Fahrradgerechte StVO-Novelle: Ein Anfang ist gemacht

11.06.2019
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Fahrradgerechte StVO-Novelle: Ein Anfang ist gemacht

Der DVR sieht die vom BMVI vorgestellten zwölf Punkte zur Novelle der StVO als ersten Schritt in die richtige Richtung, um das Fahrradfahren sicherer zu machen. „Höhere Bußgelder für falsches Parken bzw. Halten, ein definierter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden und vor allem auch die Innovationsklausel für mehr Handlungsfreiheit der Kommunen sind sinnvoll. Ein Anfang ist gemacht“, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner.

Ein Mann mit Helm, rosa Hemd und kurzen Hosen fährt mit einem Fahrrad entlang einer Straße mit Geschäften. Links im Bild ist ein Geschäft zu sehen, weitere abgestellte Fahrräder und ein schwarzes Auto.

 

11. Juni 2019 (DVR) - Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgestellten zwölf Punkte zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) als ersten Schritt in die richtige Richtung, um das Fahrradfahren sicherer zu machen. „Höhere Bußgelder für falsches Parken bzw. Halten, ein definierter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden und vor allem auch die Innovationsklausel für mehr Handlungsfreiheit der Kommunen sind sinnvoll. Ein Anfang ist gemacht“, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Allerdings genüge es nicht, die StVO zu ändern, die Aufgabe sei größer. So müssten die Verwaltungsvorschriften zur StVO entsprechend angepasst und das Straßenverkehrsgesetz überprüft werden. Einige der Vorschläge, wie das Überholen mit ausreichend Sicherheitsabstand, seien bereits jetzt von der Rechtsprechung abgedeckt, es fehle bei Kfz-Fahrenden jedoch oft an Wissen. So erklärt Kellner: „Die Vorschläge aus dem Hause Scheuer müssen zügig in der StVO verankert werden. Damit das richtige Verhalten auch Realität wird, müssen das BMVI und die Verkehrsministerien der Länder über die Vorschriften der StVO aufklären. Zudem sind die Ordnungsbehörden gefragt, Verkehrsverstöße wie falsches Parken im Kreuzungsbereich, konsequent zu ahnden.“

Infrastruktur nachhaltig verbessern

Nach Ansicht des DVR sind vor allem Kreuzungen und Einmündungen besonders unfallträchtig. Der DVR begrüßt zwar, dass Lkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen, sicherer sei aber, den Radverkehr vom motorisierten Verkehr zu trennen. „Aktuell können Lkw und Nutzfahrzeuge zwar freiwillig mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden oder langsamer fahren. Effektiver ist es jedoch, wenn Gefahrensituationen gar nicht erst entstehen“, erläutert der DVR-Hauptgeschäftsführer. Entsprechende Infrastrukturmaßnahmen wie Protected Intersections, die es in den Niederlanden schon lange gebe, seien eine Lösung. Auch die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts könne an vielen Stellen helfen.

Neuaufteilung des Straßenraums

Vor allem der ruhende Kfz-Verkehr müsse in Innenstädten eingeschränkt werden, um mehr Platz für Rad- und Lieferverkehr oder Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen. Mit Park und Ride-Parkplätzen am Stadtrand, einer gut ausgebauten ÖPNV- oder Radschnellweg-Infrastruktur sowie Parkraumbewirtschaftung könnten Innenstädte entlastet werden. „Wir dürfen bei der StVO-Novellierung nicht stehen bleiben. Mehr Platz für den Fußverkehr und breitere Radwege und Schutzstreifen sorgen für mehr Sicherheit“, so Kellner. Viele Radfahrstreifen seien heute oft schmaler als es die Mindestanforderungen in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen vorsehen. Dadurch sei gegenseitiges Überholen, v.a. auch von Lastenrädern nahezu unmöglich. Wolle der Bundesverkehrsminister ernsthaft den Radverkehr fördern, müsse er in den Verwaltungsvorschriften die Vorgaben für die Wegebreiten anpassen und verbindlich machen, so dass die Kommunen sie umsetzen könnten.