Praxishilfe: Fahren auf Landstraßen
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden umgangssprachlich als Landstraßen bezeichnet. Als außerörtliche Straßen, die nicht innerhalb von Städten und Gemeinden verlaufen, durchziehen sie auf knapp 230.000 km Länge die Bundesrepublik – ohne Autobahnen. Prozentual haben die Landes- und Staatsstraßen (rund 87.000 km) sowie die Kreisstraßen (knapp 92.000 km) den größten Anteil am außer- bzw. überörtlichen Straßennetz. Jedoch wird der Großteil des Verkehrs auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen abgewickelt, die mit 13.000 km bzw. mit 38.000 km eine geringere Gesamtlänge aufweisen. Landstraßen werden von ihren Nutzenden oftmals als sicher, freundlich und vertraut wahrgenommen. Die oft gut sichtbare Natur, ein häufig weiträumiges – und sicher manchmal auch ablenkendes – Blickfeld, das Fehlen einengender Elemente wie Lärmschutzwände oder Schutzplanken sowie eine sich manchmal sehr der Landschaft anpassende Trassenführung führen dazu, dass das Fahren auf Landstraßen mit Entspannung und Wohlbefinden, Fahrspaß und Freiheit verbunden wird. Über Unwohlsein oder Angst wird nur selten berichtet, auch wenn auf Landstraßen verschiedene am Verkehr teilnehmende Personen unterwegs sein können, denn nicht immer laufen parallel zur Landstraße begleitende Fuß- und Radwege. Auch die Gefahr von Baumunfällen wird deutlich unterschätzt. Die Gefährdungen auf Landstraßen sind vielfältig.