Nationaler Radverkehrskongress
- Fahrrad und Pedelec
Zum Auftakt des Kongresses wird mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Strategie für die Radverkehrsförderung in Deutschland bis 2030 vorgestellt und diskutiert. Sie richtet sich an Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft und wurde nach einem umfassenden Beteiligungsprozess entwickelt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt den Plan und stellt einige wichtige Punkte aus dem NRVP 3.0 für einen sicheren Radverkehr vor.
Stärkere Trennung des Rad- und motorisierten Verkehrs innerorts und außerorts
Der NRVP sieht vor, dass der Radverkehr in und außerhalb von Ortschaften nur dann gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr geführt werden soll, wenn die Geschwindigkeiten niedrig sind und es wenig Kfz-Verkehr gibt. Die Kommunen sollen dieses Vorhaben unterstützen, indem sie mit baulichen Maßnahmenhelfen, das Tempo niedrig zu halten.
Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr neu aufteilen
Eine Neuaufteilung des Straßenraumsaums soll Radfahrenden außerdem mehr Platz geben. Der Nationale Radverkehrsplan sieht vor, Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr neu zu verteilen. Das soll ermöglichen, ausreichend breite Radverkehrsinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen zu bauen.
Ausbau des Radverkehrsnetzes im ländlichen Raum
Auch im ländlichen Raum soll das Radverkehrsnetz ausgebaut werden. Vor allem auf größeren Straßen und solchen mit einem hohen Verkehrsaufkommen soll eine separate Radverkehrsinfrastruktur gebaut werden. Sie soll ausdrücklich auch für Pedelecs und S-Pedelecs geeignet sein. Vor dem Hintergrund, dass 2019 rund 40 Prozent aller Getöteten im Radverkehr auf Landstraßen ums Leben kamen, sind das besonders gute Nachrichten.
Einführung verbindlicher Bestandsaudits
Bis dato nicht verbindlich sind so genannte Bestandsaudits. Mit dem neuen Nationalen Radverkehrsplan soll sich das ändern. Bestandsaudits sollen künftig verbindlich von Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt werden, die bestehende Infrastruktur bewerten und Sicherheitsmängel aufdecken. Die Ergebnisse sollen evaluiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Infrastruktur den Sicherheitsanforderungen entspricht. Mit dieser Maßnahme greift die Bundesregierung eine Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats nach regelmäßiger Bewertung unserer Straßen auf.