Dorfstraße | Meseberg
Projektdaten
- Dorf mit rund 140 Einwohnern im Amt Gransee und Gemeinden, Bundesland Brandenburg
- Ca. 1.125 m langer Gemeindestraßenabschnitt
- Verkehrsstärken werktags:
- Unter 1.000 Kfz/24h (Schätzwert, genaue Verkehrsdaten fehlen)
- Rd. 15 Linienbusse/24h
- Geringer Radverkehr (genaue Verkehrsdaten fehlen)
- Planung: Spath + Nagel Büro für Städtebau und Stadtforschung, Berlin (Gestaltungsplan), Ingenieurbüro
- Börjes GmbH & Co.KG, Niederlassung Oranienburg (Ausführungsplanung)
- Baukosten: rd. 860.000 €
- Verkehrsfreigabe: November 2006
Überblick über die Straßensituation
Meseberg, ein Ortsteil des Amtes Gransee und Gemeinden, liegt im Landkreis Oberhavel (Brandenburg), rund 3 km von der B 96 entfernt, rund 8 km südwestlich von Gransee, rund 30 km nordöstlich von Neuruppin mit Anschlussstelle an das Bundesautobahnnetz (A 24) und rund 70 km nördlich von Berlin.
Es handelt es sich um ein typisches märkisches Angerdorf. In der Mitte des rd. 400 m langen Angers steht die denkmalgeschützte Dorfkirche. Die ursprünglich bäuerlichen Gebäude sind teils stark überformt. Im Osten der zusammenhängenden Siedlung besteht ein Neubaugebiet. Nordwestlich des Angers liegt Schloss Meseberg, ein barockes Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert, das als Gästehaus der Bundesregierung genutzt wird. Der Schlosspark grenzt an das Ostufer des Hugenowsees. Die umliegende Landschaft ist sehr hügelig und auch der dörfliche Anger weist eine bewegte Topografie auf.
Funktional stellt die Dorfstraße eine typische dörfliche Hauptstraße dar, von der einige kleinere Nebenstraßen abzweigen, die der weiteren Ortserschließung dienen. Das Kfz-Verkehrsaufkommen ist gering. Eine Ringbuslinie mit Start und Ziel in Gransee bietet werktags mit etwa stündlichen Fahrten, davon 4 Fahrten als Bürgerbus betrieben, eine gewisse ÖPNV-Erschließung. Zwei Bushaltestellen erschließen den Ort.
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Bild 1: Die Dorfstraße nach dem Umbau: dem Dorfgrundriss und Verkehrsaufkommen angepasste Linienführung und Dimensionierung der Geh- und Fahrflächen, durch Versickerungsmulden abgesetzt
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Bild 2: Lage im Straßennetz: zentrale dörfliche Hauptstraße, Gemeindestraße in Baulastträgerschaft des Amtes Gransee und Gemeinden, rd. 3 km von der nächsten klassifizierten Straße (B 96) und rd. 30 km von der nächsten Anschlussstelle einer Bundesautobahn (A 24) entfernt
Kartengrundlage: ©OpenStreetMap contributors | www.openstreetmap.org
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Bild 3a: Vorher-Situation Ortsdurchfahrt: Die Fahrbahn ist kaum gefasst und weist teilweise deutliche Schäden auf, daneben besteht überwiegend nur eine unbefestigte Bankette, die für Zufußgehende keine geeignete Gehfläche darstellt, an den Bushaltestellen fehlt außer dem Haltestellenschild mit Fahrplanaushang jeglicher Komfort für Fahrgäste und Wartende
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Bild 3b: Vorher-Situation Ortsdurchfahrt: Die Fahrbahn ist kaum gefasst und weist teilweise deutliche Schäden auf, daneben besteht überwiegend nur eine unbefestigte Bankette, die für Zufußgehende keine geeignete Gehfläche darstellt, an den Bushaltestellen fehlt außer dem Haltestellenschild mit Fahrplanaushang jeglicher Komfort für Fahrgäste und Wartende
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Bild 3c: Vorher-Situation Ortsdurchfahrt: Die Fahrbahn ist kaum gefasst und weist teilweise deutliche Schäden auf, daneben besteht überwiegend nur eine unbefestigte Bankette, die für Zufußgehende keine geeignete Gehfläche darstellt, an den Bushaltestellen fehlt außer dem Haltestellenschild mit Fahrplanaushang jeglicher Komfort für Fahrgäste und Wartende
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Bild 3d: Vorher-Situation Ortsdurchfahrt: Die Fahrbahn ist kaum gefasst und weist teilweise deutliche Schäden auf, daneben besteht überwiegend nur eine unbefestigte Bankette, die für Zufußgehende keine geeignete Gehfläche darstellt, an den Bushaltestellen fehlt außer dem Haltestellenschild mit Fahrplanaushang jeglicher Komfort für Fahrgäste und Wartende
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Bild 5: Vorplanung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt: Klarer definierte Ortseingangsbereiche, eine der spezifischen dörflichen Charakteristik und den damit verbundenen spezifischen Nutzungsanforderungen und Gegebenheiten angepasste Straßenraumgestaltung innerhalb der Ortsdurchfahrt, durchgängig nutzbare Geh- bzw. Fußwege, gestalterische Einbindung der Nebenstraßen und Grundstückszufahrten sowie Anpassung der Grünflächen und des Baumbestandes
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Typischer Vorher-Straßenquerschnitt im zentralen Bereich der Ortsdurchfahrt am Anger: schmale asphaltierte Fahrbahn mit unbefestigten Seitenstreifen, keine separaten Gehflächen
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Bild 6a: Typischer Nachher-Straßenquerschnitt im gleichen Bereich wie Bild 5: funktional knappe, durch Asphalt- und Pflasterflächen untergliederte Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall Pkw/ Lkw, breite Grünflächen und Gehwege in Mindestbreite
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Bild 6b: Nachher-Straßenquerschnitte in weiteren Abschnitten der Ortsdurchfahrt: auch hier funktional knappe, im Belag untergliederte Fahrbahnbreiten für den Begegnungsfall Pkw/Lkw, begleitende Grünflächen sowie Gehwege in Mindestbreite – links im Bereich des Neubaugebietes östlich des Angers, rechts im Bereich des westlichen Ortsausgangs mit überfahrbarem Gehbereich
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Bild 6c: Nachher-Straßenquerschnitte in weiteren Abschnitten der Ortsdurchfahrt: auch hier funktional knappe, im Belag untergliederte Fahrbahnbreiten für den Begegnungsfall Pkw/Lkw, begleitende Grünflächen sowie Gehwege in Mindestbreite – links im Bereich des Neubaugebietes östlich des Angers, rechts im Bereich des westlichen Ortsausgangs mit überfahrbarem Gehbereich
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Bild 7: Westliche Ortszufahrt: schmale Asphaltfahrbahn von 3,50 m Breite und einseitig 1,50 m breiter, im seltenen Kfz-Begegnungsfall überfahrbarer Gehweg
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Bild 8: Westlicher Ortseingangsbereich: platzähnlich aufgeweitete Fläche mit abknickender Vorfahrt und flächigem Pflasterbelag aus großformatigem Naturstein, gleichzeitig für die Nutzung als Buswendeschleife dimensioniert
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Bild 9: Westlicher Ortseingangsbereich im Lageplan: großflächiges Kopfsteinpflaster und der durch die begrünte Mittelinsel zusätzlich eingeengte Kurvenverlauf intendieren geringe Fahrgeschwindigkeiten, Linienbusse und auch Lkw können hier im Bedarfsfall gut wenden
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Bild 10: Fahrbahngestaltung innerorts: schmale Asphaltfahrbahn mit beidseitig begleitenden Pflasterstreifen prägen die dörfliche Situation
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Bild 11: Fahrbahngestaltung innerorts: durch Grünstreifen deutlich von der Fahrbahn abgesetzte, schmale Gehwege prägen die dörfliche Situation
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Bild 12: Übergangsbereich im Lageplan: Belagswechsel im Zuge der fahrbahnbegleitenden Seitenstreifen von mehrzeiligem Betonsteinpflaster in der Zufahrt zum Anger (rechts im Plan) zu großformatigem Natursteinpflaster im zentralen Angerbereich (links im Plan)
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Bild 13: Östlicher Abschnitt: schmale Asphaltfahrbahn mit beidseitig mehrzeiligen Betonsteinpflasterstreifen und einseitig begleitendem Gehweg, der durch einen schmalen Grünstreifen abgesetzt ist und auf der Siedlungsseite (Neubaugebiet nördlich der Dorfstraße, im Bild rechts durch den Baumbestand verdeckt) verläuft; im Hintergrund die Rechtskurve, hinter der der zentrale Angerbereich beginnt
