Grundlage für das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland ist die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ – die Fahrerlaubnisverordnung (FEV). Im Jahr 1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Seit 2013 sind alle neu ausgestellten Führerscheine in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt. Für die zuvor ausgestellten Führerscheine gibt es eine gestaffelte Umtauschfrist bis Januar 2033. Bei einigen Fahrerlaubnisklassen steht die Gültigkeit auch in Zusammenhang mit einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung. Obwohl die Einführung der aktuellen Fahrerlaubnisklassen schon eine Weile zurückliegt, sind deren Inhaberinnen und Inhaber oft unsicher, welche Fahrzeuge bzw. welche Fahrzeugkombinationen sie mit ihrer Fahrerlaubnis bewegen dürfen. Sonderregelungen und Übergangsvorschriften sorgen für zusätzliche Verwirrung. Es besteht die Gefahr, dass aus Unkenntnis Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bewegt werden, die durch die eigene Fahrerlaubnis nicht abgedeckt sind, besonders bei Fahrten mit Anhängern. Dabei treten nicht selten Probleme auf, die zu Anzeigen führen können oder im schlimmsten Fall zu Straßenverkehrsunfällen führen. Mit der vorliegenden Praxishilfe sollen Unternehmen und Einrichtungen von Bund und Ländern darin unterstützt werden, betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit systematisch vorzunehmen, um den höchstmöglichen Ertrag für Beschäftigte und das Unternehmen selbst zu erzielen.