Roadpol Safety Days 2020

Vier Vorschläge für einen sicheren Fußverkehr

16.09.2020
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Roadpol Safety Days 2020

Vier Vorschläge für einen sicheren Fußverkehr

Anlässlich der diesjährigen „Roadpol Safety Days“, einer Aktion der europäischen Verkehrspolizei Roadpol (vormals Tispol), macht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf die Bedeutung des Fußverkehrs aufmerksam. Vier Vorschläge geben Anregungen, wie der Fußverkehr in Deutschland sicherer werden kann.

Sicherheit im Fußverkehr spielt nur geringe Rolle

Nach wie vor wird die Bedeutung des Fußverkehrs gesellschaftlich und politisch unterschätzt. Dabei nehmen die meisten Menschen täglich zu Fuß am Straßenverkehr teil, sei es auf dem Weg zur nächsten Haltestelle oder vom Parkplatz zum Ziel. In den vergangenen Jahren kamen in Deutschland bei Unfällen mehr zu Fuß Gehende ums Leben als Rad Fahrende.

Unfälle im Fußverkehr 2019

2019 starben 417 Gehende, davon über die Hälfte im Alter von mindestens 65 Jahren. Insgesamt gab es 31.312 Unfälle mit zu Fuß Gehenden. Dabei verunglückten 34.815 Menschen als Fußgänger oder Fußgängerin, 7.341 wurden schwer verletzt. Alleinunfälle von Gehenden werden in der Unfallstatistik nicht erfasst. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter leichterer Unfälle auszugehen, z. B. Zusammenstöße mit Rad Fahrenden.

Folgende vier Vorschläge sollen Anregungen für einen sicheren Fußverkehr geben:

1. Parkverbot vor Kreuzungen ausweiten.

Für bessere Sichtbeziehungen und zum Schutz des Fußverkehrs muss der Bereich vor Kreuzungen ausgeweitet werden, in dem nicht geparkt werden darf. Statt der aktuell vorgesehenen acht Meter sollte er  mindestens zehn Meter zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten betragen, bei hohen zulässigen Geschwindigkeiten auch mehr.

2. Unfälle beim Überqueren verhindern

  • Schaffung direkter Verbindungen ohne Umwege. Um sicher Straßen überqueren zu können ist es notwendig, dass ausreichend sichere Querungshilfen eingerichtet werden. Das können z. B. Anforderungsampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln oder vorgezogene Fahrbahnränder sein.
  • Präventive Einrichtung von Zebrastreifen. Das aktuelle Regelwerk zur Einrichtung von Zebrastreifen (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen/R-FGÜ) muss es ermöglichen, diese Art der Querung bei Bedarf unabhängig von Gefahrensituationen oder der Verkehrsbelastung anzulegen.

3. Ampelschaltung sicherer gestalten

  • Getrennte Ampelphasen. Für den abbiegenden Fahrverkehr und den am Kreuzungsarm geradeaus geführten Fuß- und Radverkehr sollte es getrennte Ampelphasen geben.
  • Ausreichend lange Ampelphasen für den Fußverkehr. Um die Straße bei Grün überqueren zu können und nicht nur – wie laut Regelwerk (RiLSA) erforderlich – mindestens die halbe Furtlänge, und ohne auf Mittelinseln warten zu müssen, ist es notwendig, dass die Grünphasen für den Fußverkehr verlängert werden. Dafür muss die aktuell angesetzte Gehgeschwindigkeit auf den Prüfstand gestellt werden.

4. Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern.

Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.