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Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

29.10.2014
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Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Beschluss vom 29. Oktober 2014 auf der Basis der Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen

Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2014

Beschluss

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt die Initiativen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) zur Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung zum 1. April 2015. Dabei begrüßt der DVR die vorgesehene modulare Gestaltung zielgruppenspezifischer Inhalte für Ausbildungen/Fortbildungen der betrieblichen Ersthelfer und Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die vorgesehene didaktische Ausrichtung und die Verzahnung von Theorie und Praxis nach anerkannten Standards wird von Seiten des DVR als besonders zielführend eingeschätzt. Die geplanten einheitlichen Zeitvorgaben von jeweils neun Unterrichtseinheiten für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden begrüßt.

Um einen einheitlichen und nachhaltigen Qualitätsstandard sicherzustellen und gleichzeitig der breiten Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit von Erste-Hilfe-Ausbildungen zu verdeutlichen, empfiehlt der DVR eine Eingliederung der im § 21 Absatz 3 Nr. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geforderten Nachweise über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Ausbildung in Erster Hilfe im Rahmen des Fahrerlaubniserwerbs in das vorgesehene Modulsystem ebenfalls mit einer Dauer von neun Unterrichtseinheiten. Durch eine damit geschaffene Basisausbildung wird ein nachvollziehbarer und überprüfbarer Standard von Erste-Hilfe-Ausbildungen geschaffen. Dabei ist auch ein Fortbildungsmodul mit einer Dauer von neun Unterrichtseinheiten für Fahrerlaubnisinhaber zu konzipieren und anzubieten. Der DVR empfiehlt, weiterhin zu prüfen, ob eine verpflichtende Fortbildung in Erster Hilfe im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts, wie in anderen europäischen Staaten z.B. alle vier Jahre, verankert werden kann.

Erläuterung

Zurzeit werden für verschiedene Zielgruppen unterschiedliche Ausbildungen angeboten. So beinhalten die Grundausbildung der betrieblichen Ersthelfer einen Grundkurs von 16 Unterrichtseinheiten und die Fortbildung ein Erste-Hilfe-Training mit einer Dauer von acht Unterrichtseinheiten; die Kurse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T einen Kurs mit einer Dauer von acht Unterrichtseinheiten und beim Erwerb der Klasse C1, C1E, C, CE, D, D1 und DE einen Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten.

In den letzten Jahren haben sich z.B. im Bereich der Reanimation deutliche Vereinfachungen ergeben, die für eine inhaltliche Anpassung der Ausbildungen sprechen.

Gleichzeitig deuten verschiedene wissenschaftliche Studien darauf hin, dass sich die Fülle der insbesondere für die Grundausbildung vorgesehenen Themen negativ auf die mittel- und langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmern auswirkt. Durch eine Fokussierung auf grundsätzliche Handlungsstrategien und einfachere Erste-Hilfe-Maßnahmen ist von einer erhöhten Akzeptanz der Bevölkerung zur Leistung von Erster Hilfe auszugehen.

Durch die vorgesehene Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung wird auf eine Detailgenauigkeit der Anweisungen sowie auf überflüssige medizinische Informationen verzichtet. Gleichzeitig wird durch die didaktische Optimierung eine Verzahnung von theoretischem Grundwissen mit praktischem Handeln erreicht und der Einfluss psychischer Betreuung integriert. Dabei ist von einem realistischen Praxisbezug auszugehen, was die Verfügbarkeit der Kenntnisse deutlich erhöht. Durch die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung einer Basisausbildung mit einer Dauer von neun Unterrichtseinheiten für den Bereich der betrieblichen Ersthelfer sowie für Bewerber um eine Fahrerlaubnis, unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse, ist außerdem von einer hohen Akzeptanz durch einen Wiedererkennungs- sowie Wiederholungseffekt auszugehen.

Mit der Ausdehnung der Dauer und der inhaltlichen Ausgestaltung der obligatorischen Fortbildung (neun Unterrichtseinheiten) für betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre ist mit einer effizienteren Vorgehensweise zu rechnen, insbesondere da die Fortbildung zielgruppenorientierter gestaltet werden kann. Der im Rahmen der geplanten Revision vorgesehene Einsatz von optionalen Themen, die anhand des speziellen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer ausgewählt werden können, verspricht durch einen hohen Praxisbezug eine deutliche Steigerung der Handlungskompetenz.

Dies kann im Rahmen der Revision durch eine Neuausrichtung in der FeV mit einer zu prüfenden verpflichtenden Fortbildung für Führerscheininhaber alle vier Jahre auch für die Handlungskompetenzen im Straßenverkehr gelten.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident

 

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