Etappensieg erwartet: Länder wollen Vision Zero im Verkehrsrecht verankern
Vision Zero als Grundlage für alle verkehrlichen Maßnahmen
Durch die Überzeugungsarbeit des DVR und seiner Mitglieder sei laut DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf die Vision Zero mittlerweile politischer Konsens geworden. „Zu oft bleibt es aber bei den wohlfeilen Worten, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null senken zu wollen“, so Eichendorf. „Entschieden wird über die Verkehrssicherheit aber vor Ort bei der Gestaltung der Kreuzung, der Entscheidung für Tempo 80 auf einer engen Landstraße oder mehr Querungshilfen für den Fußverkehr. Künftig müssen sich die Behörden daran messen lassen, ob alle verkehrlichen Maßnahmen im Sinne der Vision Zero umgesetzt wurden.“
Bundesrat entscheidet über Vision Zero für Verwaltungshandeln
Stimmt der Bundesrat heute der Vorlage zu, heißt es künftig in Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung:
„Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“ Damit würde der Bundesrat die vom DVR geforderte Verankerung der Vision Zero als Zielbestimmung für das Verwaltungshandeln in die Realität umsetzen.