Blinken auch beim Fahrradfahren – DVR begrüßt Aufhebung des Verbots

04.01.2024
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Blinken auch beim Fahrradfahren – DVR begrüßt Aufhebung des Verbots

Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben. Diese können einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verletzte im Straßenverkehr leisten.

Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage, die der Rheinischen Post vorliegt, vor. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt dieses Vorhaben. Dazu Manfred Wirsch, Präsident des DVR:

„Es ist Zeit, dass in der StVZO die Möglichkeit geschaffen wird, die Sichtbarkeit von Fahrradfahrenden mit Blinkern – oder Fahrtrichtungsanzeigern – zu verbessern. Denn Blinker können einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verletzte im Straßenverkehr leisten.

Abbiegevorgänge werden sicherer, weil beide Hände am Lenker bleiben, und insbesondere nachts ist die Abbiegeintention für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar. Zusammenstöße mit linksabbiegenden Fahrradfahrenden ziehen oft schwerwiegende Verletzungen nach sich und könnten so reduziert werden. Ein Blick zurück zeigt, dass Blinker sich an motorisierten Zweirädern und auch an Elektrokleinstfahrzeugen bewährt haben und u.a. für mehrspurige Fahrräder und Fahrradanhänger bereits zugelassen sind.“

Der DVR hatte im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften“ im Sommer 2023 den Vorschlag eingebracht, das Verbot von Fahrtrichtungsanzeigern für die meisten Fahrräder aufzuheben.

Weiterführende Informationen

>> Stellungnahme: Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (pdf)

>> Beschluss: Sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen