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Anerkennung und Zertifizierung der Ausbildungsstellen „Erste Hilfe“ gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung

30.04.2013
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Anerkennung und Zertifizierung der Ausbildungsstellen „Erste Hilfe“ gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung

Beschluss vom 30. April 2013 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen vom 12. April 2013

Anerkennung und Zertifizierung der Ausbildungsstellen „Erste Hilfe“ gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2013

Erläuterung

Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) hat am 30. Mai 2011 empfohlen, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erarbeiteten „Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung“ bundesweit umzusetzen. Derzeit bedürfen die Stellen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle.

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe und der Malteser-Hilfsdienst gelten bis zum 31. Dezember 2013 als amtlich anerkannt (§ 76 Nr. 16 FeV). Anschließend werden sie wie die privaten Anbieter einen Antrag auf Zulassung stellen müssen. Hierfür schlägt der DVR eine Überprüfung der Antragsteller in Analogie zur Anerkennung der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Berufsgenossenschaften vor, um eine einheitliche und qualitativ konforme Vermittlung der Lehrinhalte zu garantieren.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hat die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebs in betrieblicher Erster Hilfe im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Eine bundeseinheitliche Umsetzung der Voraussetzungen für alle Anbieter von Kursen in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ als auch in „Erste Hilfe“ garantiert einen einheitlichen Standard der Ausbildungsanbieter, ein qualitätsgesichertes Angebot von Ausbildungsinhalten und damit einen hohen Standard der Ausbildung im deutschen Rettungswesen.

Beschluss

Der DVR empfiehlt, die Kompetenzen der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für das System der Anerkennung nach § 68 FeV zu nutzen und ersucht das BMVBS, die Qualitätssicherungsstelle als bundeseinheitliche Anerkennungsstelle zu ernennen.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident

 

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