DVR und DVW: „Vision Zero ins Straßenverkehrsgesetz“

28.09.2023
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DVR und DVW: „Vision Zero ins Straßenverkehrsgesetz“

Eine sichere Mobilität von motorisierten Verkehrsteilnehmenden, Radfahrenden, Menschen zu Fuß und vor allem auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen muss gewährleistet sein.

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordern anlässlich der morgigen Bundesratssitzung: „Vision Zero ins Straßenverkehrsgesetz“.

Die Präsidenten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Deutschen Verkehrswacht rufen die Regierungen der Länder auf, in der morgigen Bundesratssitzung für eine Aufnahme der Vision Zero in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu stimmen.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht: „Es ist gelungen, dass sich in Deutschland alle wichtigen Akteure für die Vision Zero aussprechen: Niemand soll mehr im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Nun ist die Gelegenheit und Zeit gekommen, dieses Prinzip im Straßenverkehrsgesetz als Ziel für das gesamte Verkehrsrecht festzuschreiben.“

Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates: „Der Bundesrat kann morgen das Verkehrsrecht deutlich moderner aufstellen. Die Vision Zero besagt, dass alle Beteiligten an der proaktiven Gestaltung eines sicheren Verkehrssystems („safe system“) mitwirken müssen. Damit könnte das Präventionsprinzip Einzug ins Recht halten: Wir warten nicht erst ab, bis Unfälle passieren, sondern setzen von Beginn an alles daran, diese wirksam zu verhüten.“

Zusätzlich regen die Präsidenten der beiden Verkehrssicherheitsorganisationen an, klarzustellen, dass das Verkehrsrecht keine Privilegien kennt: „Die Vision Zero gilt für alle Menschen. Also kann man auch im Straßenverkehrsgesetz deutlich machen, dass der Grundsatz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsteilnahmearten gleichermaßen gilt.“ Dadurch könnte betont werden, dass eine sichere Mobilität von motorisierten Verkehrsteilnehmenden, Radfahrenden, Menschen zu Fuß und vor allem auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleistet sein muss.