Nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente, sondern auch freiverkäufliche Arzneimittel können zum Risikofaktor beim Fahren werden. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2021 insgesamt 2.409 Unfälle mit Personenschaden, die sich unter dem Einfluss „anderer berauschender Mittel“ (darunter auch Drogen) ereignet haben.1

In Deutschland sind über 104.000 Medikamente zugelassen. Fachleute gehen davon aus, dass sich rund 2.800 dieser Präparate (fünf Prozent) negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr auswirken können. Einen besonders riskanten Einfluss haben zentralwirksame Arzneimittel (Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Schmerzmittel). Aber auch andere Medikamente wie z. B. gegen Allergien und Bluthochdruck, Herzmittel (Koronarmittel), Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen, Erkältungsmittel oder Psychopharmaka können Wirkstoffe enthalten, die die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Viele dieser Wirkstoffe machen müde. Es kommt zu einer psychophysiologischen Verlangsamung. Umweltreize werden dann nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen und erkannt und/oder eine adäquate Reaktion erfolgt verzögert oder zu spät. Weitere, für die Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsame Auswirkungen können beispielsweise Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Unruhe, starkes Schwitzen, Konzentrationsschwäche oder starke Blutdruckschwankungen sein. Es ist zu bedenken, dass grundsätzlich jedes Medikament auch zu allergischen Reaktionen führen kann.

Insbesondere Schmerz- und Erkältungsmittel, welche auch stimulierende Substanzen (z. B. Koffein) enthalten, führen kurzfristig zu einer subjektiv empfundenen Verbesserung der Symptome. Man fühlt sich fahrtüchtig. Allerdings kann dies auch bedeuten, dass man euphorisiert Gefahren im Straßenverkehr unterschätzt. Lässt die Wirkung des Medikamentes hingegen nach, kommt es häufig zu einer Ermüdung. Diese kann dann die Reaktionsfähigkeit deutlich verlangsamen. Ähnliches gilt für Arzneimittel, die Alkohol enthalten. Nicht zu unterschätzen, weil auch zum Teil nicht kalkulierbar, sind eventuelle Wechselwirkungen verschiedener Medikamente mit anderen Medikamenten oder Getränken bzw. Speisen.

Wird der Einfluss von Drogen oder Medikamenten auf das Fahrverhalten oder auf die Entstehung eines Unfalles durch die Polizei vermutet oder festgestellt, kann eine Blutprobe angeordnet werden. In deren Folge kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung der betroffenen Person anmelden. Die Behörde wird dann ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. 2021 wurden laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) rund 35 Prozent aller Fahreignungsüberprüfungen im Zusammenhang mit Drogen- oder Medikamenteneinnahme an Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPI) durchgeführt. Fällt dieses Gutachten für den Betroffenen negativ aus, so kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. 

Das Thema „Medikamente und Straßenverkehr“ ist sehr vielschichtig und zum Teil auch recht verworren. Denn nicht alle Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Ganz im Gegenteil, unter Umständen ermöglichen bestimmte Medikamente erst die Fahrtüchtigkeit. Man denke diesbezüglich vor allem an chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck. Einige Arzneimittel wirken sich über das zentrale Nervensystem direkt auf die Fahrfähigkeit (z. B. Reaktionsvermögen) aus, bei anderen sind es eher die Nebenwirkungen, die sich negativ auf die Fahrfähigkeit auswirken. Darüber hinaus gibt es Medikamente die erst dann zu einer Gefahr werden, wenn sie falsch angewendet werden (z. B. Überdosierung, zu frühes Absetzen, Nichtbeachten der Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder Alkohol). Letztendlich ist auch jeder Körper verschieden und jeder Mensch kann unterschiedlich auf das gleiche Präparat reagieren.

Ziel dieses Portals ist es nicht, das Thema Medikamente und Straßenverkehr aus medizinischer oder pharmakologischer Sicht zu beleuchten. Daher wird dieses Portal keine umfangreichen und detaillierten Informationen zu einzelnen Medikamente liefern. Bei Interesse finden sich zu diesen eher medizinisch/pharmakologischen Themen eine große Anzahl an Links im Internet. Weiterhin hat u.a. die Stiftung Warentest umfangreiche Literatur veröffentlicht. Auch das Thema Medikamentenabhängigkeit wird nicht tiefergehend aufgegriffen. Dazu werden lediglich weitergehende Tipps angegeben.

Ziel dieses Portals ist es vielmehr, aus einer eher psychologischen Sicht das Problem Medikamente und Straßenverkehr zu beleuchten.

Der Leser/User dieses Portals ist Fachmann/-frau für sich selbst. Das heißt er/sie wird ein mehr oder weniger routinierter Verkehrsteilnehmer und auch erfahren im Umgang mit dem eigenen Körper sowie im Umgang mit Medikamenten sein. Ziel dieses Portals ist es daher, neue oder ergänzende Anregungen und Tipps im Umgang mit Medikamenten und der Fahrtätigkeit zu geben.

Arzneimittel allgemein

Arzneimittel

Andere Bezeichnungen sind auch Medikamente, Pharmaka oder Präparate. Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung, Verhütung oder auch Diagnose von Beschwerden oder Krankheiten. Eine genaue Definition findet sich im § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Arzneimittel beeinflussen in der Regel verschiedene Vorgänge im Körper. Sie können biochemische Prozesse beispielsweise verzögern oder beschleunigen. Wie gut ein Arzneimittel wirkt, hängt also davon ab, wie gut es die jeweiligen Prozesse im Körper beeinflussen kann.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) dient dem Schutz für Mensch und Tier. Das AMG regelt, welche Kriterien Arzneimittel erfüllen müssen, um in Deutschland zugelassen zu werden.

Arzneimittel bestehen aus bestimmten natürlichen oder synthetischen Wirkstoffen (Arzneistoffen) und Hilfsstoffen (z. B. Zuckersirup, Gelatine, Fette).

Welche Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln erlaubt sind, wird im § 3 des Arzneimittelgesetztes geregelt:

  1. Chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
  2. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile, Algen, Pilze und Flechten in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
  3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte

Je nachdem ob ein Arzneimittel aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, bezeichnet man es als Monopräparat oder Kombipräparat.

Mono- und Kombinationspräparate

Monopräparate bestehen aus einem einzigen Wirkstoff. Arzneimittel, die zwei und mehr Wirkstoffe beinhalten, werden als Kombinationspräparate bezeichnet. Die Kombination von verschiedenen Arzneistoffen ist in vielen Fällen sinnvoll. So werden bestimmte erwünschte therapeutische Wirkungen im Körper überhaupt erst erreicht oder erfolgen schneller und / oder einfacher. Durch die Kombination mehrere Stoffe können unter Umständen Nebenwirkungen vermieden oder verringert werden. Ferner kann die Kombination von Stoffen in einem einzigen Medikament die Einnahme vereinfachen oder präzisieren.

Aber Vorsicht!

Viele Schmerzmittel, die in der Apotheke frei verkäuflich zu erwerben sind, sind Kombinationspräparate (z. B. Thomapyrin®, Neuralgin®). Allerdings wird hier die Kombination von mehreren Wirkstoffen von Experten als wenig sinnvoll eingeschätzt. Die Auswirkungen und auch die Nebenwirkungen der einzelnen Wirkstoffe in Kombination sind nicht abschätzbar. Die einzelnen Stoffe können dabei unterschiedlich lang wirken. Denkbar sind auch Wechselwirkungen.

Besonders kritisch wird von Experten bei den freiverkäuflichen Schmerzmitteln die zusätzliche Beimischung von Koffein gesehen. Die Beimengung von Koffein fördert den Missbrauch des Schmerzmittels, da die Einnahme der Tablette nicht nur Schmerzen lindert sondern auch anregend bzw. aufputschend wirkt. Dies kann dazu führen, dass der Betroffene schneller und häufiger zur nächsten Schmerztablette greift. Je häufiger der Betroffene zur Tablette greift, desto schwieriger kann es werden, die Einnahme zu beenden. Dies gilt besonders dann, wenn sich ein medikamenteninduzierter Kopfschmerz entwickelt. Dies ist ein Kopfschmerz, der durch die Dauereinnahme von Schmerzmitteln (auch bei Monopräparaten) entsteht. Der Betroffene wird auch diesen Kopfschmerz mit dem jeweiligen Schmerzmittel zu bekämpfen versuchen. Es ist ein Teufelskreis entstanden. Hier ist eine genaue Diagnostik durch einen Arzt gefragt.

Arten von Arzneimitteln

Rezeptpflichtige Arzneimittel 
Hierbei handelt es sich um Medikamente, die nur von Ärzten verschrieben werden dürfen. Der Arzt entscheidet über die Dosierung, die Menge und auch über die Dauer der Einnahme. Rezeptpflichtige Arzneimittel werden nur in Apotheken verkauft.

Nichtrezeptpflichtige Arzneimittel 
Viele Arzneimittel sind nicht rezept-, dafür aber apothekenpflichtig, d.h. sie dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Zum Schutz des Menschen soll der Apotheker über die Wirkung und die Einnahme des Medikamentes beraten. Seit 2004 werden nicht-rezeptpflichtige, allerdings apothekenpflichtige Medikamente, nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Bei schweren Erkrankungen werden jedoch Ausnahmen gemacht.

Freiverkäufliche Mittel 
Hierbei handelt es sich meist um Vitamin- oder Pflanzenpräparate oder Mittel mit nur sehr schwach wirkenden Stoffen. Die Einnahme von freiverkäuflichen Mitteln ist ohne die Kontrolle durch einen Arzt oder Apotheker möglich. Freiverkäufliche Arzneimittel werden nicht nur in Apotheken sondern auch in Drogerie- und / oder Supermärkten angeboten 
(Nahrungsergänzungsmittel).

Nahrungsergänzungsmittel werden in Drogerien, Supermärkten aber auch in Apotheken verkauft. Äußerlich besitzen sie häufig den Anschein von Arzneimitteln. Jedoch handelt es sich im Regelfall um Vitamine oder Mineralstoffe. Der Hersteller muss nicht, wie bei Arzneimitteln notwendig, durch ein kompliziertes und teures Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit nachweisen. Dementsprechend darf der Hersteller auch nicht mit einer Wirksamkeit bzw. Versprechungen hinsichtlich Heilung werben. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um Lebensmittel.

In früheren Zeiten kam es häufiger aufgrund von schlechten Lebensbedingungen zu Erkrankungen (z. B. Skorbut), die auf Vitaminmangel zurückzuführen waren. Heute sind die Ernährungsangebote gut und eigentlich besteht keine Notwendigkeit, dem Körper zusätzliche Nährstoffe zuzuführen. Ein gesunder Mensch kann sich folglich die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln „sparen“.

Darüber hinaus ergibt es wenig Sinn, sich durch „Fast Food“ zu ernähren und gleichzeitig zu versuchen, durch die Einnahme von Vitaminkapseln ein mögliches Defizit auszugleichen.

Für folgende Personenkreise kann eine Zuführung von Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamine, Nährstoffe) unter bestimmten Umständen allerdings sinnvoll sein:

  • Schwangere
  • Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs
  • Leistungssportler
  • Personen, die sich einseitig ernähren
  • ältere Personen
  • Personen mit Allergien

Immer mehr Menschen suchen heute eine Alternative oder eine Ergänzung zur bekannten Schulmedizin. Das Angebot ist sehr umfangreich. Zur Schulmedizin ergänzende Verfahren (Komplementärmedizin) werden meistens in Naturheilverfahren und alternative Heilverfahren unterteilt.

Naturheilkunde

Die Naturheilkunde nutzt natürliche Reize (z. B. Kälte, Wärme, Licht), um die Selbstheilungskräfte des Menschen zu aktivieren. Präventiv soll die physiologische und psychologische Kraft des Menschen durch natürliche Impulse (z. B. Wechselbäder) gestärkt werden. Einer der bekanntesten Vertreter der Naturheilkunde war Pfarrer Kneipp.

Die Methoden der Naturheilkunde lassen sich vor allem in folgende Behandlungsformen unterteilen:

  • Physikalische Methoden (z. B. Wasserkuren, Lichtbestrahlung)
  • Sport und Bewegung
  • Phytotherapie (hier: insbesondere die Heilung durch rein pflanzliche Substanzen und Heilpflanzen)
  • Ernährung (z. B. hinsichtlich Kalorienzufuhr, Zusammensetzung, ausgewogene Ernährung)
  • Psychologische und / oder psychotherapeutische Maßnahmen (z. B. zur Entspannung, zur vermehrten Übernahme von Eigenverantwortlichkeit)

Achtung! 
Auch die Einnahme von Naturheilprodukten kann zu unerwünschten Nebenwirkungen, eine übermäßige Einnahme oder eine zu lange bzw. ständige Einnahme von Naturheilprodukten sogar zu Schädigungen im Körper (z. B. im Magen-Darmtrakt) führen. Sollten sich die Symptome einer vermeintlich leichten Erkrankung nicht schnell deutlich bessern, suchen Sie einen Arzt auf.

Alternative Medizin

Ganz allgemein umfasst die Bezeichnung „Alternative Medizin“ verschiedene Heilmethoden als Alternative zur „wissenschaftlich orientierten Schulmedizin“. Dies betrifft sowohl die Behandlung als auch die Diagnostik. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von alternativen Heilmethoden auf dem therapeutischen Markt. An dieser Stelle sollen nur einige wenige der bekanntesten Methoden aufgezählt werden:

  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Akkupunktur
  • Yoga
  • Chiropraktik
  • Reiki

In früheren Zeiten kam es häufiger aufgrund von schlechten Lebensbedingungen zu Erkrankungen (z. B. Skorbut), die auf Vitaminmangel zurückzuführen waren. Heute sind die Ernährungsangebote gut und eigentlich besteht keine Notwendigkeit, dem Körper zusätzliche Nährstoffe zuzuführen. Ein gesunder Mensch kann sich folglich die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln „sparen“.

Darüber hinaus ergibt es wenig Sinn, sich durch „Fast Food“ zu ernähren und gleichzeitig zu versuchen, durch die Einnahme von Vitaminkapseln ein mögliches Defizit auszugleichen.

Für folgende Personenkreise kann eine Zuführung von Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamine, Nährstoffe) unter bestimmten Umständen allerdings sinnvoll sein:

  • Schwangere
  • Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs
  • Leistungssportler
  • Personen, die sich einseitig ernähren
  • ältere Personen
  • Personen mit Allergien

Darreichungsformen von Arzneimitteln

Arzneimittel stehen meist in flüssiger (Tropfen, Saft, Infusion) oder fester Form (Tabletten, Kapseln, Zäpfchen) zur Verfügung. Je nach der gewünschten Wirkung (z. B. Wirkgeschwindigkeit, Wirkdauer, Wirkort) werden Arzneimittel in unterschiedlicher Form und Dosierung verabreicht:

  • Oral (z. B. Tabletten, Kapseln, Dragees, Saft, Tropfen)
  • Parental (Injektion, Injektionen)
  • Rektal (Zäpfchen)
  • Lokal begrenzt (z. B. Salben, Gels, Lotionen)

Oral eingenommene Arzneimittel (z. B. Schmerzmittel) wirken über den Blutkreislauf systemisch, also im ganzen Körper. Andere Wirkstoffe werden eher lokal (z. B. Salbe gegen Hautausschlag) angewandt. Der Vorteil liegt darin, dass eine geringere Dosis der Wirkstoffes nötig ist.

Zulassung von Arzneimitteln

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheidet über die Zulassung von Präparaten. Demnach sind 104.473 Arzneimittel (Stand: Januar 2022, BfArM) zugelassen oder registriert. 52.335 Mittel davon sind rezeptpflichtig und etwa 18.771 sind nicht-rezeptpflichtig und gleichzeitig apothekenpflichtig.

Ein durch das BfArM zugelassenes Medikament ist durch eine Zulassungsnummer („Zul.-Nr.“) auf der Packung gekennzeichnet.

Von der ersten Versuchsreihe bis zur Zulassung eines Arzneimittels durch das BfArM dauert es viele Jahre. Zur Überprüfung der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit / Verträglichkeit sind verschiedene Laboruntersuchungen und Klinikstudien an Tieren und Menschen vorgeschrieben. Kommt ein Medikament mit einem neuen Wirkstoff auf den Markt, kann es der Hersteller bis zum Ablauf der angemeldeten Patentierung konkurrenzlos vermarkten. Im Anschluss an diese Zeit können andere Firmen den Wirkstoff lizenzfrei nutzen, um ein eigenes Medikament auf den Markt zu bringen. Diese „nachgemachten“ Medikamente nennt man Generika. Auch diese müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Nur wenn der Wirkstoff mit dem Wirkstoff des Originals identisch ist, wird das Generikum zugelassen. Unterschiede zwischen dem Originalmedikament und dem Generikum liegen meist im Preis. Dadurch, dass die Entwicklungskosten bei der Kopie entfällt, können Generika im Schnitt bis zu 40 Prozent günstiger als das Original verkauft werden.

Inhalte des Beipackzettels

Jedes zugelassene Medikament muss eine Packungsbeilage (bzw. einen Beipackzettel) besitzen. Die Inhalte der Packungsbeilage sind nach § 11 des Arzneimittelgesetztes (AMG) gesetzlich geregelt. Folgendes sollte eine Packungsbeilage beinhalten:

  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Inhaltsstoffe
  • Wirkungsweise
  • Anwendungsgebiete
  • Informationen die vor der Einnahme des Arzneimittels bekannt sein müssen
    • Gegenanzeichen
    • Eventuelle Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Stoffen
    • Warnhinweise
  • Informationen zur ordnungsgemäßen Anwendung
    • Dosierung
    • Art der Anwendung
    • Häufigkeit der Anwendung
    • Zeitpunkt der Einnahme
    • Dauer der Behandlung
    • Hinweise bei Überdosierung
    • Hinweise auf die Gefahr von unerwünschten Folgen des Absetzens
    • Ausdrückliche Empfehlung, zur Klärung der Anwendung den Arzt oder Apotheker zu befragen
  • Nebenwirkungen
  • Aufforderung, dem Arzt oder Apotheker jede Nebenwirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist
  • Angaben zum Verfallsdatum und zur Aufbewahrung
    • Warnung davor, das Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatums anzuwenden
    • Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist
  • Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmens
  • Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage 

Umgang mit Beipackzetteln

Der Beipackzettel kann quasi wie eine Gebrauchsanleitung für den Anwender verstanden werden. Leider ist er für den medizinischen Laien bzw. Verbraucher häufig schwer verständlich. Inzwischen gibt es Bestrebungen, Beipackzettel für den Verbraucher verständlicher zu formulieren.

Solange es hier jedoch noch keine Vereinfachung gibt, sollte der Verbraucher verantwortungsbewusst mit der Packungsbeilage umgehen. Schließlich geht es um die eigene Gesundheit und die eigene Genesung. Tipps zum Umgang mit dem Beipackzettel:

  • Werfen Sie den Beipackzettel nicht vor dem endgültigen Verbrauch des Medikamentes weg. So können Sie jederzeit noch einmal mögliche Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen nachprüfen.
  • Vermeiden Sie Wissenslücken oder Missverständnisse. Seien Sie nicht zu stolz, sich Hilfe bei Ihrem verschreibenden Arzt oder bei Ihrem Apotheker zu holen. Lassen Sie sich die Packungsbeilage erklären.
  • Wenn Sie häufiger oder dauerhaft immer dasselbe Medikament nehmen. Überprüfen Sie regelmäßig die Packungsbeilage. Vielleicht hat sich ja etwas geändert!

Nebenwirkungen

Das Arzneimittelgesetz definiert Nebenwirkungen wie folgt:

„Nebenwirkungen sind die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen; für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind schwerwiegend auch Nebenwirkungen, die ständig auftretende oder lang anhaltende Symptome hervorrufen. Unerwartete Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, deren Art, Ausmaß oder Ausgang von der Packungsbeilage des Arzneimittels abweichen.“

In verschiedenen Beipackzetteln ist die Häufigkeit der Nebenwirkungen angegeben. Diese beruhen auf den Ergebnissen von klinischen Studien (siehe Tabelle).

Die in der Packungsbeilage aufgeführten Nebenwirkungen können, müssen aber nicht auftreten.

Schwere Nebenwirkungen treten im Regelfall (z. B. Leber- oder Nierenschäden) nur sehr selten auf. Zumeist sind die unerwünschten Wirkungen eher weniger bedeutend (z. B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel) und verschwinden entweder nach einer anfänglichen Gewöhnungsphase oder mit dem Absetzen des Medikamentes. Zum Teil sind Nebenwirkungen abhängig von der Dosierung. Wird die Dosis verringert, verringern sich auch die Nebenwirkungen.

Achtung! 
Grundsätzlich kann jedes Medikament zu allergischen Reaktionen führen. Sind Allergien bekannt, sollte die Packungsbeilage besonders genau gelesen werden. In diesem Fall sollten mit dem Arzt oder Apotheker eventuelle Alternativen besprochen werden.

Es ist wichtig, den Beipackzettel zu lesen und sich über alle möglichen Nebenwirkungen zu informieren. Machen Sie mit ihrem Arzt oder Apotheker gemeinsam eine Kosten-Nutzen-Analyse. Der Nutzen des Medikamentes sollte auf jeden Fall größer sein als die potenziellen Kosten.

Die „Stiftung Warentest“ weist auf wissenschaftliche Untersuchungen hin, die belegen, dass in mehr als in einem von zwanzig Fällen die Ursachen für eine Krankenhauseinweisung unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln sind.

Tabelle der Häufigkeitsangaben von Nebenwirkungen in Beipackzetteln

HäufigkeitWahrscheinlichkeit
sehr seltenweniger als 0,01 %
seltenzwischen 0,01 % und 0,1 %
gelegentlichzwischen 0,1 % und 1 %
häufigzwischen 1 % und 10 %
sehr häufiggrößer als 10 %

Wechselwirkungen

Besonders ältere Personen oder chronisch Kranke sind häufig darauf angewiesen, mehrere Arzneimittel gleichzeitig nehmen zu müssen. Dabei kann es passieren, dass sich die eingenommen Medikamente in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen. Dies nennt man Wechselwirkung.

Es kann beispielsweise passieren, dass Stoffe

  • in ihrer Wirkung abgeschwächt oder verzögert werden.
  • in ihrer Wirkung verstärkt oder beschleunigt werden.
  • in ihrer Wirkung aufgehoben werden.

Wechselwirkungen mit Lebensmitteln/Getränken 

Auch die Einnahme von Medikamenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder Getränken kann die Wirkung der jeweiligen Arzneistoffe negativ beeinflussen. Bekannt ist der Einfluss von Milch und bestimmten Fruchtsäften auf Medikamente. Am besten erfolgt die Einnahme von Tabletten, Kapseln etc. mit klarem Wasser.

Wechselwirkungen mit Alkohol 

Alkohol und Arzneimittel passen nicht zueinander. Die Wechselwirkungen können sehr vielschichtig und auch wenig vorhersehbar sein.

Grundsätzlich sind jedoch vor allem drei Wechselwirkungen bekannt:

  • Alkoholkonsum kann den Abbau verschiedener Arzneimittel, die ebenfalls (wie Alkohol) über die Leber abgebaut werden, verzögern oder verhindern.
  • Alkohol senkt den Blutdruck. Werden auch noch gleichzeitig blutdrucksenkende Medikamente eingenommen, so kann dies zu einer ungewollten starken Blutdrucksenkung führen.
  • Alkohol und bestimmte Arzneimittel (z. B. Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Antidepressiva) wirken an den gleichen Organ-Systemen im Körper. Dadurch können sie sich gegenseitig stark in ihren Wirkungen und auch Nebenwirkungen beeinflussen.

Achtung! Nehmen Sie keine Tablette oder Kapsel mit Alkohol ein. Besprechen Sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Apotheker, ob Sie Alkohol trinken dürfen. Auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel können Wechselwirkungen verursachen. Dies gilt besonders, wenn sie Alkohol enthalten.

Gegenanzeigen

Eine Gegenanzeige ist eine Gegebenheit, bei der man ein bestimmtes Arzneimittel nicht einnehmen sollte, da es sonst zu gefährlichen, gesundheitlichen Schäden kommen kann.

Bestimmte Erkrankungen (z. B. Allergien) schließen beispielsweise die Anwendung eines Mittels mit einem bestimmten Wirkstoff aus. Wenn in der Vergangenheit schon einmal auf einen bestimmten Wirkstoff allergisch reagiert wurde, sollte die erneute Einnahme dieses Stoffes vermieden werden. Auch kann die Anwendung einzelner Medikamente während einer Schwangerschaft kontraindiziert sein.

Unter bestimmten Umständen (relativer Kontraindikation), kann es für den Arzt notwendig oder sinnvoll sein, trotz der Gegenanzeigen und unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen für den Patienten, ein Medikament trotzdem anzuwenden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein vergleichbarer Wirkstoff nicht zur Verfügung steht.

Achtung! 
Nicht alle Gegenanzeigen sind auf dem Beipackzettel aufgeführt. Sind Sie unsicher, ob sie ein Medikament einnehmen dürfen, besprechen sie dies mit ihrem Arzt oder ihrem Apotheker. Scheuen Sie sich nicht. Beide sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beraten.

Arzt oder Apotheker werden dann gegebenenfalls ein anderes Arzneimittel oder eine alternative Behandlung empfehlen.

Selbstmedikation

Symbolbild Medikamente

Unter Selbstmedikation versteht man die Selbstbehandlung, ohne dass ein Arzt konsultiert wurde. Laut Stiftung Warentest werden etwa 80 Prozent der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer Selbstbehandlung gekauft. Nach Angaben des Apothekenverbandes ABDA für das Jahr 2021 machten die sogenannten OTC-Arzneimittel (Over the Counter, rezeptfrei erhältliche Medikamente) einen Umsatz von 5,3 Milliarden Euro aus.

Es sind gerade die rezeptfreien Medikamente, die in Zeitungen, im Fernsehen, Radio oder auch Internet beworben werden. Als Informationsquelle für den Verbraucher dient dann häufig nur der Werbetext. Seltener findet ein Gespräch mit einem Apotheker statt oder es wird der Beipackzettel gelesen.

Selbstmedikation verlangt eine hohe Eigenverantwortlichkeit, da sie unter Umständen nicht unproblematische ist und zu körperlichen oder psychischen Schäden führen kann (z. B. Dauereinnahme von Schmerz- oder Abführmitteln, Nasensprays). Eventuell werden auch nur Symptome (z. B. Schmerzen) aber nicht die Ursachen bekämpft.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Präparaten oder Arzneimitteln unterschätzt wird.

Achtung! Sind die Beschwerden subjektiv außergewöhnlich (stark), sollte in jedem Fall eine Ärztin oder zumindest ein Apotheker aufgesucht und befragt werden!

