Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen
- Technik
- PKW
- Sonderfahrzeuge
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – 2017
Erläuterung
Wer ein Fahrzeug verlässt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle und Verkehrsstörungen zu vermeiden. Nach § 14 der Straßenverkehrs-Ordnung sind daher die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen zu betätigen, das heißt vor allem, die Feststellbremse („Handbremse“) anzuziehen.
Regelmäßig finden sich Unfallmeldungen in der Presse über Unfälle aufgrund des Wegrollens von abgestellten Fahrzeugen. Oft bleibt es dabei bei Blechschäden. Dennoch können die Folgen wegrollender Fahrzeuge je nach Situation und der Art der Fahrzeuge sehr gravierend sein.
Hintergrund
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Fachbereich Verkehr und Landschaft, hat für die Jahre 2011 bis Mitte 2017 die ihr gemeldeten Unfälle mit wegrollenden Fahrzeugen bekannt gemacht. Danach wurden in diesem Zeitraum 59 Unfälle gemeldet. Von diesen sind 25 tödlich verlaufen. Die meisten Unfälle ereigneten sich während der Tätigkeit des Kuppelns bzw. Be- und Entladens von Nutzfahrzeugen.
Seitens der Unfallversicherungsträger werden den Arbeitgebern zwar eine Reihe von organisatorischen (z.B. Unterweisung der Mitarbeiter) oder technischen (z.B. Sicherungssystemen an der Rampe) Maßnahmen vorgeschlagen, allerdings sind diese Präventivmaßnahmen in ihrer Wirkung begrenzt. Der DVR empfiehlt daher, insbesondere für Nutzfahrzeuge und Busse, den Einbau von Feststellbremsen, die sich selbsttätig einlegen, wenn der Fahrer den Fahrersitz verlässt.
Der DVR beobachtet die künftige Entwicklung und wird gegebenenfalls weitergehende Aktivitäten zur Funktionalität und zum verpflichtenden Einbau empfehlen.
Beschluss
- Fahrzeughersteller sollen die Entwicklung und den serienmäßigen Einbau von sich selbsttätig einlegenden Feststellbremsen für alle Neufahrzeuge forcieren.
- Herstellerübergreifend sollen vereinheitlichte Funktionalitäten angestrebt werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Feststellbremse aktiviert ist oder automatisch aktiviert wird, wenn der Fahrzeugführer / die Fahrzeugführerin keine Bedienung mehr ausübt und den Fahrersitz verlässt. Eine reine Warnfunktion reicht in diesem Falle nicht aus.
- Die Feststellbremse darf nur gelöst werden können, wenn der Fahrzeugführer / die Fahrzeugführerin sich in Bedienbereitschaft befindet oder mit entsprechenden Handlungen seinen / ihren Fahrwunsch signalisiert.
- Sonderfunktionen, wie zum Beispiel für das Abschleppen oder den Betrieb in Waschstraßen, müssen möglich sein.
- Auf die besondere Gefahrensituation durch wegrollende Fahrzeuge soll bei der Schulung sowie Aus- und Fortbildung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen intensiv hingewiesen werden.
gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident