E-Scooter fahren – aber sicher!
- E-Scooter
E-Scooter sind seit ihrer Zulassung am 15. Juni 2019 aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Bei all dem Spaß, den die kleinen Flizer bereiten mögen, hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass das Risiko, damit zu verunglücken, relativ hoch ist. Zudem haben etliche Verkehrskontrollen der Polizei gezeigt, dass selten Kenntnisse über die geltenden Regeln besteht. In unserer Bildergalerie zeigen wir, welche gelten und was Sie außerdem beim Fahren mit E-Scootern beachten sollten.
Mit einem E-Scooter zu fahren ist nicht gleichzusetzen mit einem Roller ohne Antrieb. Die wendigen Fahrzeuge haben eine andere Fahrdynamik. Bemerkbar macht sich das besonders beim Fahren um Kurven, über Unebenheiten auf dem Boden aber auch beim Bremsen und Anfahren. Aus diesem Grund empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr das Fahren mit dem E-Scooter auf wenig befahrenen Straßen zu üben.
Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollte man sich zudem mit den geltenden Regeln in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vertraut machen. Unsere Bildergalerie stellt wichtige vor.
Diese Regeln gelten beim Fahren mit E-Scootern
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahruntüchtig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge: Ein Bußgeldbescheid, meist in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut E-Scooter fährt, begeht eine Straftat. Eine Straftat kann übrigens bereits vorliegen, wer mit 0,3 Promille Blutalkohol fahrauffällig wird.
In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot.
DVR
Jeder E-Scooter muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein.
DVR
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Gehende gefährden können, darf man mit ihnen nicht auf dem Gehweg fahren. Wer es dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Wer E-Scooter fährt, muss Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
DVR
E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Eine zweite mitzunehmen ist nicht erlaubt - aus gutem Grund. Wegen der Fahrphysik des E-Scooters wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen durch die zweite Person zur Herausforderung. Wer sich nicht an die Vorgabe hält, handelt ordnungswidrig.
DVR
Mit E-Scootern darf maximal 20 km/h schnell gefahren werden.
DVR
Das Nutzen von Smartphones während der Fahrt mit einem E-Scooter ist verboten.
DVR
Es gibt keine Helmpflicht beim Nutzen eines E-Scooters. Der DVR empfiehlt aber zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen.
DVR
Eine helltönende Klingel ist eine Voraussetzung, damit E-Scooter die Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten.
DVR
Weißes Vorder- und rotes Rücklicht, wie beim Fahrrad, sind auch beim E-Scooter Pflicht.
DVR
Ein abgestellter E-Scooter darf weder den Verkehr noch Verkehrsteilnehmende behindern.
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