61. Verkehrsgerichtstag: „Ein guter Tag für die Verkehrssicherheit!“

27.01.2023
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61. Verkehrsgerichtstag: „Ein guter Tag für die Verkehrssicherheit!“

Es wurden starke Empfehlungen für die Verkehrssicherheit beschlossen. Diese gilt es nun umzusetzen, damit wir der Vision Zero einen Schritt näherkommen.

Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Manfred Wirsch, begrüßt die erarbeiteten Empfehlungen des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar: „In den konstruktiv geführten Diskussionen in den Arbeitskreisen sind starke Empfehlungen für die Verkehrssicherheit beschlossen worden. Diese gilt es nun umzusetzen, damit wir der Vision Zero einen Schritt näherkommen.“

Wer trinkt, fährt nicht. Und wer fährt, trinkt nicht.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ursächlich für zahlreiche Unfälle mit E-Scootern. Wer alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist, gefährdet dabei vor allem sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmende. Fahrleistungsstudien haben zudem ergeben, dass die individuelle Fahrleistung mit zunehmender Blut-Alkohol-Konzentration deutlich schneller eingeschränkt ist als bei Fahrten mit dem Rad. In seinen Empfehlungen spricht sich der Verkehrsgerichtstag deshalb dafür aus, die geltenden Alkohol-Grenzwerte für E-Scooter von 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) und 1,1 Promille (Straftat) beizubehalten.

Für DVR-Präsident Manfred Wirsch ist und bleibt jedoch klar, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel mit jeder Art von Fahrzeug abzulehnen ist.

Fahrzeughalter müssen mehr Verantwortung übernehmen

Für den Fall, dass der Fahrer, der einen Verkehrsverstoß begangen hat, nicht ermittelt werden kann, fordert der Verkehrsgerichtstag den Gesetzgeber auf, die Einführung einer Halterverantwortung im Verwarnungsgeldbereich zu prüfen.

Darüber hinaus soll der Gesetzgeber prüfen, ob der Halter eines Kraftfahrzeugs künftig verpflichtet wird, den Fahrer des Fahrzeugs zu benennen. Für DVR-Präsident Manfred Wirsch ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, Fahrzeughalter in die Verantwortung zu nehmen. Fahrzeughalter würden sich damit nicht mehr so einfach aus der Verantwortung ziehen können. Das diene der Verkehrssicherheit, so Präsident Wirsch.