In der sogenannten „Roten Liste“ sind 88 Hauptgruppen von Medikamenten aufgeführt. Die Auflistung reicht dabei von Abführmitteln über Grippemittel bis hin zu Zytostatika (Krebsmittel). Die Bedeutung jedes einzelnen Medikamentes für die Fahrtüchtigkeit darzustellen, ist ein nahezu unmögliches Unterfangen. Wie an anderer Stelle bereits dargelegt, können selbst frei verkäufliche Medikamente negative Einflüsse auf die Fahrtüchtigkeit besitzen. Verkehrsrelevante Medikamente enthalten in den Beipackzetteln deshalb immer entsprechende Warnhinweise, dass auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändert sein kann, dass die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt wird, vor allem bei gleichzeitigem Alkoholkonsum.
Von besonderer Relevanz für die Fahrtüchtigkeit sind die zentralwirksamen Medikamente. Von diesen werden im weiteren Verlauf folgende Gruppen näher beschrieben:
- Schlaf- und Beruhigungsmittel
- Antidepressiva
- Neuroleptika
- Antiallergika
- Analgetika (Schmerzmittel)
- Psychostimulanzien
Schlaf- und Beruhigungsmittel
Schlafmittel werden zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verwendet. Bei Einschlafstörungen werden zeitlich kürzer wirksame Substanzen verordnet. Durchschlafstörungen werden mit Wirkstoffen längerer Wirkdauer behandelt. Beruhigungsmittel (Tranquilizer) werden häufig als Tagesberuhigungsmittel eingenommen. Ob ein Wirkstoff als Schlaf- oder Beruhigungsmittel wirkt, ist abhängig von der Dosierung. Schlaf- und Beruhigungsmittel führen generell zu einer Dämpfung des zentralen Nervensystems. Dies zeigt sich z. B. in einer deutlichen Verlängerung der Reaktionszeit. In der Wirkstoffgruppe der Schlaf- und Beruhigungsmittel besitzen Benzodiazepine die größte Bedeutung. Sie werden auch zur Behandlung von Angststörungen und weiteren psychischen Erkrankungen wie Panikattacken und Panikstörungen eingesetzt. Als mögliche Nebenwirkungen werden z. B. Benommenheit, Ataxie (Gangunsicherheit), geistige Verwirrtheit, eingeschränktes Urteilsvermögen und Gedächtnisverlust berichtet. Allerdings gibt es auch rezeptfreie Medikamente (z. B. Dolestan®) in der Apotheke, die Diphenhydramin enthalten. Bei höherer Dosierung sind die Auswirkungen vergleichbar mit denen der rezeptpflichtigen Medikamente.
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Flunitrazepam | Rohypnol® |
Diazepam | Diazepam –ratiopharm® Valium®, Faustan® |
Bromazepam | Lexotanil®, NORMOC®, Bromazanil®, Gityl® |
Lorazepam | Tavor®, Laubeel®, |
Nitrazepam | Radenorm®, Mogadan® |
Oxazepam | Adumbran®, PRAXITEN®, Sigacalm® |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Antidepressiva
Antidepressiva werden zur medikamentösen Behandlung von Depressionen eingesetzt, aber auch bei Zwangsstörungen und Panikattacken, generalisierten Angststörungen, Essstörungen, chronischen Schmerzen, Entzugssyndromen, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen sowie bei Posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit können sehr verschieden und individuell sein. Es können Schläfrigkeit, Schwindel oder Koordinationsstörungen auftreten. So genannte MAO-Hemmer besitzen hingegen eine antriebssteigernde Wirkung und können deshalb zu einem risikoreicheren Verhalten im Straßenverkehr führen. Für die meisten Mittel gilt, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr erst nach längerer erfolgreicher medikamentöser Einstellung in Erwägung gezogen werden sollte.
