Optimierung der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

04.01.2021
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Optimierung der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

Das Zeichen Fahrschule auf dem Dach eines Autos

Am 1. Januar 2021 trat die die Optimierung der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung in Kraft. Entscheidend ist, dass damit die Prüfung bundesweit vereinheitlicht wurde.

Am 1. Januar 2021 wurde die praktische Fahrerlaubnis-Prüfung (Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung/OPFEP) vereinheitlicht. Durch ein bundesweit standardisiertes und digitales Prüfprotokoll soll die Prüfung transparenter, objektiver werden und den Verkehr sicherer machen. Die Details der OPFEP:

  • Erstmals gibt es einen ausführlichen Katalog, der alle Anforderungen zu sicherheitsrelevanten Fahraufgaben sowie ihre Bewertungskriterien im Detail beschreibt. Das macht die Prüfung objektiver und transparenter.
  • Der Prüfer oder die Prüferin entscheidet, wer die Fahrerlaubnis-Prüfung besteht oder nicht. Nach wie vor obliegt es den Prüfenden zu beurteilen, ob man die Prüfung bestanden hat. Allerdings erleichtert das elektronische Prüfprotokoll (ePp) die Bewertung. Dort können sie während der Fahrt die durchzuführenden Fahraufgaben über die jeweiligen Bewertungskriterien eintragen.
  • Bewertung über eine Software im Tablet. Künftig wird die Leistung der Prüflinge über das ePp, eine Software dokumentiert. Bedient wird sie über ein Tablet während der Prüfungsfahrt. Zudem erleichtert das ePp die abschließende Bewertung nach der Fahrt, da es die festgestellten Einzelergebnisse zu den Fahraufgaben strukturiert zusammenfasst.
  • Feedback nach der Prüfung: Alle, die die Fahrprüfung ablegen erhalten im Nachgang ein ausführliches mündliches und schriftliches Feedback zu ihrer Leistung, egal, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht. Das Feedback ist hilfreich für die Nachschulung in der Fahrschule bei nicht bestandener Prüfung, aber auch für alle, die die Prüfung bestanden haben. Es gibt Hinweise, worauf die Kfz-Führenden in Zukunft achten sollten oder in welchen Bereichen sie mehr Übung benötigen. Gerade im Begleiteten Fahren ab 17 können diese Aufgaben vertieft werden.
  • Der Anforderungskatalog wird sich perspektivisch auch positiv auf die gesamte Fahrausbildung auswirken. Durch die konkreten Anforderungen an die Prüflinge ist davon auszugehen, dass die Fahrausbildung an die Kriterien für die Prüfung angepasst wird.
  • Die Verbesserungen der OPFEP gehen mit veränderten beziehungsweise erweiterten Prozessschritten der Prüfungsdurchführung einher. Insbesondere für das Aufsuchen aller Fahraufgaben, die Prüfungsbewertung (umfassende Fahrkompetenzeinschätzung) sowie die umfängliche Rückmeldung an den Bewerber ist eine Verlängerung der Prüfungsdauer notwendig. Diese umfasst für jede Fahrerlaubnisklasse insgesamt zehn Minuten je Prüfung, wovon fünf Minuten auf die Fahrzeit entfallen. Die Prüfungsdauer bei der Klasse B beträgt damit zukünftig insgesamt 55 Minuten, statt bislang 45 Minuten. Die reine Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle und ohne Vor-und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses) beträgt dann 30 Minuten.
  • Die OPFEP bietet die Möglichkeit einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Evaluation, wodurch die Weiterentwicklung der Prüfungsinhalte und -methoden empirisch begründet erfolgen kann.

Fahranfänger und Fahranfängerinnen haben ein besonders hohes Unfallrisiko und sind überdurchschnittlich häufig selbst Hauptverursacher von Unfällen. Gründe dafür sind u.a. mangelnde Fahrerfahrung und häufig auch eine falsche Selbstwahrnehmung. Die OPFEP möchte dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren.

Entwicklung der Optimierte Praktische Fahrerlaubnis-Prüfung

Die OPFEP wurde über mehrere Jahre entwickelt. Die methodischen und inhaltlichen Verbesserungen entstanden in enger Zusammenarbeit von TÜV | DEKRA arge tp 21, den Technischen Prüfstellen von TÜV und DEKRA, dem Institut für Prävention und Verkehrssicherheit, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Behörden und der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die OPFEP wurde wissenschaftlich in rund 9.000 Prüfungen unter realen Bedingungen erfolgreich erprobt. Eingeführt wird sie zum 1. Januar 2021 über die 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnis-Verordnung.