Compliance

Compliance meint die Bereitschaft, sich an die ärztliche Verordnung zur Einnahme von Medikamenten zu halten. Ein Abweichen von der angeordneten Einnahme kann die unterschiedlichsten negativen Folgen haben. Im einfachsten Fall wird die angestrebte Wirkung nicht erreicht. Bei abweichender Einnahme kann es darüber hinaus zu einer Überdosierung und in der Folge möglicherweise zu einer Vergiftung kommen. Im Fall einer unregelmäßigen Einnahme der Antibabypille können die ungewollten Folgen ganz andere sein. Das selbstständige und eigenmächtige Absetzen von Medikamenten, speziell von Psychopharmaka, endet nicht selten im Krankenhaus.

Besonders für chronisch Kranke (z. B. mit Diabetes, Bluthochdruck) ist das Einhalten von bestimmten Regeln, die auch eine Veränderung in der Lebensführung und der Ernährung bedeuten können, sehr wichtig.

Dass sich Personen nicht an die Anordnungen des Arztes, des Apothekers oder des Beipackzettels halten, kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Eine rasche Verbesserung der Symptome (z. B. nach Einnahme von Antibiotika)
  • Ausbleiben von Symptomen (Bluthochdruck)
  • Vergessen der Einnahme
  • Angst vor Nebenwirkungen
  • Aufwendige oder unbequeme Einnahme
  • Kosten
  • Gefühlter Aufwand durch Veränderung im Lebensstil (z. B. Sport, Kochen von frischen Zutaten anstatt Fertiggerichten)
  • Mangelnde Einsicht in die Notwendigkeit der Veränderung

Missbrauch und Abhängigkeit

Rund vier bis fünf Prozent der häufig verordneten Arzneimittel haben ein Suchtpotenzial.2 Dies gilt für Schnupfenmittel über Schmerzmittel bis hin zu Psychopharmaka. Es sind vor allem die Arzneimittel, die auf das zentrale Nervensystem wirken wie z. B. opiumhaltige Schmerzmittel, kodeinhaltige (Husten-) Präparate, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Tranquilizer (Gruppe von angstlösenden und entspannenden Psychopharmaka) und Psychostimulanzien (Gruppe von anregenden Stoffen), die als problematisch gelten. Aber auch Schmerzmittel, die frei in der Apotheke erworben werden können (z. B. Präparate, die neben einem oder zwei peripher wirksamen Schmerzmitteln noch Koffein enthalten) sind kritisch (Mischanalgetika). Nach Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) werden etwas mehr als 50 Prozent aller in Deutschland verkauften Arzneimittel ohne Rezept gekauft.3

Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen in Deutschland von Medikamenten abhängig sind.4 In etwa 80 Prozent der Fälle handelt es sich dabei um eine Abhängigkeit von Benzodiazepinen. Der Anteil der gefährdeten oder abhängigen Frauen liegt dabei deutlich über dem der Männer. Eine ähnlich hohe Anzahl von Menschen kann als mittel- bis hochgradig gefährdet eingeschätzt werden, eine Medikamentenabhängigkeit zu entwickeln. Der problematische Gebrauch von Medikamenten steigt dabei mit dem Alter kontinuierlich an.

Hat sich jemand daran gewöhnt, unangenehme körperliche wie seelische Befindlichkeiten mit Hilfe von Arzneimitteln zu unterdrücken, wird es mit andauernde Einnahme und / oder steigender Dosis immer schwerer, das Arzneimittel abzusetzen.

Ähnliches gilt für den Fall, dass sich jemand daran gewöhnt hat, tagsüber nur noch unter Einnahme bestimmter Präparate leistungsfähig zu sein und/oder nachts ohne chemische Mittel nicht (ein)schlafen zu können. Erfolgsdruck, das immer Funktionieren müssen sowie eine zu beobachtende Zunahme verschiedenster Befindlichkeitsstörungen (z. B. Depressionen) begünstigen eine Abhängigkeit. Aber auch das nicht immer unproblematische Verschreibungsverhalten der Ärzte spielt dabei eine Rolle. Der z.T. aggressiv beworbene Medikamentenmarkt beeinflusst das Verschreibungs- als auch das Einnahmeverhalten sicherlich ebenfalls.

Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) regelt, z. B.:

  • Herstellung von BtM
  • Import oder Export von BtM
  • Abgabe und Verschreibung von BtM
  • Aufbewahrung

Betäubungsmittel sind Stoffe, die vor allem unangenehme Gefühle wie Angst oder auch Schmerzen aufheben. Sie besitzen einen vermehrtes Missbrauchs- und Suchtpotential. Darüber hinaus können Betäubungsmittel bei übermäßigem Gebrauch die psychische und/oder physische Gesundheit gefährden. Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind keine Drogen. Auch Alkohol ist im Sinne des BtMG kein Betäubungsmittel.

Welche Stoffe Betäubungsmittel sind, ist in den Anlagen I bis III im BtMG aufgelistet:

Anlage I: 
Auflistung der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (z. B. Heroin, LSD)

Anlage II: 
Auflistung der verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (hierbei handelt es sich vor allem um Suchtstoffe, die für verschiedene Rezepturen gebraucht werden, z. B. Metamphetamin).

Anlage III: 
Auflistung der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Dies sind die BtM, die ein Arzt verschreiben darf. Dazu zählen z. B.:

  • Barbiturate
  • Benzodiazepine
  • Morphin
  • Kokain
  • Kodein

Tipps zur Medikamenteneinnahme

Die Verantwortung im Umgang mit Medikamenten liegt bei Ihnen selbst. Nehmen Sie den Umgang mit Medikamenten ernst. Informieren Sie sich!

  • Entscheiden Sie sich kompetent, gut informiert und bewusst für oder gegen die Einnahme von bestimmten Medikamenten.
  • Verlassen Sie sich nicht automatisch auf Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker. Sie wissen auch nicht immer alles oder sprechen mögliche Neben- und Wechselwirkungen von sich aus nicht an. Fragen Sie selbst aktiv nach möglichen Neben- und Wechselwirkungen des Medikaments.
  • Informieren Sie sich auch über mögliche Wechselwirkungen des Medikaments mit Lebensmitteln oder Getränken.
  • Informieren Sie alle behandelnde Ärztinnen oder Apotheker über alle anderen Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen.
  • Sprechen Sie beim Arzt oder Apotheker offen über Ihre Lebensgewohnheiten oder mögliche Probleme, die die Einnahme der Medikamente erschweren und dadurch zu ungewollten Nebenwirkungen führen können.
    • Wenn Sie z. B. Tabletten im Ganzen nicht schlucken können, ist es dann unbedenklich möglich, die Tablette zu teilen, zu zerstampfen oder in Wasser aufzulösen?
    • Wenn Sie z. B. tagsüber nichts essen – können Sie das Medikament dann trotzdem einnehmen?
    • Wenn Sie abends gerne mal ein Bier oder einen Wein trinken. Ist das im Zusammenhang mit dem Medikament problematisch?
  • Beachten Sie die Wirkungsdauer des Medikaments, z. B. bei Schlafmitteleinnahme. Sind Sie dann am nächsten Morgen wieder fit? Können Sie dann schon wieder Auto fahren oder Maschinen bedienen?
  • Informieren und erkundigen Sie sich nach alternativen, „harmloseren“ Medikamenten.
  • Nehmen Sie rezeptfreie Medikamente wirklich nur ein, wenn es nötig ist und über einen kurzen Zeitraum.
  • Nehmen Sie keine Medikamente nach Erreichen des Verfallsdatums ein.
  • Lagern Sie Arzneimittel wie vorgeschrieben (z. B. kühl, dunkel).
  • Nehmen Sie Medikamente nicht mit Alkohol ein oder wenn Sie Alkohol getrunken haben.
  • Nehmen Sie die Medikamente so ein, wie es vorgeschrieben ist (z. B. dreimal täglich vor den Mahlzeiten und nicht alle drei Tabletten abends vor dem Essen, Antibiotika müssen bis zum Ende durchgenommen werden).
  • Seien Sie vorsichtig beim Kauf von Medikamenten aus dem Internet. Achten Sie darauf, dass es sich bei der Internetadresse um eine in Deutschland zugelassene Apotheke handelt.
  • Auch wenn es Ihnen unangenehm erscheint. Lesen Sie den Beipackzettel aufmerksam durch. Nehmen Sie die Hinweise ernst. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihre Apothekin oder Ihren Arzt. Es lohnen sich unter Umständen auch Recherchen zu dem Medikament über das Internet. Aber vorsichtig! Nicht alles, was im Internet steht, muss richtig sein.

Bedenkenswertes zum Thema Medikamente

Selbstverständlichkeiten und Schmerzempfinden

Ein großer Teil der Tagesaktivitäten sind Routinehandlungen. Das Denken, Fühlen und Handeln erfolgt im Regelfall automatisch. Man steht auf, wäscht sich, zieht sich an, frühstückt, fährt zur Arbeit etc., ohne bewusst über die jeweiligen Tätigkeiten nachzudenken. Erst wenn etwas Außergewöhnliches passiert (z. B. das warme Wasser in der Dusche funktioniert nicht oder auf dem Weg zu Arbeit gibt es einen unerwarteten Stau) gelangen Selbstverständlichkeiten kurzfristig wieder in das Bewusstsein.

Ähnliches gilt für das Körperbewusstsein. Ein funktionstüchtiger, schmerzfreier Körper ist für uns die meiste Zeit selbstverständlich. Plötzlich einsetzende Krankheiten oder Verletzungen können dann als unangenehm bis sehr schmerzhaft empfunden werden. Der eigene Körper und das Gut Gesundheit werden wieder bewusst. Alltägliche Aufgaben müssen z. B. bei einem Schnupfen mit tränenden Augen und laufender Nase erledigt werden. In schlimmeren Fällen (z. B. Magengeschwür) muss eine Operation im Krankenhaus erfolgen und im schlimmsten Fall verändert ein Unfall oder eine schwere Erkrankung (Diabetes, Krebs) das ganze Leben.

Das Erleben von Krankheiten und Empfinden von Schmerzen ist individuell sehr verschieden. Einige Menschen sind sehr schmerzempfindlich, andere wiederum nicht. Einigen macht eine Schnupfennase nichts aus, andere fühlen sich mit einem Schnupfen sehr krank. Ob jemand, im Falle von einfachen Erkrankungen, bewusst Schmerzen oder eine persönliche Einschränkung wahrnimmt, kann also sehr unterschiedlich sein.

Fit sein um jeden Preis

Eine besondere Rolle kommt dem eigenen Selbstbild zu, wenn man den eigenen Leistungsansprüchen („das muss ich doch schaffen“, „ich darf mich nicht so anstellen“) oder den Erwartungen anderer Leute („ich kann die Kollegen oder den Chef doch nicht hängen lassen“) gerecht werden will. Das kann zur Folge haben, dass Symptome ignoriert und Krankheiten verschleppt werden oder dass Symptome wahrgenommen und mit Medikamenten gelindert werden, ohne die Erkrankung auszuheilen. Anstatt einer drei- oder viertägigen Bettruhe werden Erkältungsmittel präferiert (meist als Kombinationspräparate), die den Hustenreiz unterdrücken, den Nasenfluss stoppen und die Kopf- und Gliederschmerzen lindern. Schmerzt der Rücken, hilft eine Spritze oder eine starke Schmerztablette, um anschließend wieder zur Arbeit gehen zu können. Schlägt das Schmerzmittel auf den Magen, hilft auch dagegen eine weitere Tablette.

Ein Beispiel aus dem Leben: Ein Geschäftsmann (46) brach auf einer Messe mitten im Gespräch mit einem Kunden zusammen. Er wachte auf der Intensivstation wieder auf. Die Diagnose war ein völliges Versagen seines Immunsystems. Dies war u.a. die Folge davon, dass er wegen seiner beruflichen Selbstständigkeit jahrelang die Signale seines Körpers ignoriert und keinen Infekt wirklich auskuriert hatte. Ähnlich verhält es sich mit der Diagnose „Burnout“. Häufig gehen dieser Diagnose viele Signale und Erkrankungen voraus, die vom Einzelnen nicht ernsthaft beachtet wurden.

Oft verbleiben berufliche Probleme nicht an der Arbeitsstelle und die alltäglichen Sorgen und Nöte kommen noch hinzu. Um abends den wohlverdienten Schlaf zu finden, werden Schlafmittel genommen oder es wird Alkohol zum Abschalten getrunken. Um am nächsten Tag den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, leistungsfähig zu sein und wach zu bleiben, muss dann viel Kaffee getrunken oder gar ein Aufputschmittel genommen werden.

Der leichtere Weg

Der Gebrauch von Medikamenten ist zumeist notwendig und sinnvoll. Dennoch ist eine Medikamenteneinnahme häufig der leichtere und angenehmere Weg. Die Alternative wäre, sich mit dem Thema Gesundheit intensiver auseinanderzusetzen (z. B. Informationen sammeln, sich täglich sportlich betätigen und gesünder ernähren). Oft wird dies allerdings als zu zeitaufwändig und unbequem empfunden, denn dazu müssten liebgewonnene Gewohnheiten auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Griff zur Tablette bei leichten körperlichen Unannehmlichkeiten wird schnell zur Gewohnheit. Das Bedürfnis, sich fit zu halten und die Hoffnung auf den Erhalt der körperlichen Unversehrtheit führt bei Schmerzen oder Unwohlsein zu dem Glauben, dass man ohne die kleinen Helfer nicht mehr leben kann. Das Ergebnis ist ein überfüllter Arzneischrank und aus einer Gewohnheit entwickelt sich ein Medikamentenmissbrauch oder sogar eine Abhängigkeit.

„Mir wird schon nichts passieren“, das ist eine häufig gefundene Überzeugung. Jeder möchte sich körperlich fit und gesund fühlen und über mögliche Gesundheitsbedrohungen macht man sich nur wenig Gedanken. Das ist verständlich, da niemand gerne in ständiger Angst davor leben möchte, dass etwas Ernsthaftes passiert oder eine schwere Erkrankung droht. Eine solche Angst würde das Leben immerhin sehr stark einschränken. Hinzu kommt, dass Unfälle und schwere Erkrankungen in der Regel anderen passieren und nicht uns selbst. Ähnliches gilt für den Umgang mit Medikamenten. Hat man selbst noch nie starke Nebenwirkungen bei der Einnahme eines Medikamentes verspürt, schätzt man die zukünftige Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Nebenwirkungen bei der Einnahme anderer Arzneimittel als nicht existent ein. Dies ist allerdings ein Trugschluss, da sich die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht nach unseren eigenen Erfahrungen richtet sondern nach den Erfahrungen, die mit dem Medikament insgesamt gesammelt wurden.

Folgerungen für den Straßenverkehr

Ein starker Tränenfluss bei einer Erkältung würde jeder fahrzeugführenden Person deutlich machen, dass die Wahrnehmungs- und Leistungsfähigkeit erheblich herabgesetzt und die Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich ist. Wird dieses Symptom mit Hilfe eines Erkältungsmittels gelindert, fühlt man sich dagegen vermeintlich fit. Ein Trugschluss. Nun sind es nicht mehr so sehr die Symptome der Erkältung, sondern die Nebenwirkungen des Medikaments auf die Wahrnehmungs- und Leistungsfähigkeit, die ein Bewegen im Straßenverkehr gefährlich machen. Diese treten allerdings nicht offen zutage. Das gleiche gilt natürlich ebenso für das Einnehmen starker Schmerzmittel oder anderer Präparate, die uns vermeintlich fit machen.

Eine verantwortungsbewusste fahrende Person kennt diese Zusammenhänge und kuriert seine Erkältung zuhause aus. Die Kollegen werden es ihr danken, denn sie werden nicht angesteckt. Falscher Ehrgeiz führt zu gravierenderen Effekten auf den betrieblichen Ablauf, wenn nicht nur einer, sondern viele erkranken.

Wenn es gar nicht anders geht, fährt eine verantwortungsbewusste fahrerende Person dann nicht mit dem eigenen Auto, sondern bestellt sich ein Taxi oder nutzt den ÖPNV.