Rolle der Polizei in der schulischen Verkehrssicherheitsarbeit
- Kinder
Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2015
Präambel
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht in der Radfahrausbildung eine zentrale Maßnahme der schulischen Verkehrserziehung im Primarbereich, um Kinder auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten. Die hohe Unfallbeteiligung von Rad fahrenden Kindern im Alter von 10 bis 15 Jahren unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Maßnahme.
Erläuterung
Im Sinne der Vision Zero müssen alle denkbaren Potenziale zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch die schulische Verkehrssicherheitsarbeit. Mit der Radfahrprüfung am Ende der Grundschulzeit werden die Schülerinnen und Schüler zum ersten Mal mit den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) konfrontiert und auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet. Sie absolvieren die erste Prüfung als zukünftige selbstständige Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad.
Bei Vorbereitung und Durchführung der Radfahrprüfung sind die Schulen auf die Unterstützung der Eltern und der Polizei angewiesen. Das bezieht sich vor allem auf die Übungsfahrten der Schülerinnen und Schüler im realen Straßenverkehr, die ohne polizeiliche Begleitung nicht denkbar sind. Da viele Schulen bereits das zurückgehende Engagement der Elternschaft beklagen, muss befürchtet werden, dass die Radfahrprüfung ohne polizeiliche Unterstützung existenziell gefährdet ist.
Vor diesem Hintergrund betrachtet der DVR mit großer Sorge, dass einige Bundesländer einen Rückzug der Polizei aus der schulischen Verkehrssicherheitsarbeit planen oder bereits vollziehen.
Beschluss
Die Polizei ist ein kompetenter und wichtiger Partner zur Durchführung der schulischen Radfahrprüfung. Der DVR erwartet von allen Bundesländern, dass die Mitwirkung der Polizei an der Radfahrprüfung auch in Zukunft sichergestellt ist, um deren Fortführung nicht zu gefährden.
gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident