Beschluss

Bessere Sichtbarkeit von Unfallstellen durch Aktivierung der Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten für die Fahrzeugklassen M2/N2 bis M3/N3 und O2 bis O4

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Unfallstelle so abzusichern, dass diese für nachfolgende Fahrzeuge gut sichtbar ist und Auffahren vermieden wird. Analysen der Unfalldatenbank der Versicherer (UDV) zeigen, dass mangelnde Sichtbarkeit nach Unfällen mit Lkw für den nachfolgenden Verkehr zur Unfallursache wird.
09.10.2023
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Beschluss

Bessere Sichtbarkeit von Unfallstellen

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Unfallstelle so abzusichern, dass diese für nachfolgende Fahrzeuge gut sichtbar ist und Auffahren vermieden wird. Analysen der Unfalldatenbank der Versicherer (UDV) zeigen, dass mangelnde Sichtbarkeit nach Unfällen mit Lkw für den nachfolgenden Verkehr zur Unfallursache wird.

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    Vorstandsbeschuss: Bessere Sichtbarkeit von Unfallstellen

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Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Unfallstelle so abzusichern, dass diese für nachfolgende Fahrzeuge gut sichtbar ist und Auffahren vermieden wird. Analysen der Unfalldatenbank der Versicherer (UDV) zeigen, dass mangelnde Sichtbarkeit nach Unfällen mit Lkw für den nachfolgenden Verkehr zur Unfallursache wird.

Nach der UN-Regelung Nr. 48-07 sowie der europäischen GSR II1 wird für Neufahrzeuge bereits ein Notbremssignal („Emergency Stop Signal“ = ESS) verpflichtend gefordert. Nach einem Unfall kann zudem ein Warnblinklicht automatisch aktiviert werden.

Die Sichtbarkeit einer Unfallstelle könnte unabhängig von der Tageszeit aber noch zusätzlich durch Aktivierung der Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten erhöht werden. Dadurch würde die Erkennbarkeit verunfallter, großer Fahrzeuge deutlich verbessert werden.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern,

  • in Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde;
  • sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen;
  • die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen.

Gez.
Manfred Wirsch
Präsident


1 Die „General Safety Regulation“, Verordnung (EU) 2019/2144, der Europäische Union definiert Anforderungen an die Typgenehmigung von Fahrzeugen. Mit der Revision der Verordnung (GSR II) werden ab 2022 diverse sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme verpflichtend eingeführt.