Zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr

23.08.2024
Jonas Hurlin, Manfred Wirsch, Stefan Grieger vor dem Banner des DVR: Wer kifft, fährt nicht.:
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Jonas Hurlin, Manfred Wirsch, Stefan Grieger vor dem Banner des DVR: Wer kifft, fährt nicht.:

Zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr

Entscheidend bleibt jedoch: Niemand darf berauscht hinterm Steuer sitzen!

Statement zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr

Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr:

„Ab sofort gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) im Straßenverkehr. Entscheidend bleibt jedoch: Niemand darf berauscht hinterm Steuer sitzen! Denn wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, stellt eine sehr ernste Gefahr für sich und andere dar. Mindestens 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis sollte daher auf das Autofahren verzichtet werden. 

Statt den THC-Grenzwert heraufzusetzen, hätte es mit Blick auf die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol und Drogen vielmehr ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gebraucht.“