Sichere Mobilität

Jeder trägt Verantwortung, alle machen mit.

Ein Kernaspekt des „Vision Zero“-Ansatzes stellt die geteilte Verantwortung für einen sicheren Straßenverkehr zwischen den Verkehrsteilnehmenden, der Verwaltung, dem Gesetzgeber, der Politik auf Bundes-, Bundesländer- sowie Kommunalebene und den privaten Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Die Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe. Dies erfordert eine gemeinsame Zielsetzung und Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen zwischen Bund, Bundesländern und Kommunen sowie den öffentlichen, privaten und ehrenamtlichen Akteuren. Dies muss noch stärker integriert und koordiniert, aber auch transparent gemacht werden. Dabei sollen auf allen Ebenen und in allen Bereichen vorhandene Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden. Aus einer stärkeren Sensibilisierung für die Verkehrssicherheit bei allen Verantwortlichen soll eine Selbstverpflichtung zu Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor allem innerhalb des eigenen Aufgabenbereiches resultieren. Dies betrifft auch ein an Verkehrssicherheitsaspekten ausgerichtetes betriebliches Mobilitätsmanagement bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure gilt es zu stärken und auszubauen. Geteilte Verantwortung bedeutet dabei auch die Gewährleistung der Verträglichkeit aller Mobilitätsformen und Verkehrsmittel in einem räumlich begrenzten Straßenraum.