Unfallzahlen 2023 – 437 getötete Fußgängerinnen und Fußgänger

StVO-Änderungen ermöglichen einen besseren Schutz

Die Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik 2023 kommentiert Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), wie folgt:

„Die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr muss uns aufrütteln. Wir sind dabei, die Reduktionsziele für die laufende Dekade in Deutschland und Europa krachend zu verfehlen. Es geht hier nicht um irgendwelche politischen Ziele, sondern um den staatlichen Auftrag, Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Wir brauchen eine Trendwende – niemand darf im Straßenverkehr getötet oder lebensbedrohlich verletzt werden.“

Im Jahr 2023 sind in Deutschland 2.839 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das sind 1,8 % oder 51 Menschen mehr als im Jahr 2022 (2.788). Auch die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr an, um 1,5 % auf 366.557 Personen.

Besondere Aufmerksamkeit fordert Wirsch für die Sicherheit des Fußverkehrs ein:

„Die Zahl der getöteten und verletzten Fußgängerinnen und Fußgänger ist in den vergangenen drei Jahren jeweils spürbar angestiegen. Wir reden hier über eine Anzahl von verletzten Fußgängerinnen und Fußgängern, die der Bevölkerung einer kleinen Mittelstadt gleichkommt. Dass hier Handlungsbedarf besteht, steht außer Zweifel. Wir müssen die Sicherheit derer, die zu Fuß unterwegs sind, viel stärker in den Fokus der Verkehrspolitik bringen. Daher ist es richtig und notwendig, dass die Bundesregierung an einer Fußverkehrsstrategie arbeitet und der Bundesrat hoffentlich heute die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verabschiedet.“

Die StVO-Novelle sieht Verbesserungen vor, mit denen Kommunen leichter einen sicheren Verkehrsraum, gerade auch für den Fußverkehr, schaffen können:

  • Zebrastreifen können künftig ohne Nachweis einer „besonderen örtlichen Gefährdungslage“ angeordnet werden. Damit entfällt an gefährlichen Stellen die Verpflichtung, erst schwere Unfälle abwarten zu müssen, bevor eine sichere Querung eingerichtet werden kann.
  • Die Zuweisung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr wird vereinfacht und gibt den Kommunen ein weiteres Instrument zur Gestaltung des Verkehrsraums nach dem Präventionsprinzip an die Hand.
  • Durch die Anordnung von Tempo 30 an Spielplätzen und stark frequentierten Schulwegen an Hauptstraßen können künftig Kinder besser geschützt werden.
  • Diese neue Möglichkeit, Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Anordnungen vorzunehmen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit sehr vorteilhaft. Durch den ständigen Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 an Vorfahrtsstraßen kann bislang Verwirrung über die im jeweiligen Abschnitt geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit entstehen; ständig wechselnde Verkehrszeichen können leicht übersehen werden. Zudem führt das häufige Abbremsen und Beschleunigen zu einem gestörten Verkehrsfluss mit erhöhten Differenzgeschwindigkeiten und entsprechenden Gefahren (Auffahrunfälle, schwierigere Einschätzung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten).

Der DVR hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern 10 Top-Forderungen erarbeitet, die insgesamt eine spürbare Verhütung fataler Unfälle im Straßenverkehr bewirken würde – von einer Verstärkung der Verkehrsüberwachung über angemessenere Höchstgeschwindigkeiten bis zur Bekämpfung der Gefahr durch Ablenkung im Straßenverkehr.

Weiterführende Informationen

>> Top-Forderungen für die Verkehrssicherheit

>> Meldung des Statistischen Bundesamts

>> StVG-Reform: Neue Chance für das Präventionsprinzip im Verkehrsrecht

>> Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Sicherheit des Verkehrs hat Vorrang

>> Themenseite Fußverkehr