Drogenschnelltests

Unter Drogenschnelltests werden Untersuchungsmethoden verstanden, die in erster Linie von der Polizei bei Verdacht auf aktuellen Drogenkonsum angewendet werden. Es soll dabei untersucht werden, ob jemand unter dem Einfluss „berauschender Mittel“ am Straßenverkehr teilnimmt. Mit Hilfe der Schnelltests werden die Körperflüssigkeiten Speichel, Urin oder Schweiß vor Ort (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) auf das Vorhandensein bestimmter Substanzen untersucht. Die Tests können in der Regel mehrere Drogen gleichzeitig nachweisen. Folgende Drogenarten können zumeist nachgewiesen werden: THC, Opiate, Amphetamine, Methamphetamine, Kokain und Benzodiazepine.

Speicheltest 

Der Speicheltest gilt als sehr zuverlässig, einen aktuellen Drogenkonsum nachzuweisen. Im Speichel und im Blut sind bestimmte Substanzen zeitgleich vorhanden. Bestimmte Drogen, vor allem diejenigen, die geraucht oder geschluckt werden, gelangen über die Schleimhäute (damit auch Speichel) in den Blutkreislauf. Allerdings können auch andere Drogen, die z.B. injiziert werden, im Speichel nachgewiesen werden.

Schweißtest

Über die Schweißdrüsen werden Drogen ausgeschieden und können mittels eines Testgerätes aufgenommen oder „aufgewischt“ werden. Je mehr Schweißdrüsen vorhanden sind, desto eher können konsumierte Drogen nachgewiesen werden. Der Test erfasst in erster Linie, ob die untersuchten Hautstellen in Kontakt mit Drogen gekommen sind und nicht zwangsläufig einen unmittelbar vorausgegangenen Konsum. Ähnliches gilt für die Anwendung des „Wischtests“ bei der Anwendung auf Oberflächen wie Lenkrad oder Schalthebel. Durch den Test können kleinste Substanzpartikel nachgewiesen werden.

Urintest

Einzelne Substanzen oder Drogen-Metaboliten (Abbauprodukte) sind im Urin noch nach Tagen oder sogar Wochen nachweisbar. Der Urin ist quasi die letzte Station des Drogenabbaus/bzw. -ausscheidung. Deshalb eignet sich der Urintest vor allem dazu, eine Aussage über Dauer und Intensität des Drogenkonsums in der Vergangenheit zu treffen. Für eine Aussage über den aktuellen Konsum/Rausch bzw. das Fahren unter Drogeneinfluss eignet sich der Urintest daher weniger.

Der Schnelltest vor Ort kann von dem Betroffenen verweigert werden. Dann kann aber eine von einem Richter angeordnete Blutprobe auf der Wache oder im Krankenhaus durchgeführt werden. Drogenschnelltests sind leicht zu handhaben und können auch privat, z.B. im Internet oder in Apotheken, erworben werden.

Drogennachweis

Drogentests können beispielweise durch Behörden oder Gerichte angeordnet werden. Sie können aber auch mehr oder weniger freiwillig durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man seine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiedererlangen möchte. Dann ist es notwendig, dass man längerfristig (im Regelfall ein Jahr) seine Drogenfreiheit nachweist.

Drogennachweise sind demnach für zwei Fragestellungen von Bedeutung:

  1. Ob überhaupt Drogen konsumiert wurden (z.B. beim Entzug der Fahrerlaubnis).
  2. Längerfristiger Nachweis von Drogenfreiheit (z.B. Bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis).

Bei Cannabis wird häufig auch noch nach der Intensität des Konsums (z.B. einmalig, unregelmäßig/selten, regelmäßiger Konsum) überprüft.

Ob Drogen zeitnah konsumiert wurden wird meistens über Drogenschnelltests ermittelt. Weitergehende Untersuchungen erfolgen dann entweder über Blut- oder Urintests. Längerfristige Nachweise über eine bestehende Drogenfreiheit erfolgen im Regelfall über Urinscreenings oder Haaranalysen.

Bluttest

Die Blutanalyse stellt die genaueste Nachweismöglichkeit dar. Mit ihrer Hilfe kann vor allem eine Aussage über den aktuellen Konsum gemacht werden, weil Drogen sofort nach der Einnahme durch den Blutkreislauf in den Körper transportiert werden. Ein regelmäßiger, missbräuchlicher Cannabiskonsum kann durch Blutanalysen jedoch auch noch nach Wochen nachgewiesen werden. Bluttests ermöglichen zusätzlich eine Aussage über die Quantität des Konsums. Sie können nicht manipuliert werden und sind weniger anfällig für „Störquellen“ (z.B. Kosmetika bei Haaranalysen, zu viel getrunkene Flüssigkeit bei Urintests).

Urinscreening

Mittels Urintests können vor allem Aussagen über den zeitlich zurückliegenden Konsum gemacht werden. Unabhängig davon, ob ein Urinscreening angeordnet wird oder die Person selbst eine Drogenabstinenz nachweisen möchte, bedarf es zwei Voraussetzungen, damit das Ergebnis „akzeptiert“ wird, also als gültig gilt:

  1. Die betroffene Person, darf den Zeitpunkt der Urinabgabe nicht vorher wissen bzw. kalkulieren dürfen. Bei einer einmaligen Testung wird die Person im Regelfall einen Tag vor der Untersuchung angeschrieben oder angerufen. Bei einem längeren Nachweiszeitraum gilt das gleiche Verfahren. Der Proband schließt mit einer Organisation, Arzt oder Amt einen Vertrag, der unter anderem die Häufigkeit der Urintests einschließt.
  2. Der Urin muss unter „Sichtkontrolle“ abgegeben werden. Dies wird gemacht, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um den eigenen Urin handelt.

Haartest

In den Haaren lassen sich Drogen am längsten nachweisen. Die Substanzen lagern sich in allen Körperhaaren ab. Ein Drogenkonsum kann je nach Länge der Haare über mehrere Monate bis zu einem Jahr nachgewiesen werden.

Ein Drogennachweis ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Von besonderer Bedeutung sind natürlich die Menge und die Häufigkeit der konsumierten Drogen. Nicht jeder Körper funktioniert gleich und baut gleichermaßen Drogen ab oder lagert sie ab. Auch funktioniert der Stoffwechsel nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich. Ob und wie viel einer Droge nachgewiesen wird, hängt natürlich auch von der Zeit ab, die zwischen dem Konsum und der Testung liegt. Der Nachweis der Abbauprodukte von Cannabis ist unabhängig davon über mehrere Wochen auch im Urin möglich.