Nutzungshinweise

Im Rahmen des Aktionstags Tag der Verkehrssicherheit stellt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. kostenfrei Grafiken und Logos für die individuelle Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Das Social-Media-Kit soll und darf gern im Zusammenhang mit dem Tag der Verkehrssicherheit genutzt werden, um auf die eigene Beteiligung am Aktionstag aufmerksam zu machen. Die Bedingungen für die Nutzung der Grafiken werden im Folgenden näher bestimmt.

Umfang des Nutzungsrechts

Wir räumen ein nicht-ausschließliches, örtlich unbeschränktes, befristetes, nicht-übertragbares und unentgeltliches Nutzungsrecht für sämtliche bekannte Nutzungsarten ein. Das von uns zur Verfügung gestellte Social-Media-Kit darf im Rahmen des Aktionstags "Tag der Verkehrssicherheit" wie folgt genutzt werden:

  • Anfertigung unbeschränkter Vervielfältigungsstücke in analoger Form, etwa durch Ausdrucken der Grafiken
  • Verbreitung der Vervielfältigungsstücke an beliebig viele natürliche und juristische Personen, etwa auf Flyern oder Broschüren
  • Öffentliches Zugänglichmachen der Grafiken aus dem Social-Media-Kit durch Postings auf den eigenen Social-Media-Kanälen oder dem eigenen Internetauftritt
  • Verwendung für interne und externe Medien für Mitarbeitende oder Kundeninnen und Kunden oder sonstige Dritte, etwa im Newsletter

Die Grafiken aus dem Social-Media-Kit dürfen ausschließlich für die Bewerbung des Aktionstags "Tag der Verkehrssicherheit" sowie der eigenen Aktionen im Rahmen des Aktionstags oder für die Berichterstattung genutzt werden. Jede Nutzung darüber hinaus ist untersagt. Dazu gehört insbesondere die kommerzielle Nutzung des Social-Media-Kits und die Nutzung für Maßnahmen, die unserem gemeinnützigem Zweck zuwiderlaufen oder geeignet sind, unser Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen oder rechtswidrig sind. Untersagt ist die Nutzung des Social-Media-Kits insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Illegalen Glückspielaktivitäten
  • Aktivitäten, die primär der Vermarktung eines anderen Produkts oder einer anderen Dienstleitung dienen
  • Aktivitäten, bei denen gesellschaftliche Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres Alters herabgewürdigt, belästigt, eingeschüchtert oder bedroht werden oder bei denen Hass gegenüber diesen Gruppen ausgedrückt wird
  • Aktivitäten, die einen Eingriff in die Privatsphäre einer Person darstellen
  • Betrügerische oder irreführende Inhalte oder Aktivitäten
  • Veröffentlichung von unerwünschten Werbeanzeigen
  • Aktionen, die nicht den Zweck des Tags der Verkehrssicherheit unterstützen, sondern vorrangig Werbezwecken dienen
  • sonstige Aktivitäten mit politisch extremen, nationalsozialistischen, faschistischen, extremistischen, rassistischen, pornographischen oder rechtswidrigen Inhalten

Es ist nicht gestattet Änderungen an den Grafiken aus dem Social-Media-Kit vorzunehmen, die über die Änderung der Größe hinausgehen. Logos und Grafiken dürfen ausschließlich in der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. elektronisch überlassenen Version der jeweiligen Bilddatei verwendet werden.