Gaffen: Rechtliche Konsequenzen für menschenverachtendes Verhalten

09.09.2020
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Gaffen: Rechtliche Konsequenzen für menschenverachtendes Verhalten

Frauenhände halten ein Smartphone. Im Bild sieht man einen Unfall.

Wer gafft anstatt Erste Hilfe zu leisten, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Wer Unfälle fotografiert oder filmt, setzt das Leben der Unfallopfer aufs Spiel. Mit ihrem Verhalten erschweren Gaffer zudem die Arbeit der Polizei und Einsatzkräfte. Dadurch verschlimmern sie bereits ohnehin tragische Unfallsituationen. Außerdem missachten sie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch deshalb hat Gaffen rechtliche Konsequenzen.

Gaffer riskieren Folgeunfälle

Gaffer missachten die laut Strafgesetzbuch (StGB) geltende Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Mit ihrem Verhalten behindern oder verzögern Gaffer zudem, dass Rettungskräfte schnellstmöglich zum Unfallort gelangen. Da Gaffer häufig an der Unfallstelle ihre Fahrt verlangsamen, um filmen oder fotografieren zu können, entsteht ein Rückstau. Außerdem kann dieses Verhalten Folge- und Auffahrunfälle verursachen.

Für die Unfallopfer endet das im schlimmsten Fall tödlich. Reanimationen oder die Versorgung stark blutender Wunden müssen schnellstmöglich erfolgen. Für Verunglückte zählt jede Minute.

Gaffen hat rechtliche Konsequenzen

Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Eine Ordnungswidrigkeit ist es dann, wenn sich jemand einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht von ihr entfernt, obwohl ein Polizist die Menge dreimal aufgefordert hat, sich aufzulösen (Paragraf 113, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Wenn Gaffen zur Straftat wird

Zur Straftat wird Gaffen, wenn man an der Unfallstelle nicht hilft. Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt die unterlassene Hilfeleistung und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor. Auch die Behinderung von Rettungskräften kann eine unterlassene Hilfeleistung sein, die bestraft wird - entweder mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Haft.

Fertigen Schaulustige zusätzlich sogar Videos oder Fotos von hilflosen Unfallopfern an, machen sie sich ebenfalls strafbar. Nach Paragraf 201a des StGB drohen ihnen dann bis zu zwei Jahre Haft.

Übrigens ist dabei nicht entscheidend, ob das aufgenommene Material online gestellt oder auf andere Weise verbreitet wird. Polizeibeamte dürfen in einem solchen Fall auch unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen.

Als Unfallzeuge richtig handeln

Rettungsgasse bilden. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät sind alle Kfz-Führenden aufgefordert, eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte zu bilden. So kommen sie schnell zum Unfallort und können Verletzten schnell helfen.

  • Nicht provokant langsam am Unfallort vorbeifahren.
  • Nicht aus dem Fenster schauen.
  • Nicht anhalten und Fotos oder Filme mit dem Smartphone anfertigen.

Wer unmittelbar Zeuge eines Unfalls wird, sollte folgende Dinge beachten:

  • Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, indem man ein Warndreieck aufstellt.
  • Um Verletzte kümmern. Sind Sie bei Bewusstsein? Ansprechbar? Bewusstlos?
  • Notruf wählen. Informieren Sie die 112 über den Unfall und Zustand der Verletzten. Nehmen Sie das Smartphone nur aus der Tasche, um diese Nummer zu wählen.
  • Verletzte intensiv betreuen, bis die Rettungskräfte vor Ort sind.