Brandenburgisches Mobilitätsgesetz – Bekenntnis zur Vision Zero und zum Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmender

Der Landtag Brandenburg hat heute ein Mobilitätsgesetz verabschiedet, die Vision Zero darin verankert und eine gesetzliche Grundlage für das Verkehrssicherheitsprogramm geschaffen. Dazu sagt Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitstrats (DVR):

„Die Vision Zero ist mit dem Mobilitätsgesetz die Leitlinie für alle Planungen, Standards und Maßnahmen mit Einfluss auf die Entwicklung der Verkehrssicherheit in Brandenburg. Wir begrüßen besonders das Bekenntnis, dass der Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden wie Fahrradfahrenden und Zufußgehenden bei der Verkehrsplanung Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs eingeräumt wird. Auch soll den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern sowie von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen Rechnung getragen werden. Von einer kinderfreundlichen Verkehrsraumgestaltung profitieren so viel mehr Menschen.“

Die Unfallzahlen 2022 haben in Brandenburg klar gezeigt, dass diese Verkehrsteilnehmergruppe in den Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit gerückt werden muss: Während die Zahl der Verkehrsunfälle und der im Straßenverkehr Getöteten auf ein Rekordtief gefallen ist, stieg die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern, Seniorinnen und Senioren, Radfahrenden und Zufußgehenden.

Weiterführende Informationen

>> DVR-Beschluss „Kinderfreundliche Verkehrsraumgestaltung“

>> Gesetzentwurf „Gesetz zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg und zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg sowie zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes“ (pdf)

>> Verkehrsunfälle im Jahr 2022: Mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden