mit anderen E-Scooter Fahrenden Wettfahrten gemacht: 10 Prozent bereits einmal und sieben Prozent mehrmals. 78 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. 53 Prozent gaben an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, ein Viertel sowohl bewusst als auch unbewusst und 17 Prozent unbewusst.
    6. Den E-Scooter falsch abgestellt: Neun Prozent bereits einmal und fünf Prozent mehrmals. 78 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. 23 Prozent gaben an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, 30 Prozent sowohl bewusst als auch unbewusst und 45 Prozent unbewusst.
    7. Unter Alkoholeinfluss gefahren: Neun Prozent bereits einmal und vier Prozent mehrmals. 82 Prozent gaben an, diesen Verstoß noch nie begangen zu haben. 49 Prozent gaben an, den Verstoß bewusst begangen zu haben, 30 Prozent sowohl bewusst als auch unbewusst und 17 Prozent unbewusst.

    Sicherheitsempfinden *):

    • Die große Mehrheit der E-Scooter Fahrenden gab an, sich beim Fahren mit dem E-Scooter bezogen auf die Bedienung des E-Scooters eher sicher (53 Prozent) oder sogar sehr sicher (30 Prozent) zu fühlen. 14 Prozent fühlten sich weniger sicher, drei Prozent überhaupt nicht sicher. Das generelle Sicherheitsgefühl bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr beim Fahren mit einem E-Scooter ist deutlich niedriger ausgeprägt: Nur sieben Prozent fühlen sich diesbezüglich sehr sicher, 31 Prozent eher sicher. 45 Prozent gaben an, sich weniger sicher zu fühlen, 16 Prozent überhaupt nicht sicher.
    • Außerdem wurden die Befragten noch gebeten, anzugeben, welche der folgenden Situationen sie schon einmal erlebt hätten: Rund ein Viertel der E-Scooter Fahrenden (27 Prozent) hat aufgrund einer Bodenunebenheit auf der Fahrbahn (z. B. Kopfsteinpflaster, Schlagloch) schon einmal (fast) die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. 23 Prozent haben aufgrund einer Bodenunebenheit auf dem Radweg (z. B. Wurzeldurchbrüche o. ä.) (fast) die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Durch das Befahren eines Bordsteins hat knapp ein Fünftel (18 Prozent) der E-Scooter Fahrenden (fast) die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.
    • Jeweils nur vergleichsweise wenige E-Scooter-Fahrende haben schon einmal auf nassen oder glatten Fahrbahnen einen unerwartet langen Bremsweg gehabt bzw. den Bremsweg unterschätzt (neun Prozent), durch eine Straßenbahnschiene (fast) die Kontrolle über das Fahrzeug verloren (neun Prozent) oder sind auf nassen Fahrbahnen ins Rutschen gekommen (acht Prozent). Fast die Hälfte der E-Scooter Fahrenden (48 Prozent) hat noch keine der genannten Situationen erlebt.

    Einschätzung des Verletzungsrisikos *)

    Die E-Scooter Fahrenden wurden gebeten, das Risiko für Verletzungen beim E-Scooter-Fahren einzuschätzen. Eine deutlich Mehrheit (69 Prozent) schätzt das Risiko sich selbst zu verletzen als sehr groß (20 Prozent) oder eher groß (49 Prozent) ein. 27 Prozent halten es für eher gering, drei Prozent für sehr gering. Demgegenüber wird das Risiko, andere Verkehrsteilnehmende zu verletzen, deutlich seltener als sehr groß (9 Prozent) oder eher groß (26 Prozent) eingeschätzt. Fast die Hälfte (48 Prozent) schätzt das Risiko als eher, 16 Prozent als sehr gering ein.

    Auch wurden die Teilnehmenden gefragt, wie hoch sie das Risiko, mit den jeweiligen anderen Verkehrsteilnehmenden in einen Unfall zu geraten, einschätzen*) **):

    1. Motorisierten Verkehrsteilnehmenden (z. B. PKW, LKW): 24 Prozent hielten dies für sehr wahrscheinlich, 47 Prozent für eher wahrscheinlich, 24 Prozent für eher unwahrscheinlich und drei Prozent für sehr unwahrscheinlich.
    2. Zu Fuß Gehenden: 24 Prozent hielten dies für sehr wahrscheinlich, 44 Prozent für eher wahrscheinlich, 25 Prozent für eher unwahrscheinlich und fünf Prozent für sehr unwahrscheinlich.
    3. Fahrrad Fahrenden: 17 Prozent hielten dies für sehr wahrscheinlich, 45 Prozent für eher wahrscheinlich, 31 Prozent für eher unwahrscheinlich und vier Prozent für sehr unwahrscheinlich.
    4. Fahrenden eines E-Bike/Pedelec: 13 Prozent hielten dies für sehr wahrscheinlich, 41 Prozent für eher wahrscheinlich, 36 Prozent für eher unwahrscheinlich und sechs Prozent für sehr unwahrscheinlich.
    5. Anderen E-Scooter Fahrenden: Neun Prozent hielten dies für sehr wahrscheinlich, 31 Prozent für eher wahrscheinlich, 45 Prozent für eher unwahrscheinlich und zwölf Prozent für sehr unwahrscheinlich.

    Weitere Angaben zur Umfrage:

    • Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.003 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Personen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben. Die Zielgruppe wurde über eine entsprechende Screening-Frage zu Beginn der Befragung ermittelt.
    • Die Erhebung wurde vom 11. bis 24. August 2020 im Rahmen des repräsentativen Online-Panels forsa.omninet durchgeführt. Die Untersuchungsbefunde werden im nachfolgenden Ergebnisbericht vorgestellt.
    • Die ermittelten Ergebnisse können lediglich mit den bei allen Stichprobenerhebungen möglichen Fehlertoleranzen (im vorliegenden Fall +/- 3 Prozentpunkte) auf die Gesamtheit der Nutzer von E-Scootern in Deutschland übertragen werden.

    *) an 100 Prozent fehlende Angabe = „weiß nicht“
    **) Mehrfachnennungen möglich, daher Prozentsumme größer 100

    Unfallstatistik E-Scooter: Verunglückte sind überwiegend junge Menschen

    Im Jahr 2022 wurden 7.417 Menschen, die mit dem E-Scooter unterwegs waren, verletzt – davon 1.099 schwer und 6.318 leicht. Zehn Personen starben.

    Das Fahren mit einem E-Scooter birgt immer wieder Risiken, besonders jüngere Menschen verunglückten im Jahr 2022 mit diesem Fahrzeug. 40,2 Prozent war jünger als 25 Jahre und 3,3 Prozent der verunglückten E-Scooter-Nutzenden gehörte der Altersgruppe 65+ an.

    Aus den Zahlen der Unfallstatistik wird deutlich, dass Unfälle häufig durch E-Scooter-Fahrende selbst verursacht werden. Alkoholkonsum und eine falsche Straßenbenutzung, zum Beispiel das Fahren auf Gehwegen, spielen hier eine übergeordnete Rolle. Zudem stellen E-Scooter-Fahrende vor allem für sich selbst eine Gefahr dar: bei gut einem Drittel handelt es sich um Alleinunfälle, das heißt, es gibt keinen Unfallgegner.

    Eine tiefergehende Analyse des Unfallgeschehens von E-Scootern (und Pedelecs) im Jahr 2021 vom Statistischen Bundesamt ist hier zu lesen.

  • Kontakt

    Johanna Vollrath
    Referentin
    T: 030 2266771 42
    E: jvollrath[at]dvr.de