Beschluss

Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

06.11.2018
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Beschluss

Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

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    Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – 2018

Erläuterung

Die Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) prüft aktuell die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Fahranfängerinnen und Fahranfängern den Zugang zum motorisierten Straßenverkehr ermöglichen sollen. Somit bilden ihre Prüfungsinhalte und Bewertungskriterien einen wichtigen Orientierungsrahmen für die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Gelernt wird vor allem, was geprüft wird.

Trotz der bereits erfolgten Verbesserungen in der Fahrausbildung in den letzten Jahren weisen Fahranfängerinnen und Fahranfänger weiterhin ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Für dessen Absenkung kann eine grundlegende Weiterentwicklung der PFEP eine weitere Stellschraube sein.

Bereits mit dem 2005 abgeschlossenen Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Optimierung der Fahrerlaubnisprüfung“ wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprozess angestoßen, der über das bis 2008 laufende TÜV|DEKRA arge tp 21-Projekt „Optimierung der PFEP“ und entsprechende Machbarkeitsstudien bis hin zum 2015 abgeschlossenen BASt-IFK-TÜV|DEKRA arge tp21-Revisionsprojekt den Grundstein für das Konzept der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) gelegt hat.

Wo die heutige Prüfungsrichtlinie der PFEP die Anforderungen der einzelnen Fahraufgaben und gewünschte Verhaltensweisen z.T. nur beispielhaft beschreibt, bietet die OPFEP in einem Fahraufgabenkatalog ein umfassendes System, das Fahraufgaben mit Kompetenzbereichen kombiniert und für diese Beobachtungskategorien sowohl die für die Bewältigung notwendigen Handlungsschritte als auch die zugehörigen Bewertungskriterien definiert. Die neue Prüfung ist damit klarer bewertbar und das erwünschte, verkehrssichere Verhalten präziser lehr- und lernbar.

Während die Dokumentation der Prüfungsleistung und die Rückmeldung an den Prüfling bislang überwiegend fehlerorientiert erfolgen, bietet die OPFEP eine differenzierte und kompetenzbezogene mündliche und schriftliche Rückmeldung in jeder (bestandenen und nicht-bestandenen) Fahrerlaubnisprüfung. Damit ermöglicht sie eine realistischere Selbsteinordnung der Fahranfängerinnen und Fahranfänger als immer noch Lernende mit weiterem Übungs- und Entwicklungsbedarf, die vor Selbstüberschätzung schützt und Perfektionsdruck herausnimmt.

Ist eine wissenschaftliche Evaluation der Prüfungen und Prüfungsleistungen heute nur anlassbezogen umzusetzen, ermöglicht die Erfassung der in der Prüfungsfahrt gezeigten Fahrkompetenzen im elektronischen Prüfprotokoll zukünftig die kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der Prüfung und damit auch die gezielte Anpassung der Ausbildung an z. B. veränderte Verkehrsentwicklungen oder Anforderungen an die Prüflinge. Ebenso kann über die Prüfung ein differenzierter Abgleich über die Aufnahme neuer Lehrinhalte und Ausbildungsansätze erfolgen.

Die OPFEP ist daher sowohl für die Bewertung, die Rückmeldung als auch für die Evaluierbarkeit als ein entscheidender Fortschritt zu bewerten.

Die OPFEP geht mit veränderten bzw. erweiterten Prozessschritten der Prüfungsdurchführung einher. Insbesondere die Beobachtung und Dokumentation der Prüfungsfahrt, die Prüfungsbewertung (umfassende Fahrkompetenzeinschätzung) sowie die Rückmeldung an den Bewerber oder die Bewerberin erfordern eine Verlängerung der Prüfungszeit. Diese umfasst insgesamt zehn Minuten zeitlichen Mehrbedarf je Prüfung, wovon fünf Minuten auf die reine Fahrzeit entfallen.

Beschluss

Der DVR empfiehlt:

  1. die OPFEP mit Fahraufgabenkatalog, elektronischem Prüfprotokoll und schriftlichem Feedback für die Fahranfängerinnen und Fahranfänger einzuführen,
  2. zur Gewährleistung der erweiterten Beobachtung, Dokumentation und Rückmeldung in der OPFEP die Dauer der PFEP anzupassen,
  3. zeitnah die gesetzliche Grundlage für die Einführung der OPFEP zu schaffen, um den Sachverständigenorganisationen Planungssicherheit für die Aus- und Fortbildung der Sachverständigen zur Durchführung der OPFEP zu geben und allen weiteren Beteiligten ausreichende Zeit zum Übergang zu ermöglichen,
  4. die Erkenntnisse aus der Evaluation der Einführung und Anwendung der OPFEP regelmäßig für den fachlichen Diskurs zur Verbesserung der Fahranfängervorbereitung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident