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Verbesserung der verkehrsmedizinischen Ausbildung

29.10.2014
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Verbesserung der verkehrsmedizinischen Ausbildung

Beschluss vom 29. Oktober 2014 auf der Basis der Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen

Verbesserung der verkehrsmedizinischen Ausbildung

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2014

Beschluss

  • In der ärztlichen Ausbildung sollte das Thema „Verkehrsmedizin“ als fester Bestandteil integriert werden. Die Universitäten und berufsständischen Fort- und Weiterbildungsstellen sollten diesbezüglich sensibilisiert werden.
  • Verkehrsmedizinische Inhalte sollten als regelmäßige Angebote der Ärztekammern und Fachgesellschaften angeboten werden, um die Beratungskompetenz der behandelnden Ärzte zu verbessern. Die Inhalte der Weiterbildung „Verkehrsmedizin“ können hier als Vorlage dienen.
  • Das Curriculum der verkehrsmedizinischen Weiterbildung für Fachärzte sollte erweitert werden, um eine breitere fachliche Basis zu schaffen.
  • Zum Erhalt der verkehrsmedizinischen Qualifikation sollten verpflichtende Fortbildungen gefordert werden.
  • Um einen Überblick über die Anzahl der verkehrsmedizinischen Gutachten sowie deren Ergebnis hinsichtlich der Fahreignung zu erhalten, sollten diese statistisch erfasst werden.
  • Die Beratungen durch Ärzte bezüglich individueller krankheitsbedingter Einschränkungen der Fahreignung sollten abrechenbar sein.

Erläuterung

Fahreignungsrelevante Erkrankungen können in jedem Alter die Fahreignung einschränken oder ausschließen. Die Häufigkeit solcher Erkrankungen steigt jedoch mit zunehmendem Alter. Zusätzlich können sich auch altersbedingte Abbauerscheinungen, die noch keinen Krankheitswert haben, nachteilig auf die Fahreignung auswirken. Somit gewinnt die verkehrsmedizinische Beratung und Begutachtung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung.

Das Themenfeld „Verkehrsmedizin“ bündelt schon seit Jahrzehnten das zugehörige Wissen der verschiedenen medizinischen Fachgebiete. Trotz ihrer Bedeutsamkeit sowohl für die Gesellschaft als auch das Individuum wird der Verkehrsmedizin bislang im ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzept sowie auch im ärztlichen Alltag in Klinik und Praxis wenig Rechnung getragen.

In der ärztlichen Ausbildung ist darauf hinzuwirken, dass relevante Themen der Verkehrsmedizin interdisziplinär/transdisziplinär in Theorie und Praxis vermittelt werden. Die ärztliche Beratung ist ein wichtiger Baustein in der selbstbestimmten Lebensgestaltung, die unverzichtbar den Faktor Mobilität beinhaltet. Die angehende Ärzteschaft sollte daher auch mit diesem zentralen Thema bereits in der Ausbildung in Kontakt kommen. Darauf aufbauend sollte das Themenfeld in der Weiter- und Fortbildung besser abgebildet werden.

Auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 11 sowie Anlagen 4 und 4a, und der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die Begutachtung und auch Beratung von Patienten aller Altersgruppen möglich. Insbesondere für behandelnde Ärzte ist das Thema bisher jedoch oftmals wenig präsent, und die Regelwerke sind nicht ausreichend bekannt. Die verkehrsmedizinische Kompetenz der Ärzte sollte verbessert werden, damit die Grundlagen der Begutachtung bekannt werden und die Grundlage für ein ärztliches Beratungsangebot durch behandelnde Ärzte geschaffen wird.

Das bisher bestehende Curriculum für die verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation für Gutachter beruht auf den Vorlagen der Bundesärztekammer vom 20. Januar 2006. Die dort vermittelten Inhalte bieten einen Überblick über die Auswirkungen von Krankheitsbildern auf die Verkehrssicherheit auf der Grundlage der FeV und der Begutachtungsleitlinien. Das Curriculum ist mit 16 Stunden relativ kurz gefasst und umfasst in einem einheitlichen Kurs alle relevanten Fachrichtungen. Es ist bisher keine Pflicht zur verkehrsmedizinischen Fortbildung für die fachärztlichen Gutachter implementiert. Hier sollte eine vertiefte fachspezifische Weiterbildung für die Anerkennung als Gutachter für verkehrsmedizinische Fragestellungen und eine vorgeschriebene Fortbildung (zur kontinuierlichen Qualifizierung der Gutachterkompetenz) eingeführt werden.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident

 

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