Immer mehr Menschen steigen aufs Rad – mit und ohne Elektroantrieb („Pedelec“). Das macht sich bei den Unfallzahlen bemerkbar, denn sie zählen zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Eine mangelhafte Infrastruktur spielt oft eine Rolle beim Unfallhergang. Die Aufteilung des Straßenraumes entspricht dabei zunehmend weniger den veränderten Mobilitätsbedürfnissen. Der DVR beteiligt sich konstruktiv an der Diskussion über die Neuaufteilung des Straßenraums.

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Fahrsicherheitstraining

Das Training „Sicherheit für den Radverkehr“ für Betriebe und öffentliche Einrichtungen hat das Ziel, Fahrradfahrende für bestimmte Gefahrensituationen zu sensibilisieren und in der Gruppe Strategien für ein sicheres Fahren zu entwickeln.

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Pedelec auf einem Landweg
Kampagne

Sicher unterwegs mit dem Pedelec

Elektrofahrräder werden immer beliebter. Hier gibt es Informationen zu den wichtigsten Sicherheitsaspekten rund ums Pedelec.

Zur Pedelec-Kampagne

Die wichtigsten Fragen

Umgangssprachlich werden Elektrofahrräder häufig als E-Bikes bezeichnet. Dabei ist das Pedelec ein Fahrrad im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ein „echtes“ E-Bike wird rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft, fährt auch ohne Tretkraft und darf nur mit Helm und Führerschein (Klasse AM) gefahren werden.

Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze von 0,3 Promille. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen kann man sich bereits ab diesem Wert strafbar machen. Die zweite Promillegrenze für Radfahrende steht für eine absolute Fahruntüchtigkeit und liegt bei 1,6 Promille. Wer ab diesem Promillewert mit dem Rad fährt, begeht eine Straftat.

Dooring-Unfälle passieren, wenn Autoinsassen ihre Türen ohne Schulterblick öffnen. Radfahrende können nicht ausweichen und kollidieren mit der (teil-)geöffneten Autotür. Sie erleiden oft schon bei geringen Geschwindigkeiten schwere Verletzungen. Daher sollten Radfahrende mit ausreichend Abstand zu geparkten Fahrzeugen gefahren werden.