Beschluss

Qualitätssicherung in Fahrschulen

27.10.2009
0

Hinzugefügt zu deinem Warenkorb

Beschluss

Qualitätssicherung in Fahrschulen

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2009

Erläuterung

Junge Fahranfänger verunglücken überproportional häufig im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber misst dabei der Ausbildung der zukünftigen Kraftfahrer einen hohen Stellenwert bei und hat die notwendigen Ausbildungsziele in der Fahrschülerausbildungsordnung formuliert. Nicht zuletzt haben die Ergebnisse der durch das BMVBS geförderten Jugendtagung aufgezeigt, dass die vorgegebenen Ausbildungsziele nicht immer im Vordergrund stehen.

Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass die Ausbildungsqualität der Fahrschule im Fokus der Überwachung steht. Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Fahrschule wird in der Regel durch Verwaltungsbeamte durchgeführt. Deshalb beschränkt sich in den meisten Ländern die Fahrschulüberwachung zwangsläufig auf die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften.

Es war deshalb nur konsequent, dass der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Paragraphen 34 des Fahrlehrergesetzes die Rechtsgrundlage für die Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen geschaffen hat. Damit ein solches Qualitätssicherungssystem als Ersatz für die Fahrschulüberwachung anerkannt werden kann, muss es von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt werden.

Die Grundlagen für die Anerkennung muss der Gesetzgeber in einer Verordnung festlegen. Dabei sind zwei Gesichtspunkte unverzichtbar:

  • eine neutrale Begutachtungsstelle für die Qualitätssicherungssysteme;
  • die Qualität der Ausbildung in der Fahrschule.

Das Bundesverkehrsministerium hat in jüngster Zeit einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der sich dem Vernehmen nach derzeit in der Länderabstimmung befindet. In diesem Entwurf steht die Ausbildungsqualität im Mittelpunkt des Qualitätssicherungssystems.

Beschluss

Der Vorstand des DVR empfiehlt, dass Fahrschulen in die Lage versetzt werden, ihre Ausbildungsqualität objektiv bewerten lassen zu können und damit auch ihre Qualität gegenüber potenziellen Kunden zu dokumentieren.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident