Die nachfolgende Liste enthält einige ausgewählte, häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht enthalten sind seltener vorkommende oder nur kurzzeitig andauernde Erkrankungen wie z. B. grippale Infekte, Migräne, Heuschnupfen oder Asthma. Als Grundlage dient die Anlage 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung FeV). Ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel durch ein ärztliches Gutachten zu klären. In besonderen Fällen ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr. Informationen darüber, wann und warum die Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bei den aufgeführten Krankheiten nicht erfüllt werden und was im Zweifelsfall begutachtet wird, findet man in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (Letzte Änderung: Juni 2022).