Beschluss

Stellenwert der Unfallkommissionen als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit

21.10.2008
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Beschluss

Stellenwert der Unfallkommissionen als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit

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    Stellenwert der Unfallkommissionen als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 21. Oktober 2008

Hintergrund

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. setzt sich seit vielen Jahren intensiv für eine Stärkung der Unfallkommission ein. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat am 16./17. April 2008 unter Bezug auf „TOP 3: Bericht aus der Arbeit des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)“ den Beschluss gefasst, im Rahmen der Nationalen Kampagne die Einrichtung der Institution „Unfallkommission“ zu befürworten. 

Erläuterungen

In Unfallkommissionen arbeiten Polizei-, Verkehrs- und Baubehörden fachübergreifend zusammen, um festgestellte Unfallhäufungen gezielt zu beseitigen. Unfallkommissionen sind somit ein zentrales Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit. Deshalb hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Goslar im Januar 2008 empfohlen, die Institution „Unfallkommission“ in die Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung ausdrücklich aufzunehmen. Zur Beseitigung von Unfallhäufungen sollen in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen höhere Mittel z.B. durch zweckgebundene Haushaltstitel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind zentrale Controllinginstrumente zu schaffen, um die Koordinierung sowie die Aus- und Fortbildung von Unfallkommissionen zu ermöglichen und einen gesicherten Informationsfluss zu gewährleisten, die zu effektiven und koordinierten Maßnahmestrategien führen. Die Verkehrsministerkonferenz ist diesen Empfehlungen voll inhaltlich gefolgt. 

Beschluss zum Stellenwert der Unfallkommissionen als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit

Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. befürwortet die Unterstützung folgender Maßnahmen zur Hebung des Stellenwertes der Unfallkommission:

  • Beschreibung der Aufgaben der Institution „Unfallkommission“ als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung. 
     
  • Kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Unfallkommissionsmitglieder. 
     
  • Schaffung von zentralen Controllinginstrumenten in den Ländern zur Koordination der Unfallkommissionen. 
     
  • Bereitstellung zusätzlicher eigener Haushaltsmittel zur zweckgebundenen Beseitigung von Unfallhäufungen in Bund, Ländern und Kommunen. 
     
  • Schaffung einer besseren Datenbasis durch schnellstmögliche Einführung der EBUS (Erhebung bundeseinheitlicher Merkmale von Straßenverkehrsunfällen) aller der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle. 

gez.
Prof. Manfred Bandmann
Präsident