Beschluss

Erste Hilfe verstärken

25.10.2021
0

Hinzugefügt zu deinem Warenkorb

Beschluss

Erste Hilfe verstärken

  • Vorschaubild der PDF-Datei Beschluss: Erste Hilfe

    Beschluss: Erste Hilfe

    Beschluss: Erste Hilfe

Es ist anzustreben, dass möglichst viele Menschen über Kenntnisse und Fertigkeiten in Erster Hilfe verfügen.

Empfehlung

  • Die Kultusministerien der Länder sollen Erste-Hilfe-Inhalte in die Lehrpläne der Grundschulen, aber auch der weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie der Hochschulen verbindlich integrieren.
  • Die Kultusministerien der Länder sollen Erste-Hilfe-Inhalte in die Curricula der Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie der Lehrkräfte integrieren.
  • Fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit seitens unterschiedlicher verkehrssicherheitsrelevanter Akteure zur Stärkung des Bewusstseins über die Notwendigkeit der Ersten Hilfe durchführen.
  • Standards für zeitgemäße Aus- und Fortbildungsformate für Ersthelfer/innen fortlaufend durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe entwickeln mit dem Ziel, lebenslanges Lernen auch in der ersten Hilfe zu vereinfachen und attraktiver zu machen.
  • Ersthelfer- Alarmierungs-Apps standardisieren und vereinheitlichen sowie verbindlich in die Leitstellen-Software integrieren.
  • In allen EU-Ländern Erste-Hilfe-Kurse als Voraussetzung für die Erlangung der Fahrerlaubnis einführen.
  • Aus-und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern in vollem Umfang weiterführen.
  • Die Hersteller werden aufgefordert, bei Neukauf eines Fahrzeugs einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Kurs zur Verfügung zu stellen.

Erläuterung

Ersthelfende sind eine wesentliche Säule des Rettungswesens bei Verkehrsunfällen. Ohne ihre Hilfe haben die Verletzten unter Umständen keine Überlebenschance und der in der Regel später eintreffende Rettungsdienst sowie die nachfolgende medizinische Versorgung haben schlechtere Ausgangsbedingungen für die Wiederherstellung der Gesundheit der Verletzten. Die Wichtigkeit der Laienhilfe muss daher ständig ins Bewusstsein gerückt werden, damit die Interventionsbereitschaft zur Ersten Hilfe in der Bevölkerung nicht nachlässt. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage des ADAC trauen sich etwa die Hälfte der Befragten zu, Erste-Hilfe zu leisten[1]. Jeder Verkehrsteilnehmende ist jedoch dazu verpflichtet, denn bei Untätigkeit kann der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung   gegeben sein

Eine qualitativ gute Ausbildung der Laienhelferinnen und -helfer ist daher Voraussetzung für die korrekte Durchführung von unter Umständen lebensrettenden Maßnahmen, die das therapiefreie Zeitintervall überbrücken. Diese Ausbildung ist zum einen Voraussetzung für den Führerscheinerwerb und zum anderen für die Gewährleistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im betrieblichen Kontext. Durch die Revision der „Erste-Hilfe-Ausbildung“ im Jahr 2015 unterscheiden sich die Ausbildungsinhalte dieser zwei Ansätze nicht mehr. Hier existiert nunmehr eine vollständige Kongruenz bzw. Parallelität der Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer und der Ersthelfer im Zusammenhang mit dem Führerscheinerwerb.

Betriebliche Ersthelfer sind verpflichtet, alle zwei Jahre eine Fortbildung zu durchlaufen und frischen daher ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen auf. Führerscheininhaber hingegen, die nicht gleichzeitig betriebliche Ersthelfer sind, haben nach einer gewissen Zeit ihre Kenntnisse in Erste-Hilfe Maßnahmen vergessen und fürchten daher, im Falle eines Unfalles nicht richtig handeln zu können. Die Hälfte der Befragten der ADAC Umfrage gab an, dass ihr letzter Kurs zehn oder mehr Jahre zurückliegt. Im Schnitt beantworteten dann auch nur 55 Prozent der Teilnehmer die Testfragen zur Ersten Hilfe richtig.

Mit dem Ziel, die Interventionsbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, sollten daher Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen bereits im Kindesalter vermittelt werden. Gerade im Kindergarten oder der Grundschule kann die Begeisterungsfähigkeit und Unvoreingenommenheit der Kinder genutzt werden, um altersangepasste notfallrelevante Inhalte und zugleich das Thema „helfen“ als gesellschaftlich relevanten Wert zu vermitteln. Bis heute werden Erste-Hilfe Inhalte in vorschulischen und schulischen Einrichtungen nicht flächendeckend erteilt. Lediglich in Baden-Württemberg ist in den Bildungsplänen aller Schularten das Thema Erste Hilfe verankert[2]. In Kooperation mit der Björn-Steiger-Stiftung werden Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse in mehreren Bundesländern im Rahmen der Initiative „Retten macht Schule“ in Reanimation geschult[3] und auch Hilfsorganisationen wie das DRK engagieren sich in mehreren Bundesländern für altersgerechte Erste- Hilfe-Kurse an Schulen[4]. Dies geht auf eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2014 zurück[5], die allerdings keinen verpflichtenden Charakter hat und daher nicht in allen Bundesländern bzw. Regionen umgesetzt wird.

Die in der Bundearbeitsgemeinschaft Erste Hilfe konsentierten Grundsätze für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe beinhalten neben den personellen und sachlichen auch die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Kurse sowie die Lehrinhalte der Aus- und Fortbildung[6]. Vor dem Hintergrund von ständig zu optimierenden Hygienemaßnahmen und der fortschreitenden Digitalisierung in Erziehung und Ausbildung ist eine Anpassung der Prozesse und Methoden der Wissensvermittlung im Bereich Erste-Hilfe notwendig geworden.

Insbesondere für die Auffrischung von Kenntnissen von Führerscheininhaberinnen und –inhabern kann digitale Wissens-vermittlung z.B. in Form von Apps hilfreich sein. Sog. Alarmierung-Apps sind bereits heute ein gutes Instrument für die zeitnahe Bereitstellung von Erster Hilfe, allerdings sind sie regional begrenzt oder registrieren nur Personen mit Heilberufen[7]. Hier gilt es, bundesweite einheitliche Standards zu entwickeln und sie verbindlich in die Software der Leitstellen zu integrieren.

Die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis ist nur in wenigen Ländern der EU verpflichtend. Die Notwendigkeit qualifizierter Erste-Hilfe-Leistungen ist jedoch überall dort, wo Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten stattfinden, gegeben. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie wäre es daher zu begrüßen, wenn sich die Bundesregierung für eine EU-weite Verpflichtung dieser Voraussetzung einsetzt. Darüber hinaus müssten EU-weite Standards für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern entwickelt werden, damit eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate gewährleistet ist.

Besonders positiv hervorzuheben sind die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer sowie deren Finanzierung durch die Unfallversicherungsträger. Jährlich werden ca. 2 Millionen betriebliche Ersthelfer ausgebildet[8], die neben der Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz auch im Falle von Straßenverkehrsunfällen agieren können und somit eine gesamtgesellschaftliche Relevanz für die Daseinsvorsorge darstellen.

 

gez.
Prof. Dr. Walter Eichendorf
Präsident