DVR-Stellungnahme zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen

19.04.2021
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DVR-Stellungnahme zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen

Ein Mikrofon

Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächenland einen Referentenentwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes vorgelegt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Initiative ausdrücklich, bemängelt jedoch, dass dem Fußverkehr noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Besonders positiv hervorzuheben ist aus Sicht des DVR das klare Bekenntnis zur Vision Zero. Die Strategie macht einmal mehr deutlich wie wichtig es ist, die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs zu verbessern. Besonders erfreulich ist, dass in diesem Zusammenhang der Grundsatz betont wird, bei Um- und Neubaumaßnahmen von außen nach innen zu planen. Bei der Flächenverteilung soll mit der Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr begonnen werden.

Dazu passen auch die Betonung der Gleichrangigkeit der unterschiedlichen Fortbewegungsarten und der Grundsatz, dass Gehwege bei der Aufteilung und Gestaltung des Straßenraums besonders berücksichtig werden sollen.

Ziele und Vorhaben für den Fußverkehr weniger detailliert als für den Radverkehr 

Im Vergleich zu den Aussagen zum Radverkehr sind die Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit beim Fußverkehr jedoch weniger ausführlich und detailliert. Zudem fallen Formulierungen zu den angestrebten Zielen und Infrastrukturstandards für den Fußverkehr (eher Mindestanforderungen) teilweise hinter diejenigen für den Radverkehr (hohe Qualität) zurück.

Regelungen zum Fußverkehr angleichen

Die Regelungen zum Fußverkehr sollten daher angeglichen werden. Konsequenterweise ist der Abschnitt zur Verkehrssicherheit am Beginn des Gesetzentwurfs gleich nach den Begriffsbestimmungen zu finden.

Vorhaben für die Infrastrukturgestaltung konrektisieren

Verbesserungsbedarf besteht aus Sicht des DVR vor allem bei Vorgaben für die Infrastrukturgestaltung. Hier sollten die vorgelegten Formulierungen konkretisiert werden, beispielsweise durch deutlichere Aussagen zur Verbindlichkeit der vorhandenen technischen Regelwerke. Zudem scheinen die genannten Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsmanagements ausbaufähig. Gerade mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit auch für ungeschützte Verkehrsteilnehmende stellt die Infrastruktur schließlich eine zentrale Stellschraube dar.