DVR zum Fußverkehrskongress: Kommende Bundesregierung muss die nächsten Schritte gehen
- Sichere Mobilität
- Unfallfolgen mindern
- 2025
- Wegeunfälle verhindern
- Infrastruktur
Zum Fußverkehrskongress 2025 in Mainz kommentiert DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger: “Das politische Schattendasein des Fußverkehrs ist vorbei. Das haben viele Engagierte in Verbänden und Ministerien in den letzten Jahren und Monaten erreicht. Das Bundeskabinett hat im Februar die Fußverkehrsstrategie veröffentlicht. Das Verkehrsrecht wurde reformiert. Es ist nun einfacher, Verkehrsflächen explizit für den Fußverkehr bereitzustellen und zum Beispiel an Zebrastreifen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Die nächste Bundesregierung sollte die nächsten Schritte gehen und die Fußverkehrsstrategie zu einem Nationalen Fußverkehrsplan weiterentwickeln. Damit der Fußverkehr nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern spürbar besseren Schutz erfährt, braucht es finanzielle und personelle Ressourcen, um vor allem bauliche Maßnahmen umzusetzen”
Für die Sicherheit des Fußverkehrs hat der DVR im Unfallgeschehen zwei Problembereiche identifiziert: Dies sind zum einen Stellen, an denen ein Querungsbedarf besteht, es aber keine gesicherten Querungshilfen (Mittelinsel, Zebrastreifen, Fußgängerampel) gibt. Zum anderen geschieht rund eine Drittel aller Fußverkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen.
Dementsprechend fordert Grieger: “Zusammenhängende, barrierefreie Fußverkehrsnetze mit direkten und umwegfreien Verbindungen und sicheren Querungsstellen sind das A und O für einen sicheren Fußverkehr. Oft übersehen wird aber auch die Gefahr durch parkende Autos, die als Sichthindernisse wirken. Deshalb brauchen wir an Kreuzungen und Einmündungen ein Halt- und Parkverbot jeweils zehn Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Aber auch Abstellbügel für Fahrräder können den gleichen Zweck erfüllen: Freie Sicht für eine sichere Querung der Fahrbahn.”
Der DVR ist Mitglied des Begleitkreises des Fußverkehrskongresses.