StVG-Reform: Neue Chance für das Präventionsprinzip im Verkehrsrecht
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StVG-Reform: Neue Chance für das Präventionsprinzip im Verkehrsrecht
Der Deutsche Bundesrat hat heute die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bekannt gegeben. Diese hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Dazu Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR): „Das ist eine echte Chance für den Gesetzgeber, das Straßenverkehrsrecht stärker an der Vision Zero auszurichten.“
Es hatte Zweifel gegeben, ob die neuen Ziele (Umwelt-, Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung) das Ziel der Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können. Aus Sicht des DVR lassen sich die Zweifel beseitigen, indem der Vorrang der Sicherheit eindeutig ins Straßenverkehrsgesetz hineingeschrieben wird – am besten, indem man die Vision Zero explizit als Ziel voranstellt. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass die ,Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs‘ für alle Verkehrsteilnehmenden gilt. Dies hatten mehrere Experten in der Anhörung des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag empfohlen, um die Rechte von Fußgängerinnen und Fußgängern, aber auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zu stärken.
Die StVG-Reform ist die Voraussetzung, um die vorliegende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung auf den Weg zu bringen. „Das ist nicht der ganz große Wurf, enthält aber einige Fortschritte, die den Behörden die Gestaltung des Verkehrsraums nach dem Präventionsprinzip erleichtern würden“, so Grieger weiter.
Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit, Zebrastreifen ohne Nachweis einer ,besonderen örtlichen Gefährdungslage‘ anordnen zu können. Dieses Beispiel zeigt, dass das Präventionsprinzip mehr Anwendung finden kann, da Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden können, bevor (weitere) schwere Unfälle abgewartet werden müssen. Auch die erleichterten Anordnungen von Tempo 30 an Spielplätzen oder auf Schulwegen sowie die neue Möglichkeit einer Zuweisung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr sind in diesem Licht zu bewerten.