DVR kritisiert europäischen Regulierungsentwurf für Unfalldatenspeicher
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) kritisiert einen aktuellen Entwurf im Auftrag der EU-Kommission über die künftige Funktionsweise von Unfalldatenspeichern in Neufahrzeugen ab 2022.
Demnach sollen Unfalldatenspeicher anders als bislang Zeit-, Datums- und Ortsangaben nicht mehr erfassen oder speichern dürfen.
Nach Auffassung des DVR läuft diese Einschränkung dem Sinn von Unfalldatenspeichern entgegen. Er fordert daher dringend, den Regulierungsvorschlag, welcher im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurde, abzuändern.
Unfalldatenspeicher für Aufklärung von Unfällen unabdingbar
Für die Aufklärung von Verkehrsunfällen sind bereits heute Unfalldatenspeicher eine wichtige Quelle. Die Analyse von Verkehrsunfällen ohne die darin gespeicherten Daten wird zunehmend schwieriger, da bei Fahrzeugen mit Assistenz- und Sicherheitssystemen die Eingriffe dieser Systeme beispielsweise die zurückbleibenden Bremsspuren auf der Fahrbahn stark verändern. Rückschlüsse auf die letzten Fahrmanöver vor dem Crash sind ohne Auswertung auch der digitalen Spuren kaum noch möglich.
Auswertung von Unfällen wichtig für Forschung und Präventionsarbeit
Die Auswertung von Unfalldatenspeichern kann auch der Forschung ermöglichen, Unfallursachen zu erkennen, auszuwerten und langfristig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um künftig Unfälle zu verhindern. Der nunmehr vorliegende Entwurf der Durchführungsverordnung vom Transport Research Laboratory TRL im Auftrag der EU-Kommission erschwert dies jedoch erheblich. Nach Auffassung des DVR schießt er deutlich über das berechtigte Ziel der Anonymisierung der Daten hinaus und würde den Nutzen des Unfalldatenspeichers weitgehend obsolet machen. Eine Zuordnung zu Personen oder Fahrzeugen wird in der zugrundeliegenden „General Safety Regulation“ durch eine Kürzung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer um die letzten vier Stellen ohnehin verhindert.
DVR fordert Änderung des Regulierungsvorschlags
Daher fordert der DVR den Regulierungsvorschlag so zu ändern, dass der Unfalldatenschreiber insbesondere auch Zeit-, Datums- und Ortsangaben speichert. Deren Auslesung durch Behörden bzw. Unfallsachverständige muss selbstverständlich weiterhin den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften genügen.