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Bild 14: Parkordnung und -angebot: Zonenhaltverbot auf der Dorfstraße im Umfeld des Schlosses, zentraler Besucherparkplatz in fußläufiger Entfernung zum Schloss und zur Dorfkirche
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Bild 15: Belagswechsel im Zuge der Ortsdurchfahrt: Pflasterflächen aus großformatigem Kopfsteinpflaster markieren beispielsweise den Zugangsbereich zum Schloss Meseberg mit verstärktem Überquerungsbedarf von Zufußgehenden oder auch Einmündungsbereiche
von Nebenstraßen und Zufahrten zu privaten Grundstücken
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Bild 16: Belagswechsel im Ausführungsplan: Betonung von besonderen Adressen (hier links: Schloss Meseberg) und Kennzeichnung von normalen Grundstückszufahrten
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Bild 17: Dorfstraße am Anger: dezente Anpassung der Straßenraumgestaltung an die dominante städtebaulich-räumliche Situation von Angerfläche, Dorfkirche und angrenzender Bebauung
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Bild 18: Dorfstraße am Anger: dezente Anpassung der Straßenraumgestaltung an die dominante städtebaulich-räumliche Situation von Angerfläche, Dorfkirche und angrenzender Bebauung
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Bild 19: Hausvorbereich und Ausweichstelle: Außengastronomie am Dorfkrug mit Parkmöglichkeit für Gäste auf der gegenüber liegenden Pflasterfläche, die ursprünglich als Ausweichfläche bei der Begegnung von breiteren Fahrzeugen geplant war
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Bild 20: Hausvorbereich und Ausweichstelle: Außengastronomie am Dorfkrug mit Parkmöglichkeit für Gäste auf der gegenüber liegenden Pflasterfläche, die ursprünglich als Ausweichfläche bei der Begegnung von breiteren Fahrzeugen geplant war
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Bild 21: Hausvorbereiche auf der südlichen Angerseite: privat anmutend gestaltete Zufahrt für die südliche Angerbebauung
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Bild 22: Hausvorbereiche auf der südlichen Angerseite: privat anmutend gestaltete Zufahrt für die südliche Angerbebauung
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Bild 23: Bushaltestelle „Meseberg Dorfstraße“: funktionale Mindestausstattung, Haltestellenschild mit Fahrplaninformationen, einseitiger Witterungsschutz, befestigter Bereich zum Warten, Ein- und Aussteigen und nahe gelegene Beleuchtung zur Erhöhung der sozialen Sicherheit bei Dunkelheit
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Bild 24 a/b: Ableitung des Oberflächenwassers: Versickerung in Mulden bei normalen Regenereignissen, zusätzliche Ableitung in den Regenwasserkanal bei Starkregenereignissen
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Bild 25: Dörflicher Straßenraum mit ökologischer Zusatzfunktion: Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg geben dem Straßenraum einen dörflichen Charakter und dienen gleichzeitig als Versickerungsmulden, in die Mulden integrierte Abläufe in den Regenwasserkanal sichern die Entwässerung auch bei Starkregenereignissen
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Bild 26: Verkehrsunfallgeschehen 2010 bis 2020: im Durchschnitt rd. ein Verkehrsunfall pro Jahr, ausschließlich im kurvigen westlichen Teilabschnitt in Schlossnähe verortet und ohne Beteiligung von Zufußgehenden und Radfahrenden
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Bild 26: Verkehrsunfallgeschehen 2010 bis 2020: im Durchschnitt rd. ein Verkehrsunfall pro Jahr, ausschließlich im kurvigen westlichen Teilabschnitt in Schlossnähe verortet und ohne Beteiligung von Zufußgehenden und Radfahrenden
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