Etappensieg erwartet: Länder wollen Vision Zero im Verkehrsrecht verankern

25.06.2021
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Etappensieg erwartet: Länder wollen Vision Zero im Verkehrsrecht verankern

Heute liegt dem Bundesrat eine Vorlage vor, welche die Verkehrssicherheit als oberstes Ziel der Verkehrsregelung und -lenkung im Verwaltungsrecht verankern soll. Der DVR erwartet einen weiteren Etappensieg für die Vision Zero.

Heute liegt dem Bundesrat eine Vorlage vor, welche die Verkehrssicherheit als oberstes Ziel der Verkehrsregelung und -lenkung im Verwaltungsrecht verankern soll. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erwartet einen weiteren Etappensieg für die Vision Zero. Mit der expliziten Aufnahme in das Verwaltungsrecht kann der Bundesrat heute die Verkehrssicherheit zum obersten Ziel der Verkehrsbehörden machen.

Vision Zero als Grundlage für alle verkehrlichen Maßnahmen

Durch die Überzeugungsarbeit des DVR und seiner Mitglieder sei laut DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf die Vision Zero mittlerweile politischer Konsens geworden. „Zu oft bleibt es aber bei den wohlfeilen Worten, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null senken zu wollen“, so Eichendorf. „Entschieden wird über die Verkehrssicherheit aber vor Ort bei der Gestaltung der Kreuzung, der Entscheidung für Tempo 80 auf einer engen Landstraße oder mehr Querungshilfen für den Fußverkehr. Künftig müssen sich die Behörden daran messen lassen, ob alle verkehrlichen Maßnahmen im Sinne der Vision Zero umgesetzt wurden.“

Bundesrat entscheidet über Vision Zero für Verwaltungshandeln

Stimmt der Bundesrat heute der Vorlage zu, heißt es künftig in Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung:
„Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“ Damit würde der Bundesrat die vom DVR geforderte Verankerung der Vision Zero als Zielbestimmung für das Verwaltungshandeln in die Realität umsetzen.