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Lamotrigin | elmendos® |
Lithiumazetat | Quilonum® |
Lithiumkarbonat | Hypnorex®, Lithium Apogepha®, Quilonum retard® |
Maprotilin | Ludiomil®, Maprolu®, Maprotilin-neuraxpharm®, Maprotilin-ratiopharm® |
Tranylcypromin | Jatrosom® |
Duloxetin | CYMBALTA® |
Venlafaxin | Trevilor® |
Sulpirid | Dogmatil®, Meresa®, Sulpirid HEXAL®, Sulpirid-ratiopharm®, Sulpivert® |
Mianserin | Mianserin-CT®, Mianserin-neuraxpharm®, Tolvin® |
Mirtazapin | Mirtazapin STADA®, Remergil® |
Trazodon | Thombran® |
Amitriptylin | Amineurin®, Amitriptylin beta®, Amitriptylin Desitin®, Saroten®, Syneudon® |
Amitriptylinoxid | Amioxid-neuraxpharm®, Equilibrin® |
Clomipramin | Anafranil®, Clomipramin-neuraxpharm®, Clomipramin-ratiopharm® |
Doxepin | Aponal®, Doneurin®, Doxepin-neuraxpharm®, Doxepin-ratiopharm®, Doxepin Sandoz®, Mareen® |
Imipramin | Imipramin-neuraxpharm®, Tofranil® |
Nortriptylin | Nortrilen® |
Trimipramin | Herphonal®, Stangyl®, Trimineurin®, Trimipramin beta®, Trimipramin-neuraxpharm® |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Neuroleptika
Neuroleptika dienen vor allem zur Behandlung von Psychosen und Schizophrenien. Die Medikamente wirken dämpfend in Bezug auf Angst, Erregung, Spannung und Aggressivität. Auch Halluzinationen sowie Wahnvorstellungen lassen sich lindern. Neuroleptika können nicht heilen, sie verbessern die Symptome. Voraussetzung ist, dass die Medikamente auch tatsächlich eingenommen werden. Akut erkrankte Personen dürfen kein Auto fahren! Dies ist unter Umständen erst möglich, wenn eine längere Therapie mit gering dosierten und nicht dämpfend wirkenden Substanzen erfolgt ist, längere Zeit Beschwerdefreiheit existiert und keine Bewegungsstörungen feststellbar sind. Alle Neuroleptika machen müde und können den Blutdruck erheblich senken. Die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird erheblich eingeschränkt.
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Benperidol | Benperidol neuraxpharm®, Glianimon® |
Chlorprothixen | Chlorprothixen-neuraxpharm®,Truxal® |
Fluphenazin | DAPOTUM®, Lyogen® |
Haloperidol | Haldol-Janssen®, Haloper-CT®, Haloperidol HEXAL® |
Melperon | Eunerpan®, Harmosin®, Melneurin® |
Pipamperon | Dipiperon®, Pipamperon-neuraxpharm® |
Clozapin | Clozapin HEXAL®, Clozapin-neuraxpharm®, Elcrit®, Leponex® |
Olanzapin | Zyprexa® |
Quetiapin | Seroquel® |
Aripiprazol | ABILIFY® |
Risperidon | Risperdal® |
Zotepin | Nipolept® |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Antiallergika
Durch allergische Reaktionen (z. B. bei Heuschnupfen tränende, brennende Augen) kann in schweren Fällen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden. Antiallergika werden verordnet, um solche Reaktionen zu lindern. Es gibt Präparate zum Einnehmen (z. B. Tabletten, Dragees) sowie zur lokalen Anwendung (z. B. Augentropfen, Nasensprays, Salben) aber auch Spritzen und Mittel zum Inhalieren. Vorsicht ist bei manchen Augentropfen (z. B. bei allergischer Bindehautentzündung) angesagt. Oft ist die Sehfähigkeit in den ersten fünf bis zehn Minuten eingeschränkt und die Lichtempfindlichkeit steigt. Nasensprays aus der Gruppe der Antihistaminika können müde machen und die Konzentration negativ beeinflussen. Vor allem Antihistaminika zum Einnehmen, die die Blut-Hirn-Schranke passieren, können stark müde machen.
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Tetryzolin | Visine Yxin® (Augentropfen) |
Levocabastin | Livocab® (Augentropfen, Nasenspray) |
Cromoglizinsäure | Cromohexal®, Cromo-ratiopharm® (Augentropfen) |
Ketotifen | Zaditen® (zum Einnehmen) |
Clemastin | Tavegil® (zum Einnehmen) |
Dimetinden | Fenistil® (zum Einnehmen) |
Hydroxyzin | ATARAX® (zum Einnehmen) |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Analgetika (Schmerzmittel)
Starke Schmerzen können die Fahrtüchtigkeit aufheben (z. B. bei Nierenkoliken, Migräne, Menstruationsschmerzen, Tumorschmerzen). Schmerzdämpfende Medikamente bestehen erstens aus der Gruppe der peripher wirkenden Mittel. Diese werden als nichtopioide Schmerzmittel bezeichnet und eher bei leichten bis mäßig starken Schmerzen eingesetzt. Treten nach der Einnahme Kopfschmerzen, Schwindel oder Müdigkeit auf, vor allem bei höherer Dosierung in der Rheumatherapie oder bei chronischen Arthroseschmerzen (Antirheumatika), ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Vorsicht ist geboten bei so genannten Mischanalgetika, in denen peripher wirkende Mittel mit z. B. Koffein und / oder Kodein gemischt werden. Die zweite Gruppe besteht aus den zentral wirksamen opioiden Schmerzmitteln, die bei starken akuten Schmerzen eingesetzt werden. Diese Arzneimittel verursachen Benommenheit, Müdigkeit und Sehstörungen. Es darf auf keinen Fall Auto gefahren werden!
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente (Opioide, Schmerzmittel) können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Dihydrokodein | DHC Mundipharma® |
Fentanyl | Durogesic® |
Hydromorphon | Palladon® |
Levomethadon | L-Polamidon® |
Morphin | M-beta®, M-long®, Sevredol®, Morphin-ratiopharm® |
Oxykodon | OXYGESIC® |
Piritramid | Dipidolor® |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Psychostimulanzien
Psychostimulanzien werden z. B. zur Behandlung einer diagnostizierten Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) eingesetzt oder bei Narkolepsie, im Volksmund auch Schlafkrankheit genannt. Über die Verordnung von Stimulanzien bei ADHS oder Narkolepsie hinaus, werden stimulierende Substanzen auch in Appetitzüglern verwendet. Vermehrt werden solche Medikamente auch von Gesunden verwendet, die glauben, sich damit eine bessere Konzentrations- und Denkfähigkeit erkaufen zu können („synthetische Schlaumacher“). Die Langzeitfolgen des Missbrauchs durch Gesunde sind nicht abschätzbar, weil noch nicht untersucht. Diese Mittel wurden für die Anwendung bei gesunden Menschen weder geprüft noch zugelassen. Alle Psychostimulanzien können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Sie können die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit verändern und die Selbsteinschätzungsfähigkeit verschlechtern. Es können Sehstörungen und Benommenheit auftreten.
Für die Fahrtüchtigkeit bedeutsame Medikamente können beispielsweise sein:
Wirkstoff | Handelsname (exemplarisch) |
Methylphenidat | Concerta®, Equasym®, Medikinet®, Ritalin® (für Kinder und Jugendliche) |
Methylphenidat | Medikinet adult® (für Erwachsene) |
Modafinil | Vigil® |
Amfepramon | Tenuate retard®, Regenon® |
Phenylpropanolamin | Boxogetten S – vencipon® |
Es ist zu beachten, dass neben Gegenanzeigen und Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mit Speisen und Getränken sowie mit Alkohol auftreten können. Lesen die dazu unbedingt die Hinweise im Beipackzettel (Umgang mit Beipackzetteln) und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Medizinisches Cannabis
Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Besonders in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden. Auch eine zu hohe Dosierung oder die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, einschließlich selbst geringer Mengen an Alkohol, könnten zu Problemen führen. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Drogenmaterialien angeboten werden, die sich in ihren Inhaltsstoffen zum Teil erheblich unterscheiden. Dabei geht es vor allem um den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), das zu rund 20 Prozent in medizinischen Cannabisblüten enthalten ist, oder Cannabidiol.
Die Wirkstoffe der Cannabisblüten können durch Inhalation oder oral aufgenommen werden, zum Beispiel als Tee oder Gebäck. Eine optimale Verordnung bedarf daher spezieller medizinischer Expertise. Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären. Insbesondere sollten sie zu Beginn der Therapie vom Führen eines Fahrzeuges abraten, und zwar so lange, bis die unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten und sie trotz Krankheit fahrsicher sind.
Darüber hinaus müssten aber auch die Patienten selbst ihre Fahrtüchtigkeit im Auge behalten und im Zweifelsfall auf das Fahren verzichten. Sie werden im Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen, die zum Beispiel ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben. Problematisch ist, dass Cannabisblüten, die lose von den Apotheken auf Rezept abgegeben werden, über keinen Beipackzettel verfügen und von den Patienten selbst in Kleinstmengen, zum Teil bis unter 0,1 Gramm, dosiert werden müssen. Das Rezept muss daher eindeutige Angaben zum Drogenmaterial, zur Darreichungsform und zu den Einzel- und Tagesdosen enthalten.
Von Cannabispatienten wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit der Medikation und bei Auftreten von Nebenwirkungen erwartet. Wenn das THC im Blut aus einer bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels herrührt und die Einnahme die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, kommt es nicht zu Sanktionierungen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei missbräuchlicher Einnahme derartiger Arzneimittel droht hingegen nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis. Patienten sollten deshalb eine ärztliche Bescheinigung über ihre Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen.
Es ist nicht einfach, zu bestimmen, welchen Einfluss der Gebrauch von medizinischem Cannabis auf das Fahrvermögen hat. Die im Blut festgestellte THC-Konzentration entspricht oft nur zu einem geringen Grad der messbaren Beeinflussung. Auch lässt die THC-Konzentration im Blut keine sicheren Rückschlüsse auf die Menge an THC zu, die tatsächlich geraucht oder eingenommen wurde. Die Polizei sollte zudem bei einem Anfangsverdacht in Betracht ziehen, dass der Fahrer Cannabis auch wegen einer medizinisch-indizierten Medikation eingenommen haben könnte. Zu prüfen wäre dann, ob Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme vorliegen.