DVR warnt vor Rücknahme bestehender Sanktionen

15.05.2020
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DVR warnt vor Rücknahme bestehender Sanktionen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass zu hohe Geschwindigkeit innerorts und auch auf Landstraßen zu besonders schweren Unfällen mit Getöteten und Verletzten führt. Gerade da, wo sich Kraftfahrer und ungeschützte Verkehrsteilnehmer begegnen, kommt dem Einhalten der Geschwindigkeitsvorgaben eine Schlüsselrolle zu. Daher warnt der DVR, Sanktionen für Autofahrer in der erst kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzumildern.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass zu hohe Geschwindigkeit innerorts und auch auf Landstraßen zu besonders schweren Unfällen mit Getöteten und Verletzten führt. Gerade da, wo sich Kraftfahrer und ungeschützte Verkehrsteilnehmer begegnen, kommt dem Einhalten der Geschwindigkeitsvorgaben eine Schlüsselrolle zu. Daher warnt der DVR, Sanktionen für Autofahrer in der erst kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzumildern.

Die mit der Novelle der StVO Ende April in Kraft getretenen Maßnahmen sind nach Auffassung des DVR ein starkes Signal an alle, sich an die Verkehrsregeln zu halten und sollten daher beibehalten werden.

Zu schnelles Fahren ist keine Lappalie

„Die Novelle der StVO ist erst seit wenigen Wochen in Kraft. Über Monate hinweg wurde an den neuen Regelungen gearbeitet. Wir haben diese Arbeiten intensiv begleitet und unterstützt. Nun ist es wichtig, diese Regeln einzuhalten und nicht sofort wieder zu revidieren“, kommentiert DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf die gestern bekannt gewordenen Absichten des Ministeriums.

21km/h zu schnell in Ortschaften und 26 km/h zu schnell außerorts seien keine Lappalie, sondern stellten ein hohes Unfallrisiko dar. Innerorts seien insbesondere Radfahrer und Fußgänger, die weitgehend ungeschützt seien, durch hohe Tempoverstöße gefährdet. Der DVR begrüße daher ausdrücklich die nun geltenden Regelungen. „Sie sind ein wichtiges Signal, sich an geltendes Recht zu halten. Und genau das ist die Pflicht aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Eichendorf weiter.

In allen Bereichen, auch im Straßenverkehr sei es notwendig, Rechtsbrüche zu sanktionieren, um für Recht und Ordnung zu sorgen.

Arbeitsgruppe arbeitet an Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung

Aktuell arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe der Länder an einer Reform des Bußgeldkatalogs. Ihr Ziel ist es, Sanktionen gefährdungsorientiert zu staffeln. Der DVR begrüßt dies ausdrücklich. „Menschen müssen verstehen, dass ihr Regelverstoß dramatische Folgen für Leib und Leben haben kann. Damit sie das verinnerlichen, müssen die Sanktionen angemessen hoch und nachvollziehbar sein. Das kann mit einer Reform des Bußgeldkatalogs, idealerweise des gesamten Sanktionengefüges, gelingen“, sagt der DVR-Präsident.