Richtiges Verhalten bei Stau
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Rettungsgasse bilden
Schon bei stockendem Verkehr heißt es: Rettungsgasse bilden. Dazu fahren alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand. Alle Fahrzeuge auf den rechts danebenliegenden Fahrstreifen fahren nach rechts. Zwischen dem äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen entsteht die Rettungsgasse.
Für Unfallopfer kann sie lebensrettend sein. Durch sie gelangen Einsatzfahrzeuge schnell an den Ort des Geschehens und können helfen.
Die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse wurden noch einmal angehoben. Das Bußgeld liegt zwischen 200 und 320 Euro, es drohen außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
Nicht hinter einem Einsatzfahrzeug herfahren
Wer die Rettungsgasse nutzen möchte, um schneller vorwärts zu kommen, muss ebenfalls mit einem Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkte rechnen. Und: Auch wenn Motorräder sehr schmal sind - die Regeln zum Bilden einer Rettungsgasse gelten auch für Kraftradfahrende.
Seitenstreifen freihalten
Der Seitenstreifen, auch Standstreifen genannt, ist Notfällen vorbehalten. Wer eine Autopanne hat, kann darauf ausweichen und auf Hilfe warten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet auf dem Seitenstreifen zu fahren, um z.B. schneller zur nächsten Ausfahrt zu gelangen oder am Stau vorbeizufahren. Ausnahme: Der Seitenstreifen ist über das Verkehrszeichen 223.1 explizit zur Befahrung freigegeben.
Wer den Seitenstreifen widerrechtlich nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Tabu: Im Stau wenden
Der Stau will nicht enden aber wenige Meter hinter Ihnen war eine Ausfahrt. Nun überlegen sie zu wenden und die Ausfahrt zu nutzen. Tun sie es nicht. Rückwärtsfahren und wenden sind auf der Autobahn verboten – es sei denn die Polizei fordert sie auf, genau das zu tun. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Autobahn gesperrt ist.
Einfach sitzenbleiben
Ahnen Sie es? Aus dem Fahrzeug aussteigen ist verboten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor:
„Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten“.
StVO, §18, Abs. 9 , Satz 1
Auch wenn die Sonne brennt oder die Füße langsam einschlafen – bleiben Sie im Fahrzeug, zu Ihrer eigenen Sicherheit. Autofahrende rechnen nicht mit Zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn und können gegebenenfalls auch bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Gaffen geht gar nicht
Das Ende des Staus ist in Sicht, aber, ach, da sind kaputte Autos, Verletzte… egal, wie viele Einsatzfahrzeuge um die Unfallstelle stehen - Gaffen ist verboten. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbei, behindern Sie nicht die Rettungskräfte und den Verkehrsfluss.
Andere auf Stau hinweisen
Helfen Sie mit, Auffahrunfälle am Stauende zu vermeiden. Sobald Sie feststellen, dass vor Ihnen ein Stau beginnt, schalten Sie für eine kurze Zeit Ihre Warnblinker ein. Ihnen nachfolgende Fahrende werden gewarnt und können die Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren.