Beschluss

Ablenkung bei Fahrzeug Führenden

27.10.2016
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Beschluss

Ablenkung bei Fahrzeug Führenden

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2016

Erläuterung

Ablenkung bei Fahrzeug Führenden von der eigentlichen Fahraufgabe sowie Ablenkung von zu Fuß Gehenden spielt bei der Verursachung von Unfällen im Straßenverkehr eine immer größere Rolle. Ablenkung bei Fahrzeug Führenden ist zum überwiegenden Teil die Beschäftigung mit fahrfremden Tätigkeiten, die einer sicheren und regelkonformen Fahrzeugführung entgegensteht. Ablenkung wird mit wachsender Verbreitung z.B. mobiler oder verbauter Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnologie weiter zunehmen. Maßnahmen gegen Ablenkung beim Führen von Fahrzeugen bzw. beim zu Fuß Gehen müssen daher auf allen Ebenen der Verkehrssicherheitsarbeit eine größere Bedeutung erlangen.

Aufgrund der heutigen Forschungserkenntnisse erfolgt hiermit in einem ersten Schritt die Auseinandersetzung mit Verhaltensweisen von Personen, die Fahrzeuge führen. Verhaltensweisen von zu Fuß Gehenden wird der DVR in separaten Empfehlungen behandeln.

Zurzeit fehlt es für Deutschland hinsichtlich der Unfallursache Ablenkung an einer verlässlichen Datenbasis über die Unfallursache Ablenkung. Die Datenerfassungen und -auswertungen z.B. aus Österreich, der Schweiz oder den USA sind ein möglicher Ausgangspunkt. Wie häufig Ablenkung bei Führenden von Kraftfahrzeugen vorkommt, ist aus einer großen Zahl verlässlicher Untersuchungen bekannt (vgl. Verkehrsgerichtstag 2015). Auch die Unfallrisiken wurden immer wieder erforscht. Eine aktuelle Untersuchung aus den USA ermöglicht einen vertieften Einblick in die Problematik. In einer umfassenden „Naturalistic Driving Study“ 1 wurden Daten von mehr als 3.500 Teilnehmenden und 35 Millionen gefahrenen Meilen über einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Diese Zeitspanne ermöglichte erstmals, anhand einer hinreichenden Zahl beobachteter Unfallereignisse genaue Risikoberechnungen anzustellen (905 Unfälle mit Sach- und/oder Personenschaden). In 68,3 % der Unfälle konnten beobachtbare Ablenkungsfaktoren aufgezeichnet werden. Ablenkung/Unaufmerksamkeit führt im Durchschnitt zu einem zweifach höheren Risiko zu verunfallen. Das Unfallrisiko durch die Nutzung in der Hand gehaltener Kommunikationsmittel liegt durchweg um ein Vielfaches höher: So beinhaltet das Wählen einer Telefonnummer mit dem Mobiltelefon in der Hand ein mehr als zwölffach höheres Risiko.

Ablenkung ist zum überwiegenden Teil die Beschäftigung mit fahrfremden Tätigkeiten, die einer sicheren und regelkonformen Fahrzeugführung entgegensteht. Dies wird im zunehmenden Maße anlässlich der Nutzung sogenannter Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beobachtet.

Der Arbeitskreis V des 53. Verkehrsgerichtstags (VGT) hat bereits im Jahr 2015 erste Empfehlungen zu „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ verabschiedet.

Beschluss

Unter Berücksichtigung und Würdigung der Empfehlungen des 53. VGT empfiehlt der DVR:

  • Die Verhinderung einer Ablenkung im Straßenverkehr, insbesondere durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel erfordert eine Intensivierung präventiver Maßnahmen, z.B. im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung oder der Prävention in der Arbeitswelt.

  • Im Rahmen der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung soll Ablenkung von der Fahraufgabe und deren Auswirkungen thematisiert werden. Hierzu sollten insbesondere spezielle „Ablenkungsübungen“ konzipiert werden, die im Rahmen der praktischen Fahrausbildung verpflichtend eingesetzt werden sollen. Diese „Ablenkungsübungen“ sind wissenschaftlich zu entwickeln und zu begleiten. Bei Vorliegen entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte die Ausweitung des Einsatzes der Übungen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung vorgesehen werden. Unabhängig davon sollten zeitnah mit wissenschaftlicher Begleitung Fragestellungen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung entwickelt werden, um Ablenkung dort frühestmöglich thematisieren zu können. Dem Verordnungsgeber wird empfohlen, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Im Rahmen von Weiter- und Fortbildungen von Kraft Fahrenden sind Ablenkungsübungen ebenfalls zu berücksichtigen.

  • Die Novellierung des § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollte zügig umgesetzt werden.

  • Es sollten technische Lösungen, die eine Nutzung moderner Smartphones (z.B. zum Telefonieren, zum Lesen oder Schreiben von Texten) durch einen Fahrer oder eine Fahrerin während der Fahrt unterbinden, mit Nachdruck entwickelt bzw. bei entsprechender Tauglichkeit Lösungen, die es in den USA auf dem Markt bereits gibt (vgl. z.B. www.cellcontrol.com), eingeführt oder modifiziert werden. Nach entsprechendem Wirkungsnachweis sollte deren Einsatz verbindlich vorgeschrieben werden. Die weitere Entwicklung und Verbreitung technischer Systeme, die Fahrfehler ausgleichen, sind von der Automobilindustrie zu forcieren.

  • Die Sanktionen für die unzulässige Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt sollten deutlich verschärft werden. Der Verordnungsgeber wird gebeten, den Bußgeldkatalog in diesem Sinne zu überarbeiten.

  • Bei unzulässiger Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt sollte verstärkt die Anordnung von Verkehrsunterricht gemäß § 48 StVO vorgesehen werden.

  • Die Einführung technischer Lösungen zur Verhinderung von unzulässiger Nutzung, die Verschärfung von Sanktionen und/oder die Wiederbelebung von zielgerichteten Nachschulungen (Verkehrsunterricht) soll medial so unterstützt werden, dass Fahrende den Sinn und Zweck dieser Maßnahmen verstehen und nachvollziehen können.

  • Die Auswirkungen von Ablenkungen während des Fahrens sind hinreichend bekannt. Soweit bei Verkehrsunfällen mit Toten, Schwerverletzten oder hohem Sachschaden nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine unzulässige Nutzung von mobilen Endgeräten unfallursächlich war, sind diese sicherzustellen und ggf. auszuwerten.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident


1 A. Dingus et al. „Driver crash risk factors and prevalence evaluation using naturalistic driving data“, Virginia Tech Transportation Institute, in William J. Horrey, Stanford University PNAS, 8. März 2016