Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“ und bezeichnet ein Fahrrad, dessen Elektromotor beim Treten unterstützt. Der Unterstützungsgrad ist dabei variabel, er verringert sich mit zunehmender Geschwindigkeit und endet bei 25 km/h. Straßenverkehrsrechtlich werden Pedelecs wie Fahrräder behandelt. Deshalb ist eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nicht erforderlich. Radwege sind erlaubt bzw. müssen genutzt werden, eine Helmnutzung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Pedelecs sind nicht nur auf Freizeit- und innerbetrieblichen Dienstwegen – etwa in der chemischen Industrie oder auf weitläufigem Gelände der Logistikbranche – beliebt. Sie werden auch für Strecken von fünf bis zehn Kilometern als Alternative zum Auto angesehen. Damit könnten sie für zahlreiche Berufspendlerinnen und -pendler von Interesse sein, denn für 20 % von ihnen beträgt der Hinweg zur Arbeitsstätte zwischen 5 und 10 km. Hinsichtlich der Unfallfolgen gilt, dass Pedelec-Fahrende über alle Altersgruppen hinweg schwerwiegender verunfallen als die Gruppe der Radfahrenden. .