E-Scooter stehen seit 2019 für eine flexible und moderne Mobilitätsform, bergen aber auch Risiken für die Verkehrssicherheit. Unfälle resultieren häufig aus fehlender Fahrpraxis und Fehlverhalten im Straßenverkehr wie falscher Fahrbahnnutzung, Fahren unter Alkoholeinfluss und mit zu hoher Geschwindigkeit. Der DVR fordert die Nachbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Unfälle mit E-Scootern zu vermeiden.

Kontakt

Broschüren-Angebot

Am Lenker eines E-Scooters hängt ein Flyer der Kampagne Roll ohne Risiko
Kampagne

Roll ohne Risiko

Seit dem Jahr 2019 sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen zugelassen. Mit der Kampagne „Roll ohne Risiko!“ klärt der DVR über geltende Regeln auf und gibt Präventionstipps.  

Mehr erfahren

Die wichtigsten Fragen

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten dieselben Promillegrenzen wie fürs Autofahren. Füre Fahrende, die sich in der Probezeit befinden, und junge Menschen unter 21Jahre gilt ein absolultes Alkohol- und auch Cannabisverbot, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen.

Ab einem Alter von 14 Jahren darf man E-Scooter fahren. Eine zusätzliche Prüfung oder ein Führerschein sind nicht notwendig.

E-Scooter dürfen am Straßenrand oder auf dem Gehweg nur so abgestellt werden, dass Zufußgehende und andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder gefährdet werden. Kreuz und quer abgestellte sowie umgestürzte E-Scooter gefährden insbesondere die sichere und eigenständige Fortbewegung älterer, blinder und sehbehinderter Menschen. E-Scooter werden schnell zur Stolperfalle und sind aufgrund ihrer Bauweise schwer mit dem Blindenlangstock zu ertasten.