Klare Regeln gegen Cannabis im Straßenverkehr: Kein Freischuss für bekifftes Fahren!
- Alkohol
Zur Abstimmung des Cannabis-Gesetzes am 21. Februar 2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags kritisiert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Manfred Wirsch die vorgelegten Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr:
„Der vorliegende Entwurf der Ampelregierung kann den Umgang mit Cannabis-Fahrten im Straßenverkehr nicht regeln. Bereits vor eineinhalb Jahren haben wir das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesverkehrsministerium darauf hingewiesen, dass eine bloße Übertragung der Regelungen zum Alkohol auf Cannabis nicht funktioniert. In der Woche vor der Abstimmung im Bundestag warten wir vergeblich auf belastbare Regelungen, um Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis zu verhindern.”
In den vergangenen Wochen kursierte sogar ein Entwurf, in dem Übertretungen des bislang noch gar nicht festgelegten Grenzwerts erst beim zweiten Verstoß eine Überprüfung der Fahreignung zur Folge hätten. „Das sendet das absolut falsche Signal, man habe einen Freischuss, bekifft Auto fahren zu können. Cannabis-Konsumenten muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist!“, so Wirsch. „Bei eindeutig drogenbeeinflussten Verkehrsteilnehmenden muss die Fahreignung überprüft werden, bevor sie jemanden verletzen oder töten können. Der Bundesverkehrsminister sollte daher einen fachlich belastbaren Entwurf des Cannabis-Gesetzes vorlegen, bevor der Bundestag abstimmt.”
Vergessen wurde bislang auch ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für das Führen von Gefahrguttransporten. Diese Regelung ist einfacher: Eine Nulltoleranz lässt sich leicht festlegen. Und im Sinne der Verkehrssicherheit sollte sie eigentlich für alle Altersgruppen gelten, bei Cannabis und bei Alkohol: Wer kifft, fährt nicht. Und wer trinkt, fährt auch nicht.