Teilnahmebedingungen DVR Vision Zero Award

Die Teilnahmebedingungen sind im Folgenden ausführlich formuliert und müssen mit Absendung der Bewerbung für den Verkehrssicherheitspreis bestätigt werden.

Eckpunkte

  1. Der Wettbewerb richtet sich an Vereine, Unternehmen, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Verkehrsverbände, Wohlfahrtsverbände sowie Städte und Gemeinden. Die eingereichten Projekte werden danach bewertet, wie innovativ und neuwertig die Projektidee ist, welches Unfallreduktionspotenzial sie hat und welchen konkreten Beitrag sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Grundsätzlich müssen die Projekte bereits erfolgreich angelaufen und langfristig angelegt sein.
     
  2. Der Wettbewerb um den Preis wird vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. veranstaltet. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Preis ist mit insgesamt 9.000 € Preisgeld dotiert (1. Platz 5.000 €, 2. Platz 3.000 € und 3. Platz 1.000 €). Der DVR behält sich das Recht vor, von der ursprünglich festgelegten Platzierung abzuweichen, falls dies aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist.
  3. Einsendeschluss ist der 30. März 2025. Die Jurysitzung findet voraussichtlich im Mai/Juni 2025 statt. Die Preisträger werden per E-Mail spätestens Anfang August 2025 benachrichtigt. Die Preisträger werden öffentlich erst auf der Preisverleihung am 09. Dezember 2025 im Rahmen der „DVR Arena“ in Berlin bekanntgegeben.
  4. Bewerben können sich Vereine, Unternehmen, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Verkehrsverbände, Wohlfahrtsverbände sowie Städte und Gemeinden.
  5. Die teilnehmenden Initiativen als Ansprechperson, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das Alter von 18 Jahren erreicht hat und die Bewerbung auf der Website des DVR einreicht. Die Ansprechperson übernimmt die Verantwortung für den eingereichten Beitrag.

Rechtliches

  1. Initiativen sind teilnahmeberechtigt, die sich in nicht-kommerzieller Weise für die Verkehrssicherheitsarbeit in besonderem Maße engagieren und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen.
  2. Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z.B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen.
  3. Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige rechtswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, und/oder sonstige gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder andere unerwünschte Handlungen darstellen.
  4. Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, bei denen sich die Teilnehmenden unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  5. Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert die Ansprechperson gegenüber dem DVR, dass sie uneingeschränkt berechtigt ist, die Beiträge einzureichen und veröffentlichen zu lassen, die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt und dass ihr keine Ansprüche von Dritten bezüglich der eingereichten Beiträge bekannt sind, die entgegenstehen könnten. Sie stellt den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
  6. Die Preisträger erklären sich bereits mit der Bewerbung damit einverstanden, dass der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V., das Gewinnerprojekt interviewen, filmisch begleiten und auf seiner Website sowie auf seinen Social Media Kanälen (Instagram, Facebook, YouTube, LinkedIn und X) prominent darstellen darf. Die notwendige Zusammenarbeit wird von Seiten der Preisträger zu jeder Zeit gewährleistet.

Bewerbungsprozess

  1. Die Einsendung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich über das Online-Formular www.dvr-visionzeroaward.de. Dort machen Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Initiative, Ihrem Verein, Ihrer Organisation bzw. Ihrem Projekt und können Ihr Motivationsschreiben einstellen. Im ersten Schritt sind darüber hinaus keine weiteren Unterlagen einzureichen. Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  2. Der Bewerbungszeitraum startet am 09. Dezember 2024 und endet am 30. März 2025. Der Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge ist gleichzeitig Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb.
  3. Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Auszeichnung eines Beitrags mit dem Preis und auf Auszahlung eines Preisgeldes.
  4. Eine Jury aus Expertinnen und Experten des DVR wählt aus den eingegangenen Bewerbungen das Gewinnerprojekt aus. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.
  5. Das Preisgeld wird auf ein von der gewinnenden Initiative benanntes Konto überwiesen. Das Preisgeld ist zweckgebunden und darf nur für Zwecke des Projekts zur Förderung der Verkehrssicherheit verwendet werden. Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist nicht möglich.

Nutzungsrechte

  1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb zum „DVR Vision Zero Award“ erfolgt seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. und ggf. hinzuzuziehende Expertinnen und Experten.
  2. Im Falle einer Auszeichnung mit dem DVR Vision Zero Award räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem DVR das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit digital und analog umfassend zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, den Beitrag auf digitalen oder analogen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen sowie vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen und anzuzeigen sowie Dritten hieran zeitlich beschränkt oder auf Dauer weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Hierzu zählt etwa die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Webseiten und in sozialen Netzwerken und die Veröffentlichung auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien.
  3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an info@dvr.de verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

Sonstiges

  1. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Angaben von Gründen zu beenden, einzustellen, zu unterbrechen oder zu modifizieren, falls unvorhersehbare Umstände auftreten, die sich der Kontrolle des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e. V.  entziehen und es für den Veranstalter unmöglich machen, den Wettbewerb wie geplant durchzuführen.
  2. Die Teilnehmenden können ihren Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen und die Löschung ihrer Bewerbung durch einfache Nachricht an veranstaltungen@dvr.de verlangen. Die Löschung wird in der Regel nicht früher als 3 Werktage nach Eingang der Nachricht vorgenommen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.