Corona: Alltagsmaske verkehrssicher verstauen
- Junges Fahren
Gesicht muss immer erkennbar bleiben
Aktuell gibt es keine deutschlandweite Pflicht für das Tragen einer Maske im Auto. Außerdem regelt das Verkehrsrecht, dass das Gesicht des Fahrers oder der Fahrerin erkennbar sein muss. Andernfalls droht ein Bußgeld. Wohin also mit der Alltagsmaske?
Rückspiegel kein geeigneter Ort für die Alltagsmaske
Kein guter Ort ist der Rückspiegel. Auch wenn diese Lösung zunächst zweckmäßig erscheint – sie erhöht das Risiko für Unfälle. Die Maske am Rückspiegel schränkt die Sicht ein und führt dazu, dass Gefahren nicht erkannt und entsprechend nicht rechtzeitig gebremst oder ausgewichen werden kann.
Zudem kann das permanente Pendeln der Maske vom Straßenverkehr ablenken. Auch dadurch steigt das Risiko für Unfälle.
Empfehlenswert ist es daher, eine Aufbewahrungsmöglichkeit dabei zu haben, die zuhause gesäubert und desinfiziert werden kann. Der ADAC empfiehlt beispielsweise ein Plastikgefäß.
Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Auto?
Aktuell gibt es keine deutschlandweite Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Auto, wenn eine Person aus einem anderen Haushalt mitfährt. Zu Ihrem Schutz und dem der Mitfahrenden raten wir jedoch dazu. Einige Bundesländer haben zudem eine Maskenpflicht im Auto eingeführt, sofern Menschen aus anderen Haushalten mitfahren. Informieren Sie sich daher vor der Fahrt über die geltenden Regelungen in dem Bundesland, in dem Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind.