Fahrerassistenzsysteme europaweit verpflichtend für neue Fahrzeugtypen

Zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme sind ab morgen Mittwoch, den 06. Juli 2022 verpflichtend für neue Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten. Möglich macht das die Revision der sogenannten „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144). Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat am 05. Januar 2020 in Kraft. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.

Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf: „Mit der europäischen General Safety Regulation werden zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme ab heute verpflichtend. Die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen wird deutlich erhöht. Das ist ein kräftiger Rückenwind für die Vision Zero! Aber Vorsicht: Die Verordnung betrifft erst einmal Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin muss sich jede Einzelperson beim Autokauf genau informieren, welche Assistenten schon verbaut sind.“

Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten. Diese Systeme tragen dazu bei, zukünftig zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern. In den kommenden Jahren folgenden dann weitere hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme, wie die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (2026).

Hintergrund:

Für die Fahrzeugklassen M1/ N1 (Pkw und Kleintransporter) werden zum 06. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen folgende Assistenten verpflichtend:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)*
  • Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Ereignisdatenspeicher (EDR, auch „Unfalldatenspeicher“)
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS) – für N1
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)
  • weitere

*AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 für neue Fahrzeugtypen M1/N1 verpflichtend!

Für die Fahrzeugklassen M2/M3/N2/N3 (Busse und Lkw) werden zum 06. Juli 2022 folgende Assistenten für neue Fahrzeugtypen verpflichtend:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Abbiegeassistent
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS)
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)

Bereits für Neuzulassungen für M2/M3/N2/N3 außerdem:

  • Spurhaltewarnsystem
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)*

*AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 verpflichtend!