In der Mehrzahl der Bundesländer führt die Polizei einen großen Teil der Radfahrausbildung in der Grundschule auf ruhigen Straßen im Schulumfeld durch. In anderen Ländern wird dagegen ausschließlich im Schonraum der Jugendverkehrsschulen geübt. Polizei und Schulen richten sich selbstverständlich nach den in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Regeln.
Für Sie als Eltern gilt:
- Sie können und Sie sollten Ihr Kind beim Erlernen des Radfahrens unterstützen.
- Das oberste Gebot dabei ist Sicherheit! Üben Sie nur auf ruhigen Straßen, wo der Autoverkehr langsam unterwegs ist und Sie gefahrenfrei üben können!
- Überfordern Sie Ihr Kind nicht, vermitteln Sie nicht zu viel auf einmal!
- Erläutern Sie, worauf geachtet werden muss. Führen Sie das richtige Verhalten vor. Danach lassen Sie auch Ihr Kind zeigen, wie es richtig ist.
- Fragen Sie Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Polizeibeamten, ob es für Ihr Land / Ihre Schule vorbereitete Übungshinweise für Eltern gibt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, informieren Sie sich unter die-radfahrausbildung.de im Elternbereich.
Video: Radfahren in der Grundschule
Hilfreiche Informationen über die Radfahrausbildung finden Lehrerinnen und Lehrer in diesem Video. Es zeigt Teile der praktischen Radfahrausbildung mit der Polizei und kann auch für Eltern zu einigen wichtigen Situationen beim Radfahren eine Hilfestellung geben.
Weiterführende Informationen
- Unterrichtsportal „Die Radfahrausbildung“, Kennwort: DEMO CODE 15
- Moderatorinnen und Moderatoren finden