Bremsweg im Winter
- Junges Fahren
Im Winter Tempo anpassen und Abstand halten
Auf Schnee kann der Bremsweg bis zu viermal so lang sein, wie auf trockener Straße. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h verlängert sich der Bremsweg schnell auf mehr als 100 Meter. Wer im Winter fährt, muss sein Tempo den Witterungsbedingungen anpassen und ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
Regeln für den Sicherheitsabstand
Nach der gebräuchlichen Faustregel sollte der Sicherheitsabstand dem halben Tachowert entsprechen. Autofahrende können sich auch an der „Zwei-Sekunden-Regel“ orientieren: abwarten, bis das vorausfahrende Fahrzeug eine Markierung - das kann ein Leitpfosten oder ein Verkehrsschild sein - passiert, dann „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ zählen und so den zeitlichen Abstand messen. Wer die Markierung schneller als in zwei Sekunden erreicht, ist zu dicht am Voranfahrenden dran.
Winterreifen oder Allwetterreifen sind ein Muss
Diese Faustregeln funktionieren allerdings nur bei optimalen Bedingungen. Bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen sowie dichtem Verkehr, muss der Abstand entsprechend vergrößert werden. Für eine gute Haftung auf der Fahrbahn sind Winter- oder Allwetterreifen mit ausreichend Profil eine Grundvoraussetzung. Sie halten mit einer Fläche, die kaum größer ist als die eines Paars Schuhe der Größe 44, Kontakt zum Boden und müssen ein Gewicht von etwa 1,5 Tonnen tragen.
Ideale Profiltiefe für Winterreifen
Gesetzlich ist lediglich eine Profiltiefe von 1,6 Millimeter für Reifen vorgeschrieben (§ 36 StVZO). Winterreifen-Tests und der Meinung von Experten zufolge, sollten die Reifen aber ein vier Millimeter tiefes Profil besitzen, um auch bei winterlichen Verhältnissen, wie Schnee und Schneematsch zu greifen.
Gute Rundumsicht ist Voraussetzung für sicheres Fahren
Außerdem kommt es auf eine gute Rundumsicht an. Alle Scheiben und die Scheinwerfer müssen von Schnee und Eis befreit sein. Denn bei einem eingeschränkten Sichtfeld können andere Verkehrsteilnehmende oder Hindernisse leicht übersehen werden.
Freie Scheiben sind gesetzlich Pflicht
Außerdem kommt es auf eine gute Rundumsicht an. Alle Scheiben und die Scheinwerfer müssen von Schnee und Eis befreit sein. Denn bei einem eingeschränkten Sichtfeld können andere Verkehrsteilnehmende oder Hindernisse leicht übersehen werden. Wer im Winter die Scheiben nicht freikratzt oder nur ein kleines Guckloch freimacht, macht sich strafbar.
Im Winter an Scheibenfrostschutz denken
Auch auf den bei winterlichen Witterungsbedingungen notwendigen Scheibenfrostschutz sollte geachtet werden. Frostschutzmittel sollten mindestens Temperaturen von rund minus 20 bis minus 25 Grad Celsius standhalten.