Zufußgehen ist die gängigste Form der Teilnahme am Verkehr, denn jeder Ortswechsel erfolgt zumindest in Teilen zu Fuß. Doch die Belange des Fußverkehrs finden gesellschaftlich, politisch und bei der Infrastrukturgestaltung zu wenig Beachtung. Ältere Menschen über 65 Jahre sind als Fußgängerinnen und Fußgänger besonders gefährdet. Der DVR fordert den Bau von zusammenhängenden barrierefreien Fußverkehrsnetzen mit sicheren Querungsstellen, um das Kollisionsrisiko für Zufußgehende zu minimieren.

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Zwei ältere Frauen nutzen einen Zebrastreifen
Fortbildungsangebot

Verkehrssicherheit für ältere Menschen

Das Programm „sicher mobil“ unterstützt Sie dabei, sich auch im Alter sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Die Teilnahme an den bundesweit angebotenen Veranstaltungen ist für Sie kostenfrei.

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Die wichtigsten Fragen

Zufußgehende sind die schwächsten und am wenigsten geschützten Verkehrsteilnehmenden. Kollisionen haben bei ihnen stets unmittelbare körperliche Auswirkungen. Das gilt insbesondere für Kinder und ältere Menschen, die überdurchschnittlich oft verletzt oder getötet werden.

Unfälle mit Zufußgehenden ereignen sich vor allem auf innerörtlichen Straßen. Zu Kollisionen mit Pkw-Fahrenden (häufigste Unfallgegner) kommt es dort insbesondere beim Überqueren der Fahrbahn ohne gesicherte Querungsstellen wie z.B. Zebrastreifen.Etwa ein Drittel aller Fußverkehrsunfälle ereignet sich an Kreuzungen und Einmündungen. Außerortsunfälle mit dem Fußverkehr haben aufgrund der höheren Fahrgeschwindigkeiten besonders schwere Folgen.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fußverkehrs muss insbesondere den Anforderungen an die Straßeninfrastruktur von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gerecht werden. Von einem „Design für Alle“ profitieren alle: Verkehrsanlagen müssen für alle Verkehrsteilnehmenden barrierefrei, erkennbar, begreifbar und frei von Sichthindernissen sein. Sichere Querungsmöglichkeiten spielen hierbei eine zentrale Rolle. In Bereichen, wo sich viele Personen zu Fuß aufhalten, sollten zudem Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden. Verkehrsverstöße, welche die Sicherheit der Zufußgehenden gefährden, müssen konsequent überwacht und geahndet werden.